Landgericht Monheim

Schloss Monheim, Sitz des Landgerichts

Das Landgericht Monheim war ein von 1803 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Monheim im heutigen Landkreis Donau-Ries. Das Landgericht Monheim hatte seinen Dienstsitz im Schloss Monheim, wie auch (ab 1. Oktober 1879) das Amtsgericht Monheim.

Geschichte

Im Jahr 1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Monheim errichtet. Dieses kam zunächst zum Altmühlkreis. Mit dessen Auflösung im Jahr 1810 gehörte es zum Oberdonaukreis, ab 1817 zum Rezatkreis und seit 1838 zu Schwaben und Neuburg.

1818 gab es im Landgericht Monheim 20936 Einwohner, die sich auf 3974 Familien verteilten und in 3900 Anwesen wohnten. Es gab 133 Ortschaften, darunter 2 Städte, 1 Markt, 27 Pfarrdörfer, 15 Kirchdörfer, 19 Dörfer, 10 Weiler, 31 Einöden und 28 Mühlen.[1]

Mit der neuen Gerichtseinteilung als Folge des Reichs-Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 trat mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 das Amtsgericht Monheim. Der Markt Rennertshofen und die Gemeinden Bertoldsheim, Erlbach, Hatzenhofen, Mauern, Rohrbach und Trugenhofen kamen in diesem Zug zum Amtsgericht Neuburg an der Donau.[2]

Lage

Das Landgericht Monheim grenzte im Westen an das Landgericht Nördlingen, im Nordwesten an das Stadt- und Herrschaftsgericht Oettingen, im Südwesten an das Herrschaftsgericht Harburg, im Norden an das Landgericht Heidenheim und im Osten an das Landgericht Eichstätt.

Struktur

Steuerdistrikte

Das Landgericht wurde in 22 Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Monheim verwaltet wurden:[1]

Ruralgemeinden

1820 gehörten 3 Munizipalgemeinden und 43 Ruralgemeinden zum Landgericht:[3]

Die Gemeinden Amerbach, Fünfstetten, Gosheim, Hagau, Huisheim, Laub, Nußbühl, Otting, Wemding, Wolferstadt und Zwerchstraß wurden dem 1834 neu gebildetem Landgericht Wemding überwiesen. Sie fielen außer Amerbach und Laub mit dessen Auflösung im Jahr 1862 wieder heim. Die Gemeinden Eßlingen und Solnhofen wurden nach 1846 dem Landgericht Pappenheim einverleibt. Konstein wurde am 1. Oktober 1857 ans Landgericht Eichstätt abgegeben.[4]

Literatur

Fußnoten

  1. a b Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 29ff. des zweiten Teiles.
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 399 f.)
  3. Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 56ff.
  4. Gerhard Hirschmann: Eichstätt. Beilngries — Eichstätt – Greding (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 6). Kommission für Bayerische Landesgeschichte, München 1959, S. 182 (Digitalisat).