Herrschaftsgericht Burghaslach

Fürstlich Castellsches Schloss in Burghaslach

Das Herrschaftsgericht Burghaslach war ein Herrschaftsgericht der Fürsten von Castell zu Burghaslach. Es bestand von 1814 bis 1848 als administrative Einheit des Rezatkreises. 1848 wurde es in eine Gerichts- und Polizeibehörde umgewandelt, die 1852 erlosch.[1]

Lage

Das Herrschaftsgericht grenzte im Süden an das Landgericht Markt Bibart und das Herrschaftsgericht Schwarzenberg, im Osten und Norden an das Landgericht Höchstadt, im Westen an das Herrschaftsgericht Wiesentheid.

Struktur

Steuerdistrikte

Das Herrschaftsgericht wurde in 7 Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Scheinfeld verwaltet wurden:[2]

Ruralgemeinden

1818 gehörten 17 Ruralgemeinden zum Herrschaftsgericht:[3]

1818 gab es im Herrschaftsgericht Burghaslach 4438 Einwohner, die sich auf 885 Familien verteilten und in 828 Anwesen wohnten.[2]

Weitere Entwicklung

Dutendorf kam 1821 vom Landgericht Höchstadt an das Herrschaftsgericht Burghaslach. Holzberndorf und Langenberg (zum Teil) wurden vor 1829 an das Landgericht Markt Bibart abgegeben, Fürstenforst und Oberrimbach nach 1829, jedoch vor 1837.[4] Appenfelden, Geiselwind und Langenberg (zum Teil) kamen vor 1829, Prühl und Wasserberndorf kamen vor 1837 an das Herrschaftsgericht Schwarzenberg.

1846 hatte das Herrschaftsgericht Burghaslach eine Fläche von 134 Quadratmeilen (≈ 96 km²) und 2888 Einwohner, wovon 412 Katholiken, 2259 Protestanten und 217 Juden waren. Es gab 20 Ortschaften (1 Markt, 2 Pfarrdörfer, 1 Kirchdorf, 9 Dörfer, 4 Weiler und 3 Einöden) und 10 Gemeinden (1 Marktgemeinde und 9 Landgemeinden):[5]

Literatur

Fußnoten

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 408.
  2. a b Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 45 des zweiten Teiles.
  3. Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 88f.
  4. Werden bei Hohn (1829) dort noch als Gemeinden aufgelistet, bei Meyer (1837) jedoch nicht mehr.
  5. Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. 1846, S. 58 ff.