Landgericht Höchstadt

Das Landgericht Höchstadt war ein von 1803 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Höchstadt an der Aisch im heutigen Landkreis Erlangen-Höchstadt.

Lage

Das Landgericht Höchstadt grenzte im Süden an das Landgericht Herzogenaurach, im Südwesten an das Landgericht Neustadt an der Aisch, im Westen an das Herrschaftsgericht Burghaslach, im Nordwesten an das Landgericht Ebrach, im Norden an das Landgericht Burgebrach, im Nordosten an das Landgericht Bamberg I, im Osten an das Landgericht Forchheim und im Südosten an das Landgericht Erlangen.

Geschichte

Im Jahr 1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Höchstadt errichtet. Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen, kam dann 1810 an den Rezatkreis und wurde 1817 wieder an den Mainkreis abgegeben.

Das Landgericht Höchstadt wurde überwiegend aus Gebieten gebildet, die vor dem Reichsdeputationshauptschluss Teile des Hochstiftes Bamberg waren. Dies waren:

Struktur

Steuerdistrikte

1808 wurden im Rahmen des Gemeindeedikts 19 Steuerdistrikte gebildet:

Ruralgemeinden

1808 entstanden die Ruralgemeinden. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) erhielten die Ruralgemeinden mehr Befugnisse. Zugleich wurden einige der bis dahin bestehenden Ruralgemeinden aufgeteilt, so dass es 26 Ruralgemeinden gab:

Die Gemeinde Obersteinbach wurde am 14. Oktober 1818 an das Landgericht Markt Bibart abgegeben.[2]

Literatur

Fußnoten

  1. Johann Georg Prändel: Erdbeschreibung der gesammten pfalzbairischen Besitzungen: mit steter Hinsicht auf Topographie, Geschichte, physische Beschaffenheit, Land- und Staatswirthschaft. Die pfalzbairische Provinz in Schwaben, die beiden Fürstenthümer Bamberg und Würzburg, und das Herzogthum Berg enthaltend, 1806, S. 199 ff., Digitalisat
    Mehrfachnennungen der Orte dort wo verschiedene Ämter Rechte hatten.
  2. H. H. Hofmann: Höchstadt-Herzogenaurach, S. 111.