Landgericht Cadolzburg

Burg Cadolzburg, Sitz des Landgerichts Cadolzburg

Das Landgericht Cadolzburg war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Cadolzburg im heutigen Landkreis Fürth. Das Landgericht war in der Burg Cadolzburg untergebracht.

Lage

Das Landgericht Cadolzburg grenzte im Südwesten an das Landgericht Heilsbronn, im Westen an das Landgericht Markt Erlbach, im Norden an das Landgericht Herzogenaurach, im Norden und Osten an das Landgericht Erlangen und im Süden an das Landgericht Schwabach.

Struktur

Steuerdistrikte

1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Cadolzburg errichtet. Dieses gehörte zunächst zum Pegnitzkreis und ab 1810 zum Rezatkreis. 1808 wurden 19 Steuerdistrikte gebildet:

Ruralgemeinden

1808 entstanden die Ruralgemeinden, die zunächst deckungsgleich mit den Steuerdistrikten waren. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) erhielten die Ruralgemeinden mehr Befugnisse. Zugleich wurden einige der bis dahin bestehenden Ruralgemeinden aufgespalten. Damit gab es folgende 27 Ruralgemeinden:

Am 16. September 1836 wurde die Gemeinde Burgstall an das Landgericht Herzogenaurach abgegeben. Am 1. Oktober 1842 wurde Wilhermsdorf an das Landgericht Markt Erlbach abgegeben.

1840 hatte das Landgericht Cadolzburg eine Fläche von 412 Quadratmeilen (≈252 km²) und 13537 Einwohner, wovon 13436 Protestanten, 49 Katholiken und 72 Juden waren. Es gab 104 Ortschaften (1 Stadt, 3 Märkte, 6 Pfarrdörfer, 8 Kirchdörfer, 24 Dörfer, 31 Weiler und 31 Einöden) und 25 Gemeinden (1 Magistrat III. Klasse, und 24 Landgemeinden).[1]

Literatur

Fußnoten

  1. E. Vetter (1846), S. 64.