Herrschaftsgericht Oettingen diesseits der Wörnitz

Das Herrschaftsgericht Oettingen diesseits der Wörnitz war ein Herrschaftsgericht der Fürsten zu Oettingen-Spielberg in Oettingen. Es bestand von 1818 bis 1823 und gehörte zum Rezatkreis.[1]

Lage

Das Herrschaftsgericht grenzte im Süden an das Herrschaftsgericht Oettingen jenseits der Wörnitz. Beide Herrschaftsgerichte waren größtenteils vom Landgericht Nördlingen umschlossen, lediglich im Osten grenzte das Herrschaftsgericht an das Landgericht Wassertrüdingen.

Struktur

Steuerdistrikte

Das Herrschaftsgericht wurde in 9 Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Oettingen verwaltet wurden:[2]

Vom Untergericht Aufkirchen kamen die Ruralgemeinden Aufkirchen und Dornstadt (mit Hirschbrunn) hinzu.

Ruralgemeinden

1818 gab es die Munizipalgemeinde Aufkirchen und 15 Ruralgemeinden im Herrschaftsgericht Oettingen diesseits der Wörnitz:[3]

Insgesamt gab es 4856 Einwohner, die sich auf 1128 Familien verteilten und in 949 Anwesen wohnten.[2]

1823 wurde es dem neu gebildeten Stadt- und Herrschaftsgericht Oettingen einverleibt mit Ausnahme von Aufkirchen, das an das Herrschaftsgericht Mönchsroth kam.

Literatur

Fußnoten

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 408.
  2. a b Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 50f. des zweiten Teiles.
  3. Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 75f.