Landgericht Dinkelsbühl

Das Landgericht Dinkelsbühl war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Dinkelsbühl im heutigen Landkreis Ansbach.

Lage

Das Landgericht Dinkelsbühl grenzte im Norden an das Landgericht Feuchtwangen, im Westen an das Landgericht Wassertrüdingen, im Süden an das Landgericht Nördlingen und das Herrschaftsgericht Mönchsroth und im Osten an Württemberg.[1]

Geschichte

Im Jahr 1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Dinkelsbühl errichtet. Dieses wurde dem Rezatkreis zugeschlagen. 1809 wurde das Landgericht in 11 Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Dinkelsbühl verwaltet wurden. Bereits 1810 wurden im Zuge des Grenzvertrags zwischen Bayern und Württemberg 5 Steuerdistrikte abgegeben zuzüglich dreier Orte aus den verbleibenden Steuerdistrikten:

1811 kam es zur Neuorganisation der Steuerdistrikte und der Bildung von Ruralgemeinden, so dass es 7 Steuerdistrikte und 13 Ruralgemeinden gab.[3]

1813 kam vom aufgelösten Stadtgericht Dinkelsbühl der Steuerdistrikt Dinkelsbühl hinzu.[4] Zu diesem gehörten die Orte Carmeliterhaus, Felden, Gaismühle, Hammermühle, Hirtenhaus, Hungerhof, Kobeltsmühle, Lohmühle, Mögelins-Schlößlein, Mutschach, Mutschachermühle, Neumühle, Obere Ölmühle, Radwang (z. T.), Reichertsmühle, Siebentisch, Strickerwalkmühle, Unsinnige Mühle, Weiherhaus und Weißhaus.

1818 gab es im Landgericht Dinkelsbühl 7446 Einwohner, die sich auf 1774 Familien verteilten und in 1406 Anwesen wohnten.[5]

Die Ruralgemeinde Segringen mit der Scheckenmühle wurde an das Herrschaftsgericht Mönchsroth abgegeben. Vom Landgericht Nördlingen kamen 1831 vier Gemeinden hinzu:[6]

1840 hatte das Landgericht Dinkelsbühl eine Fläche von 412 Quadratmeilen (≈252 km²) und 10348 Einwohner, wovon 2545 Katholiken, 7285 Protestanten und 518 Juden waren. Es gab 105 Ortschaften (2 Märkte, 13 Pfarrdörfer, 4 Kirchdörfer, 13 Dörfer, 35 Weiler und 38 Einöden) und 31 Gemeinden (2 Markts- und 29 Landgemeinden):[1]

1862 ging das Landgericht Dinkelsbühl in das neu gebildete Stadt- und Landgericht Dinkelsbühl auf.[4] Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde aus diesem Gericht das Amtsgericht Dinkelsbühl gebildet.[8]

Struktur

Steuerdistrikte

1811 gab es 7 Steuerdistrikte:[5]

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Die Orte wurden nur vom Steuerdistrikt Villersbronn verwaltet, unterstanden jedoch dem Herrschaftsgericht Mönchsroth.

Ruralgemeinden

1820 gehörten 1 Munizipalgemeinde und 26 Ruralgemeinden zum Landgericht:[9]

Literatur

Fußnoten

  1. a b E. Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. 1846, S. 71.
  2. T. Neumeyer: Dinkelsbühl, S. 532.
  3. T. Neumeyer: Dinkelsbühl, S. 532f.
  4. a b T. Neumeyer: Dinkelsbühl, S. 516f.
  5. a b Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 9 des zweiten Teiles.
  6. T. Neumeyer: Dinkelsbühl, S. 541.
  7. Dies betrifft nur die Hintersassen des württembergischen Oberamtes Weiltingen. Die oettingischen und dinkelsbühler Hintersassen verblieben bis 1850 bei Mönchsroth (bis 1848 Herrschaftsgericht, 1850–1852 Gerichts- und Polizeibehörde). T. Neumeyer: Dinkelsbühl, S. 558.
  8. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355.
  9. T. Neumeyer: Dinkelsbühl, S. 537–539; Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 29f.
  10. Die Munizipalgemeinde Dinkelsbühl unterstand nur in der Gerichtsbarkeit dem Landgericht Dinkelsbühl. Als kreisunmittelbare Stadt wurde die Verwaltung direkt vom Rezatkreis übernommen.