Stadtgericht Rothenburg ob der Tauber
Das Stadtgericht Rothenburg ob der Tauber (von 1862 bis 1879 Stadt- und Landgericht Rothenburg ob er Tauber) war eine Gerichtsbehörde mit Sitz in Rothenburg ob der Tauber.
Geschichte
Das Stadtgericht Rothenburg II. Klasse wurde 1804 im Zuge von staatlichen Reformen gegründet. Stadtgerichte hatten im Königreich Bayern nur Aufgaben der Rechtsprechung, im Gegensatz zu den Landgerichten, die bis 1862 Gerichts- und Verwaltungsbehörde in einem waren. 1809 wurde Rothenburg zur kreisunmittelbaren Stadt und erhielt für die Verwaltung ein Polizeikommissariat. Das Stadtgericht war zuständig für Strafsachen, Zivilsachen, die freiwillige Gerichtsbarkeit, das Vormundschafts- und Hypothekwesen. 1810 wurde das Stadtgericht Rothenburg aufgelöst. Nach der Neuordnung der landesgerichtlichen Befugnisse kam es 1862 zur Bildung des Stadt- und Landgerichts Rothenburg. In Strafsachen war es erstinstanzlich nach zuständig. Die Urteile konnten vom Bezirksgericht Windsheim zweitinstanzlich überprüft werden. 1879 wurde mit Einführung des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes das Stadt- und Landgericht Rothenburg in das Amtsgericht Rothenburg ob der Tauber umgewandelt.
Struktur
Mit dem Gemeindeedikt entstand 1808 der Steuerdistrikt Rothenburg. Zu diesem gehörten Bloshaus, Bronnenmühle, Detwang, Dürrenhof, Fuchsmühle, Gypsmühle, Haltenmühle, Hammerschmiede, Hansrödermühle, Herrenmühle, Hirtenhaus, Hohbach, Kaiserstuhl, Langenmühle, Ludlesmühle, Lukasrödermühle, Obere Walkmühle, Papiermühle, Pulvermühle, Rothe Farb, Sankt Leonhard, Schandhof, Schandtauberthal, Schlößlein, Schmelzmühle, Schwabenmühle, Schwarzenmühle, Siechenmühle, Stegmühle, Steinbach, Steinmühle, Untere Walkmühle, Weißenmühle, Wildbad und Zellergut. Zugleich wurde der Magistrat II. Klasse Dinkelsbühl gebildet, der deckungsgleich mit dem Steuerdistrikt war.[1]
Literatur
- Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise nach seiner durch die neueste Organisation erfolgten Constituirung enthaltenen Ortschaften: mit Angabe a. der Steuer-Distrikte, b. Gerichts-Bezirke, c. Rentämter, in welchen sie liegen, dann mehrerer anderer statistischen Notizen. Ansbach 1818, OCLC 1071656043, S. 111 (Digitalisat).
- Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern. Kanzlei Buchdruckerei, Ansbach 1820, OCLC 869860423, S. 196 (Digitalisat).
- Karl Friedrich Hohn: Der Retzatkreis des Königreichs Bayern geographisch, statistisch und historisch beschrieben. Riegel und Wießner, Nürnberg 1829, OCLC 163343674, S. 46–48 (Digitalisat).
- Kreis bayerischer Gelehrter (Hrsg.): Oberfranken und Mittelfranken (= Bavaria. Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern. Band 3). Literarisch-artistische Anstalt der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, München 1865, DNB 56034290X, OCLC 165629235, S. 1195–1203 (Digitalisat).
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 609.
Fußnoten
- ↑ Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 3. des zweiten Teiles.