Landgericht Ansbach (bayerische Verwaltungseinheit)

Das Landgericht Ansbach war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Ansbach.

Lage

Das Landgericht Ansbach grenzte im Osten an das Landgericht Heilsbronn, im Norden an das Landgericht Markt Erlbach, im Nordwesten an das Landgericht Windsheim, im Westen an das Landgericht Leutershausen und im Süden an das Landgericht Herrieden.

Geschichte

Alexander von Brandenburg-Ansbach aus dem Haus der Hohenzollern war der letzte Markgraf der beiden fränkischen Markgraftümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth. Das seit 1791 preußische Ansbach kam 1806 an Bayern.[1]

1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Ansbach errichtet. Dieses wurde dem Rezatkreis zugeschlagen. Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde im Jahr 1808 das Landgericht in 26 Steuerdistrikte untergliedert. 1811 entstanden Ruralgemeinden, die deckungsgleich mit den Steuerdistrikten waren.[2] 1818 wurde das Steuerdistrikt Katterbach aufgelöst.

Am 4. Januar 1821 wurde Rothenhof vom Landgericht Markt Erlbach nach Ansbach zugewiesen, was aber nach einem Einspruch der Bewohner bereits am 15. April 1822 rückgängig gemacht werden musste. Am 1. Oktober 1821 kamen folgende Steuerdistrikte und Ruralgemeinden ans Landgericht Windsheim: Buch, Ickelheim, Oberaltenbernheim und Unteraltenbernheim.

1840 hatte das Landgericht Ansbach eine Fläche von 512 Quadratmeilen (≈308 km²) und 13778 Einwohner, wovon 13151 Protestanten, 549 Katholiken und 78 Juden waren. Es gab 184 Ortschaften (1 Markt, 15 Pfarrdörfer, 7 Kirchdörfer, 43 Dörfer, 57 Weiler und 61 Einöden) und 31 Gemeinden, (1 Marktsgemeinde und 30 Landgemeinden).[3]

Am 20. September 1860 löste sich aus der Landgemeinde Brodswinden Bernhardswinden mit Deßmannsdorf, Louismühle und Meinhardswinden.

Ab 1862 wurde die Verwaltung von dem neu geschaffenen Bezirksamt Ansbach übernommen, während die Gerichtsbarkeit bei dem Landgericht blieb.

1879 wurde nach dem reichseinheitlichen Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 das damalige Landgericht älterer Ordnung in das Amtsgericht Ansbach umgewandelt, aus dem seit 1857 bestehenden Bezirksgericht Ansbach wurde das neue Landgericht Ansbach.[4]

Struktur

Steuerdistrikte

Mit dem Gemeindeedikt (1808) gab es 26 Steuerdistrikte:

Ruralgemeinden

Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) erhielten die Ruralgemeinden mehr Befugnisse. Zugleich wurden einige bis dahin bestehende Ruralgemeinden aufgespalten bzw. einzelne Orte wechselten die Ruralgemeinden. Auch in der Folgezeit kam es zu zahlreichen Umgemeindungen und Neubildungen von Ruralgemeinden,[7] so dass es schließlich folgende 31 Ruralgemeinden gab:

Literatur

Fußnoten

  1. Lothar Gall: Hardenberg. Reformer und Staatsmann. Piper, München 2016, ISBN 978-3-492-05798-1, S. 68 ff.
  2. Manfred Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 35). Band 2. Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2009, ISBN 978-3-7696-6856-8, S. 961 ff.
  3. Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. Selbstverlag, Ansbach 1846, OCLC 635011891, S. 35 (Digitalisat).
  4. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 121–122, 606.
  5. a b c Am 23. Juni 1810 erfolgte der Wechsel in das neu gebildete Steuerdistrikt Neuses.
  6. Steuerdistrikt wurde erst am 23. Juni 1810 gegründet.
  7. Näheres dazu siehe jeweils bei den einzelnen Ortsartikeln.