Landgericht Leutershausen

Das Landgericht Leutershausen war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Leutershausen im heutigen Landkreis Ansbach. 1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Leutershausen errichtet. Dieses wurde dem Rezatkreis zugeschlagen.

Lage

Das zum 1. Oktober 1808 gebildete[1] Landgericht Leutershausen grenzte im Westen an das Landgericht Schillingsfürst, im Nordwesten an das Landgericht Rothenburg, im Norden an das Landgericht Windsheim, im Osten an das Landgericht Ansbach, im Südosten an das Landgericht Herrieden und im Süden an das Landgericht Feuchtwangen.

Struktur

Steuerdistrikte

Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde im Jahr 1808 das Landgericht in 20 Steuerdistrikte untergliedert:[2]

Ruralgemeinden

1810 entstanden Ruralgemeinden, die meistens deckungsgleich mit den Steuerdistrikten waren. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) erhielten die Ruralgemeinden mehr Befugnisse. Zugleich wurden einige bis dahin bestehende Ruralgemeinden aufgespalten,[3] so dass es schließlich folgende 34 Ruralgemeinden gab:

Weitere Entwicklung

Am 1. April 1832 kamen vom Landgericht Windsheim folgende Gemeinden an das Landgericht Leutershausen:

1840 hatte das Landgericht Leutershausen eine Fläche von 4 Quadratmeilen (≈224 km²) und 11471 Einwohner, wovon 10856 Protestanten, 203 Katholiken und 412 Juden waren. Es gab 110 Ortschaften (1 Stadt, 2 Märkte, 12 Pfarrdörfer, 7 Kirchdörfer, 15 Dörfer, 46 Weiler und 27 Einöden) und 36 Gemeinden (1 Stadtgemeinde, 2 Marktgemeinden und 33 Landgemeinden).[4]

1858 wurden die Gemeinden Brunst, Eckartsweiler, Erlach und Hagenau an das Landgericht Schillingsfürst abgegeben.

In der neuen Gerichtsorganisation aufgrund der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes wurde das Landgericht Leutershausen zum 1. Oktober 1879 aufgehoben.[5]

  • Auerbach, Büchelberg, Colmberg, Erlbach, Jochsberg, Leutershausen, Mitteldachstetten, Mittelramstadt, Oberdachstetten, Obersulzbach, Rauenbuch und Wiedersbach kamen zum Amtsgericht Ansbach,
  • Anfelden, Bieg, Binzwangen, Buch am Wald, Ermetzhof, Frommetsfelden, Geslau, Gunzendorf, Oberfelden, Poppenbach, Schwabsroth und Stettberg zum Amtsgericht Rothenburg ob der Tauber,
  • Egenhausen, Obernzenn, Unternzenn und Urphertshofen zum Amtsgericht Windsheim.

Literatur

Fußnoten

  1. Allgemeine Verordnung, die Landgerichts-Eintheilung in der Provinz Ansbach betreffend. Vom 7. August 1808 (Königlich-Baierisches Regierungsblatt, XXXX. Stück/1808, Sp. 1694; Inkrafttreten Sp. 1698)
  2. M. Jehle: Ansbach, Bd. 2, S. 964.
  3. Näheres dazu siehe jeweils bei den einzelnen Ortsartikeln.
  4. E. Vetter (1846), S. 185.
  5. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend. Vom 2. April 1879 (GVBl. S. 381, 383, 385)