Landgericht Feuchtwangen

Das Landgericht Feuchtwangen war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Feuchtwangen im heutigen Landkreis Ansbach.

1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Feuchtwangen errichtet. Dieses wurde dem Rezatkreis zugeschlagen.

Lage

Das Landgericht Feuchtwangen grenzte im Nordosten an das Landgericht Ansbach, im Norden an das Landgericht Rothenburg, im Süden an das Landgericht Dinkelsbühl, im Osten an das Landgericht Herrieden und im Westen an Württemberg.[1]

Struktur

Das Landgericht wurde in 17 Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Feuchtwangen verwaltet wurden:[2]

1818 gab es im Landgericht Feuchtwangen 12766 Einwohner, die sich auf 2975 Familien verteilten und in 2451 Anwesen wohnten.[2]

1820 gehörten 1 Munizipalgemeinde und 22 Ruralgemeinden zum Landgericht:[3]

Vor 1846 bildete Bottenweiler mit Mühlen und Waldhausen eine eigene Ruralgemeinde.

1846 hatte das Landgericht Feuchtwangen eine Fläche von 514 Quadratmeilen (≈296 km²) und 15126 Einwohner, wovon 1617 Katholiken und 13334 Protestanten und 175 Juden waren. Es gab 180 Ortschaften (1 Stadt, 1 Markt, 12 Pfarrdörfer, 3 Kirchdörfer, 37 Dörfer, 69 Weiler und 57 Einöden) und 24 Gemeinden (1 Stadtgemeinde, 1 Marktgemeinde und 22 Landgemeinden).[1]

1858 wurden die Gemeinden Dombühl, Kloster Sulz und Wildenholz an das Landgericht Schillingsfürst abgegeben.

Literatur

Fußnoten

  1. a b Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. 1846, S. 104.
  2. a b Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 11f. des zweiten Teiles.
  3. Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 35ff.