Herrschaftsgericht Hohenlandsberg

Das Herrschaftsgericht Hohenlandsberg war ein Herrschaftsgericht der Fürsten von Schwarzenberg zu Hohenlandsberg. Es bestand von 1814 bis 1848 als administrative Einheit des Rezatkreises. 1848 wurde die Gerichts- und Polizeibehörde gebildet, die die Verwaltung und Gerichtsbarkeit für die Gemeinden des Herrschaftsgerichtes übernahm. Am 1. Juli 1850 wurde diese Behörde aufgelöst.[1]

Lage

Das Herrschaftsgericht grenzte an die Landgerichte Markt Bibart, Neustadt, Uffenheim und an die Herrschaftsgerichte Burghaslach und Markt Einersheim.

Struktur

Das Herrschaftsgericht wurde in 9 Steuerdistrikte aufgeteilt, die von den Rentämtern Iphofen, Scheinfeld bzw. Uffenheim verwaltet wurden:[2]

1818 gehörten 14 Ruralgemeinden zum Herrschaftsgericht:[3]

1818 gab es im Herrschaftsgericht Hohenlandsberg 5913 Einwohner, die sich auf 1444 Familien verteilten und in 1289 Anwesen wohnten.[2]

Spätestens 1837 wurde die Gemeinde Herbolzheim wurde an das Landgericht Markt Bibart abgegeben und die Gemeinde Nenzenheim an das Landgericht Uffenheim.

1840 hatte das Herrschaftsgericht Hohenlandsberg eine Gebietsfläche von 2 Quadratmeilen (≈110 km²). Es gab 5353 Einwohner (2631 Katholiken, 2475 Protestanten und 247 Juden), 34 Ortschaften (3 Märkte, 6 Pfarrdörfer, 3 Kirchdörfer, 1 Dorf und 21 Einöden) und 12 Gemeinden (3 Marktgemeinden und 9 Landgemeinden).[4]

Literatur

Fußnoten

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 408.
  2. a b Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 47f. des zweiten Teiles.
  3. Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 83.
  4. Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. 1846, S. 276 ff.