Landgericht Gunzenhausen

Übersichtskarte der Landgerichte Heilsbronn und Gunzenhausen im Jahre 1849

Das Landgericht Gunzenhausen war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Gunzenhausen im heutigen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.

Lage

Das Landgericht Gunzenhausen grenzte im Norden an das Landgericht Heilsbronn, im Westen an das Landgericht Herrieden, im Osten an das Landgericht Pleinfeld im Süden an das Landgericht Heidenheim und im Südosten an das Herrschaftsgericht Ellingen (später Landgericht Weißenburg).

Geschichte

1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Gunzenhausen errichtet. Dieses kam zunächst zum Altmühlkreis, ab 1810 zum Oberdonaukreis und ab 1817 zum Rezatkreis, der 1838 in Mittelfranken umbenannt wurde.

1818 gab es im Landgericht Gunzenhausen 12287 Einwohner, die sich auf 3172 Familien verteilten und in 2425 Anwesen wohnten.[1]

1840 hatte das Landgericht Gunzenhausen eine Fläche von 4 Quadratmeilen (≈224 km²) und 13368 Einwohner. Es gab 107 Ortschaften (1 Stadt, 1 Markt, 19 Pfarrdörfer, 2 Kirchdörfer, 17 Dörfer, 22 Weiler und 45 Einöden) und 30 Gemeinden (1 Magistrat 3. Klasse, 1 Marktsgemeinde und 28 Landgemeinden).[2]

Struktur

Steuerdistrikte

Das Landgericht wurde in 14 Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Gunzenhausen verwaltet wurden:[1]

Ruralgemeinden

1820 gab es 2 Munizipal- und 25 Ruralgemeinden:[3]

1824 wurden die Ruralgemeinden Büchelberg und Schlungenhof gebildet, die zuvor zur Ruralgemeinde Laubenzedel gehörten. 1837 wurde die Ruralgemeinde Eichenberg gebildet, die zuvor zur Ruralgemeinde Haundorf gehörte.

Ramsberg wurde nach 1856 an das Landgericht Ellingen abgegeben.

Literatur

Fußnoten

  1. a b Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 14f. des zweiten Teiles.
  2. E. Vetter: Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern 1846, S. 126.
  3. Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 39f.