Resolution 1866 des UN-Sicherheitsrates

UN-Sicherheitsrat
Resolution 1866
Datum: 13. Februar 2009
Sitzung: 6,082
Kennung: S/RES/1866 (Dokument)
Abstimmung: Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand: Die Situation in Georgien
Ergebnis: einstimmig angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 2009:
Ständige Mitglieder:
China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Russland RUS Vereinigte Staaten USA
Nichtständige Mitglieder:
Osterreich AUT Burkina Faso BFA Costa Rica CRI Kroatien HRV Japan JPN
Libysch-Arabische Dschamahirija LBY Mexiko MEX Turkei TUR Uganda UGA Vietnam VNM

Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien 2012

Die Resolution 1866 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wurde am 13. Februar 2009 einstimmig angenommen.

Resolution

Das ist die Resolution:

Der Sicherheitsrat hat heute Morgen beschlossen, das Mandat der derzeitigen United Nations Observer Mission in Georgia (UNOMIG) bis zum 15. Juni zu verlängern und dabei den Willen bekundet, bis zu diesem Zeitpunkt die Elemente einer künftigen Vereinten Nationen-Präsenz in der Region zu skizzieren.

Gemäß den Bestimmungen der Resolution 1866 (2009), die heute einstimmig angenommen wurde, forderte der Rat, dass die in Absatz 2(a) des 1994 in Moskau unterzeichneten Abkommens über Feuerpause und Trennung der Streitkräfte festgelegten Bestimmungen eingehalten werden, bis Beratungen und eine Einigung über ein überarbeitetes Sicherheitsregime erzielt werden. Dabei nahm er die Empfehlungen zum Sicherheitsregime zur Kenntnis, die im jüngsten Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Situation in Abchasien, Georgien (Dokument S/2009/69) enthalten sind.

In seinem Bericht schlägt der Generalsekretär vor, dass ein effektives Sicherheitsregime unter anderem Folgendes umfassen sollte: strikte Einhaltung der Feuerpause an Land, auf See und in der Luft; eine „Sicherheitszone“ auf beiden Seiten der Feuerpause, in der die Präsenz von Streitkräften und Ausrüstung nicht erlaubt ist; ein Verbot von Überflügen durch Militärflugzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge in dieser und weiteren Zonen; und die Benennung autorisierter Vertreter jeder Partei, die miteinander Kontakt aufnehmen würden, um Informationen auszutauschen, Spannungen zu verhindern und Vorfälle zu klären.

In seiner heutigen Resolution unterstrich der Rat die Notwendigkeit, von der Anwendung von Gewalt oder jeglicher ethnischer Diskriminierung gegen Personen, Gruppen oder Institutionen abzusehen und die Sicherheit der Personen, ihr Recht auf Freizügigkeit sowie den Schutz des Eigentums von Flüchtlingen und Vertriebene ohne Unterschied zu gewährleisten. Außerdem forderte er die Erleichterung sowie das Unterlassen von Behinderungen der humanitären Hilfe für die vom Konflikt Betroffenen, einschließlich Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, sowie die Bemühungen zur Erleichterung ihrer freiwilligen, sicheren, würdevollen und ungehinderten Rückkehr.

Der Rat forderte außerdem eine Intensivierung der Bemühungen zur Behandlung der Fragen regionaler Sicherheit und Stabilität sowie der Fragen der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen im Rahmen der derzeit in Genf laufenden Gespräche. Der Generalsekretär wird zudem gebeten, bis zum 15. Mai über die Umsetzung der Resolution, die Lage vor Ort und etwaige Empfehlungen für zukünftige Aktivitäten zu berichten.[1]

Einzelnachweise

  1. SECURITY COUNCIL EXTENDS MANDATE OF CURRENT United Nations OBSERVER MISSION IN GEORGIA FOR FOUR MONTHS, UNANIMOUSLY ADOPTING RESOLUTION 1866 (2009), United Nations, 13. Februar 2009