Resolution 1900 des UN-Sicherheitsrates
![]() UN-Sicherheitsrat
Resolution 1900 | |
|---|---|
| Datum: | 16. Dezember 2009 |
| Sitzung: | 6,242 |
| Kennung: | S/RES/1900 (Dokument) |
| Abstimmung: | Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
| Gegenstand: | Internationales Tribunal für das ehemalige Jugoslawien |
| Ergebnis: | einstimmig angenommen |
| Zusammensetzung des Sicherheitsrats 2009: | |
| Ständige Mitglieder: | |
| Nichtständige Mitglieder: | |
![]() Wappen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien | |
Die Resolution 1900 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die am 16. Dezember 2009 einstimmig angenommen wurde, unter Verweis auf die Resolutionen Resolution 827 (1993), Resolution 1581 (2005), Resolution 1597 (2005), Resolution 1613 (2005), Resolution 1629 (2005), Resolution 1660 (2006), Resolution 1668 (2006), Resolution 1800 (2008), Resolution 1837 (2008), Resolution 1849 (2008) und Resolution 1877 (2009), erlaubte der Rat mehreren Richtern des Internationalen Straftribunals für das ehemalige Jugoslawien, über das Ende ihrer Amtszeit hinaus tätig zu sein, um ihnen die Fertigstellung der Fälle zu ermöglichen, an denen sie beteiligt waren.
Im Rahmen von Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen bestimmte der Rat, dass die Richter Kimberley Prost (Kanada) und Ole Bjørn Støle (Norwegen), deren Amtszeit am 31. Dezember 2009 enden sollte, den Fall Popović zu Ende führen konnten, der bis März 2010 abgeschlossen werden sollte. Gleichzeitig wurde angemerkt, dass die Gesamtzahl der Richter ad litem im Tribunal vorübergehend die vorgesehene Höchstzahl von 12 auf maximal 13 überschreiten könnte. Die Richterzahl würde bis Ende März 2010 wieder auf 12 zurückkehren.
Das Internationale Straftribunal für das ehemalige Jugoslawien, das mit der Resolution 827 (1993) eingerichtet wurde, war ein Gericht der Vereinten Nationen, das sich mit Kriegsverbrechen befasste, die während der Konflikte der frühen 1990er Jahre nach dem Zerfall der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien begangen wurden.

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