Resolution 1901 des UN-Sicherheitsrates
![]() UN-Sicherheitsrat
Resolution 1901 | |
|---|---|
| Datum: | 16. Dezember 2009 |
| Sitzung: | 6,243 |
| Kennung: | S/RES/1901 (Dokument) |
| Abstimmung: | Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
| Gegenstand: | Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda |
| Ergebnis: | einstimmig angenommen |
| Zusammensetzung des Sicherheitsrats 2009: | |
| Ständige Mitglieder: | |
| Nichtständige Mitglieder: | |
![]() ICTR-Gebäude in Kigali, Ruanda | |
Die Resolution 1901 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, einstimmig am 16. Dezember 2009 verabschiedet und unter Verweis auf frühere Resolutionen, darunter Resolution 935 (1994), Resolution 1503 (2003) und Resolution 1534 (2004), stellte fest, dass das Internationale Straftribunal für Ruanda seine Arbeit im Jahr 2010 nicht abschließen wird.
Die Resolution sieht vor, das Mandat aller erstinstanzlichen Richter des Tribunals bis zum 30. Juni 2010 und der Berufungsrichter bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern. Zudem ersucht sie den Präsidenten des Tribunals, einen Zeitplan aller Fälle sowie gegebenenfalls Verlängerungen der Mandate der Richter vorzulegen. Der Sicherheitsrat ändert vorübergehend Artikel 11 Absatz 1 des Statuts des Internationalen Tribunals dahingehend, dass die Zahl der am Tribunal tätigen Richter von neun auf zwölf erhöht wird.

