Amtsgericht Wünschelburg
Das Amtsgericht Wünschelburg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Wünschelburg in der Provinz Schlesien.
Geschichte
In Wünschelburg bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Wünschelburg des Kreisgerichts Glatz. Das königlich-preußische Amtsgericht Wünschelburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glatz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Wünschelburg. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Neurode den Stadtbezirk Wünschelburg und die Amtsbezirke Albendorf, Carlsberg, Rathen, Reichenforst, Seifersdorf, Tuntschendorf und Teile des Amtsbezirks Mittelsteine[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt. Nachfolgend wurden die deutschen Einwohner weitgehend vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Wünschelburg.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 456, Digitalisat.
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 401 online