Amtsgericht Glatz

Das Amtsgericht Glatz war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Glatz in der Provinz Schlesien.

Geschichte

In Glatz bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Glatz. Das königlich-preußische Amtsgericht Glatz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glatz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Glatz. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Glatz ohne den Teil, der den Amtsgerichten Lewin und Reinerz zugeordnet war sowie aus dem Kreis Neurode die Amtsbezirke Eckersdorf, Rothwaltersdorf und Nieder-Steine.[1] Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Glatz. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Kłodzku.

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 454, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 401 online