Amtsgericht Lewin

Das Amtsgericht Lewin war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Lewin im Kreis Glatz in der Provinz Schlesien.

Geschichte

In Lewin bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Lewin des Kreisgerichts Glatz. Das königlich preußische Amtsgericht Lewin wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glatz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Lewin. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Glatz den Stadtbezirk Lewin und die Amtsbezirke Gellenau, Hallatsch, Schlaney, Tassau und Tschischney.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden weitgehend vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Lewin.

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 455, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 401 online