Kreisgericht Glatz

Das Kreisgericht Glatz war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Schlesien mit Sitz in der Stadt Glatz.

Geschichte

In Bezirk des Kreisgerichts Glatz bestanden bis 1849 das königliche Stadtgericht Glatz sowie viele Patrimonialgerichte.

1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Glatz im Sprengel des Appellationsgerichts Breslau. Es war für den Kreis Glatz und den Kreis Neurode zuständig.

Das Gericht war auch Schwurgericht für die Kreisgerichte Glatz, Frankenstein, Habelschwerdt und Münsterberg. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und 15 Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 108.342. Eine Gerichtsdeputation bestand in Neurode, Gerichtskommissionen bestanden in Lewin, Reinerz und Wünschelburg. Gerichtstage wurden in Gramenz gehalten.[1]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Glatz aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Glatz mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glatz als Nachfolger gebildet. Auch die Gerichtskommissionen/deputation wurden in Amtsgerichte umgewandelt (Amtsgericht Neurode, Amtsgericht Lewin, Amtsgericht Reinerz und Amtsgericht Wünschelburg).[2]

Quellen

  • Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)

Einzelnachweise

  1. Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 175, Digitalisat
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 454 f., Digitalisat