Amtsgericht Reichenstein

Das Amtsgericht Reichenstein war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Reichenstein.

Geschichte

In Reichenstein bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtsdeputation Reichenstein des Kreisgerichts Frankenstein. Das königlich preußische Amtsgericht Reichenstein wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glatz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Reichenstein. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Frankenstein den Stadtbezirk Reichenstein und die Amtsbezirke Heinrichswalde, Maifritz und Teile der Amtsbezirke Banau, Camenz und Reichenau.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Reichenstein.

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 455, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 401 online