Amtsgericht Frankenstein

Das Amtsgericht Frankenstein war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Frankenstein.

Geschichte

In Frankenstein bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Frankenstein. Das königlich preußische Amtsgericht Frankenstein wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glatz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Frankenstein. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Frankenstein ohne den Teil, der dem Amtsgericht Reichenstein zugeordnet war.[1] Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Silberberg gehalten.[2]

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Frankenstein. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Ząbkowicach Śląskich.

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 454, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 401 online