Oberlandesgericht Bromberg
Das Oberlandesgericht Bromberg war von 1834 bis 1849 ein preußisches Oberlandesgericht mit Sitz in Bromberg.
Geschichte
Nach der Restrukturierung des Staatsterritoriums 1815 sollte jeder Regierungsbezirk zugleich das Departement (= Zuständigkeitsbereich) eines Oberlandesgerichts bilden.[1] Das Oberlandesgericht Posen[2] war aber zunächst für die ganze Provinz Posen zuständig. Mit Verordnung vom 16. Juni 1834 wurde das Oberlandesgericht Bromberg geschaffen. Danach war das Oberlandesgericht Posen nur noch für den Regierungsbezirk Posen zuständig, das neue Oberlandesgericht Bromberg für den Regierungsbezirk Bromberg.
Nach der Märzrevolution wurden die Patrimonialgerichte abgeschafft und die Oberlandesgerichte durch Appellationsgerichte ersetzt. In Bromberg entstand 1849 so das Appellationsgericht Bromberg.
Untergerichte
Die nachgeordneten Gerichte wurden einheitlich als Land- und Stadtgerichte organisiert. Je Landkreis wurde ein Gericht gebildet. Diese neun Land- und Stadtgerichte waren:
Organisation
Am Gericht waren im Jahr 1837 folgendes Personal beschäftigt:
- 1 Präsidenten
- 5 Räte
- 3 Assessoren
- 13 Subalterne
- 5 Unterbeamte
Bei allen Gerichten im Oberlandesbezirk zusammen waren 554 Justizbeamte beschäftigt.
Literatur
- W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 200 f., Digitalisat.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 (PrGS S. 85, 98)
- ↑ GS 1834, S. 75, Digitalisat.