Amtsgericht Friedeberg
Geschichte
In Friedeberg bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Friedeberg des Kreisgerichts Löwenberg. Das königlich preußische Amtsgericht Friedeberg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 12 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Hirschberg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Friedeberg. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Löwenberg den Stadtbezirk Friedeberg und die Amtsbezirke Blumendorf, Flinsberg, Krobsdorf, Querbach, Rabishau und Gräflich Röhrsdorf; aus dem Kreis Lauban einen Teil des Amtsbezirke Gebhardsdorf.[1] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Friedeberg.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 460, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 402 online