Amtsgericht Liebau

Das Amtsgericht Liebau war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Liebau in der Provinz Schlesien.

Geschichte

In Liebau bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Liebau des Kreisgerichts Landeshut. Das königlich preußische Amtsgericht Liebau wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zwölf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Hirschberg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Liebau. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Landeshut den Stadtbezirk Liebau und die Amtsbezirke Buchwald, Städtisch Hermsdorf, Oppau sowie Teile der Amtsbezirke Hermsdorf (Grüssauisch) und Ullersdorf.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Liebau.

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 462, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 402 online