Amtsgericht Lähn
Das Amtsgericht Lähn war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Lähn in der Provinz Schlesien.
Geschichte
In Lähn bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Lähn des Kreisgerichts Löwenberg. Das königlich preußische Amtsgericht Lähn wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zwölf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Hirschberg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Lähn. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Löwenberg den Stadtbezirk Lähn und die Amtsbezirke Hohndorf, Langenau, Tschischdorf, Wiesenthal sowie Teile des Amtsbezirks Spiller.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Lähn.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 461, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 402 online