Amtsgericht Landeshut
.jpg)
.jpg)
.jpg)
Das Amtsgericht Landeshut war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Landeshut in der Provinz Schlesien.
Geschichte
In Hirschberg bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Landeshut. Das königlich preußische Amtsgericht Landeshut wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zwölf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Hirschberg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Landeshut. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Landeshut ohne den Teil, der den Amtsgerichten Liebau und Schömberg zugeordnet war.[1] Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Landeshut. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Kamiennej Górze.
Gerichtsgebäude
Das Amtsgerichtsgebäude wurde 1880 erbaut und wird bis heute als Gerichtsgebäude genutzt. Es steht unter Denkmalschutz.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 461, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 402 online