Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel 2017
Der Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel (amtlich: Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ (TXL)) fand am 24. September 2017 statt. Auslöser des Volksentscheids war ein erfolgreiches Volksbegehren, welches den Senat von Berlin aufforderte, statt der geplanten Schließung des Flughafens Tegel diesen regulär weiterzubetreiben. Da das Volksbegehren kein Gesetz zum Gegenstand hatte und die Angelegenheit in die Zuständigkeit der Exekutive fiel, hatte der Volksentscheid nur empfehlenden Charakter (vergleichbar einer Entschließung des Abgeordnetenhauses). Die Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof gehörte zu den Genehmigungsauflagen für den Bau des neuen Flughafens Berlin Brandenburg.
Beim Volksentscheid sprach sich eine Mehrheit von 56,1 % der Abstimmenden für den Weiterbetrieb aus. Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 71,3 % entsprach dies genau 40 % der Stimmberechtigten, womit das Abstimmungsquorum von 25 % der Stimmberechtigten deutlich überschritten wurde. Im Juni 2018 informierte der Senat das Abgeordnetenhaus, dass er sich nicht in der Lage sehe, die Forderung des Volksbegehrens umzusetzen. Der reguläre Flugverkehr am Flughafen Tegel wurde am 8. November 2020 eingestellt, die Entwidmung als Flughafen erfolgte am 5. Mai 2021.
Hintergrund
Planung und Bau des Flughafens Berlin Brandenburg

Zur Zeit der deutschen Teilung existierten in Berlin getrennte Flughäfen für Ost-Berlin und West-Berlin. Für den Ostteil gab es den Flughafen Berlin-Schönefeld, und im Westteil die beiden Flughäfen Tempelhof und Tegel. Bald nach der Wiedervereinigung kamen Pläne auf, die Berliner Flughäfen in einem einzigen großen Flughafen zusammenzuführen. Die innerstädtischen Flughäfen sollten geschlossen werden. Nach längeren Diskussionen und diversen Gutachten zum möglichen künftigen Standort einigten sich die Vertreter des Bundes (Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann, CDU), des Landes Brandenburg (Ministerpräsident Manfred Stolpe, SPD) und des Landes Berlin (Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen, CDU) im sogenannten „Konsensbeschluss“ am 28. Mai 1996 auf den Standort Schönefeld für den künftigen Flughafen.[2]
Mit dem Bau des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) wurde im Jahr 2006 begonnen. Die ursprüngliche Planung sah eine Flughafeneröffnung im November 2011 vor. Nach den Planungen sollte der Flughafen Tegel spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme des BER geschlossen werden.
Im März 2006 wies das Bundesverwaltungsgericht einer Klage gegen den Bau des neuen Flughafens am Standort Schönefeld und gegen die geplanten Schließungen der Flughäfen in Tegel und Tempelhof ab. In seiner Urteilsbegründung stellte es unter anderem fest: „Richtig ist, dass der planfestgestellte Ausbau des Flughafens Schönefeld unter Beibehaltung der beiden innerstädtischen Flughäfen fachplanerisch nicht gerechtfertigt wäre. Das sieht die Planfeststellungsbehörde nicht anders [...]. Sie setzt die landesplanerische Standortentscheidung um, nach der das Ausbauvorhaben in Schönefeld und die Schließung der beiden Stadtflughäfen einander bedingen und untrennbar miteinander verbunden sind.“[3] Gleichwohl brachte wenig später eine Bürgerinitiative in Berlin ein erfolgreiches Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafens Tempelhof auf den Weg. Im Jahr 2008 führte dies zum ersten Volksentscheid Berlins, bei dem sich eine Mehrheit der Abstimmenden für die Offenhaltung aussprach. Da dem auslösenden Volksbegehren jedoch kein Gesetz zugrunde lag, hatte der Volksentscheid nur empfehlenden Charakter. Der Senat verwies auf die Rechtsprechung und seine Gebundenheit an die gemeinsame Landesplanung Berlins und Brandenburgs und setzt das Volksbegehren nicht um. Der Flughafenbetrieb in Tempelhof endete schließlich zum 30. Oktober 2008.
Der Termin im Jahr 2011 zur Neueröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg konnte jedoch aufgrund verschiedener Baumängel nicht eingehalten werden und wurde mehrfach verschoben, zuletzt auf „möglicherweise 2018“, bevor er am 4. November 2020 dem Verkehr übergeben wurde. Die Gesamtkosten des Bauprojektes stiegen von der ursprünglich veranschlagten eine Milliarde Euro, auf letztlich fast sechs Milliarden Euro.
Öffentliche Diskussion über die geplante Schließung Tegels
Bereits ab den 2000er Jahren wurden Forderungen nach einem Weiterbetrieb der beiden bestehenden Flughafen Tegel und Tempelhof laut. Die wiederholten Verzögerungen sowie die enormen Kostensteigerungen beim Bau des Flughafen BER befeuerten diese Kritik. Daneben wurde auch grundsätzliche Kritik am BER geübt (am Standort, an der Dimensionierung, an der verkehrlichen Anbindung und so weiter), die seine tatsächliche Eignung als Ersatz für die beiden bestehenden Flughäfen fraglich erscheinen ließ.
Die Initiatoren eines Weiterbetriebs des Flughafen Tegel, die Initiative „Berlin braucht Tegel“, argumentierten zunächst mit der vermeintlichen zu kleinen Größe des neuen Flughafens BER. Dieser werde nicht in der Lage sein, den prognostizierten Aufwuchs an Flugverkehr abzuwickeln, weswegen Tegel gebraucht werden. Zudem hätten mehrere Airlines, ausdrücklich wurden Ryan Air und Norwegian Air Shuttle genannt, Interesse an einer Nutzung von Tegel anstatt des BER geäußert. Auch gebe es nach der Schließung Tegels keinen Ausweichflughafen in Berlin mehr, sollte der BER wegen besonderer Umstände zeitweise geschlossen werden müssen. Die ANbindung des BER an Berlin sei mangelhaft, weswegen ein Verkehrsinfarkt drohe. Der Weiterbetrieb Tegels sichere Berlin zudem Gewerbesteuereinnahmen und etwa 10.000 Arbeitsplätze. Auch sei das Land Berlin generell mit dem Plan überfordert, das Gelände des Flughafens Tegel in ein gemischtes Stadtquartier zu entwickeln. Das Gelände sei zudem schadstoffbelastet, durch die notwendige Entgiftung nach einer Umnutzung kämen Kosten in unschätzbarer Höhe auf das Land zu. Zuletzt ergebe sich die Schließung Tegels gar nicht zwingend aus dem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen BER, ein Weiterbetrieb sei rechtlich möglich. Die Fluglärmbelastung in Tegel werde im Fall eines Weiterbetriebs sinken, da das Flugverkehrsaufkommen dort abnehme und man parallel in besseren Schlallschutz investieren können.[4]
Die Gegner des Weiterbetriebs zogen viele der Behauptungen von „Berlin braucht Tegel“ in Zweifel. So biete sich am BER die Möglichkeit, die Kapazität des Flughafens um ein weiteres Terminal zu erweitern. Der Betrieb von zwei Flughäfen sei jedoch grundsätzlichen mit erheblichen Mehrkosten für die Infrastruktur (Fluglotsen, Zoll, Feuerwehr, Personal und so weiter) verbunden und daher unwirtschaftlich. Auch sei ein Weiterbetrieb Tegel nur nach erheblichen Invesitionen in die Sanierung der Landebahnen und den Lärmschutz (geschätze Kosten: 1 Milliarde Euro und 400 Millionen Euro) möglich. Der Betriueb eines innerstädtischen Flughafen sei ein Anachronismus, die Schließung werde 300.000 Menschen unmittelbar von Fluglärm entlasten. Die Entwicklung Tegels hin zu einem neuen gemischten Stadtquartier mit Wohnnutzung, Gewerbe und einer attraktiven Nachnutzung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes sei ein Gewinn für Berlin. Beim Abweichen vom Planfeststellungsbeschluss drohten jahrelange Rechtsstreitigkeiten, zudem müssten Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Tegel erneut begonnen werden. Zuletzt sei das Land Berlin hier gar nicht allein entscheidungsbefugt, weil es sich um gemeinsames Projekt mit dem Land Brandenburg handele.[5]
Der Weg zum Volksentscheid
Antrag auf ein Volksbegehren
Die Wahl von Schönefeld als Standort des neuen Berlin-Brandenburger Zentralflughafens war von Anfang an umstritten. Angesichts der zahlreichen Pannen beim Bau des Flughafens Berlin Brandenburg, der Kostensteigerungen und des mehrfach verschobenen Eröffnungstermins, mehrten sich skeptische Stimmen. Zu den in diesem Zusammenhang ins Leben gerufenen Organisationen gehörte auch der 2013 gegründete Pro Tegel e. V.
Am 8. Dezember 2015 startete Pro Tegel e. V. zusammen mit der FDP Berlin, die zu diesem Zeitpunkt nicht im Abgeordnetenhaus vertreten war, als Bündnis unter dem Namen „Berlin braucht Tegel“ einen Antrag auf ein Volksbegehren zum Erhalt des Flughafens Tegel, um das Abgeordnetenhaus und den Senat dazu aufzufordern, sich mit der Forderung nach Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zu befassen. Die Sammlung wurde am 29. März 2016 mit der Übergabe der Unterschriften an die Berliner Senatsverwaltung für Inneres beendet. Diese erklärte am 18. April 2016 von den rund 30.000 eingereichten Unterstützungsbekundungen 23.526 für gültig, womit das erforderliche Unterschriftenquorum von 20.000 gültigen Bekundungen in sechs Monaten überschritten war.[6] Das Abgeordnetenhaus verzichtete auf eine eigene Beschäftigung mit dem Antrag. Der Senat gab dem Abgeordnetenhaus seine Stellungnahme zur Kenntnis, in der er unter anderem schrieb „Mit einem unbefristeten Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel parallel zum BER bestünde die große Gefahr, dass die Planrechtfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit ungewissen Folgen nachträglich entfallen könnte.“[7] Wie gesetzlich vorgeschrieben, konnten die Initiatoren frühestens vier Monate nach Feststellung des Zustandekommens des Antrags auf ein Volksbegehren, mit der Sammlung für das eigentliche Volksbegehren beginnen.
Volksbegehren
Die Initiative „Berlin braucht Tegel“ startete am 20. November 2016 das Volksbegehren, die Eintragungsfrist endete am 20. März 2017, am 4. April 2017 erfolgte die offizielle Ergebnisbekanntgabe. Demnach wurden 257.218 Zustimmungserklärungen eingereicht, von denen 204.263 als gültig anerkannt wurden. Das geforderte Unterschriftenquorum von 174.251 Unterstützungen wurde somit um etwa dreißigtausend überschritten.[8] Ein Großteil der eingegangenen Unterstützungsbekundungen (mehr als 75 Prozent) wurde in den West-Berliner Bezirken geleistet.
Der Wortlaut des Volksbegehrens lautete:
„Der Flughafen Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ ergänzt und entlastet den geplanten Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER). Der Berliner Senat wird aufgefordert, sofort die Schließungsabsichten aufzugeben und alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um den unbefristeten Fortbetrieb des Flughafens Tegel als Verkehrsflughafen zu sichern!“
Für besondere Aufmerksamkeit on den letzten Tagen der Unterschriftensammlung sorgte eine Werbeaktion der Firma Sixt. Diese stellte 10-Euro-Gutscheine für das Leisten einer Unterschrift in Aussicht gestellt. Weiterhin konnten alle Personen, die 500 Unterschriften sammelten an einem Gewinnspiel teilnehmen, bei dem unter allen Teilnehmenden 500 EUR verlost wurden (Aktion „500 für 500“). Die Landesabstimmungsleiterin erstattete daraufhin Strafanzeige wegen vermeintlichen Stimmenkaufs gestellt.[10] Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren später gegen eine Zahlung von 30.000 EUR Bußgeld ein.[11] Ebenfalls wurde die Kampagne durch die Billigfluggesellschaft Ryanair mit einer Plakatkampagne im Wert von 30.000 EUR unterstützt, wobei die Initiatoren ihrer gesetzlichen Anzeigepflicht erst nach mehrfacher Aufforderung nachkamen.[12]
Im November 2016 brachte die FDP, die nach der Abgeordnetenhauswahl 2016 wieder im Parlament vertreten war, einen Gesetzentwurf zur Offenhaltung der noch in Betrieb befindlichen Flughäfen in das Abgeordnetenhaus ein, der jedoch in der Lesung am 22. Juni 2017 mehrheitlich abgelehnt wurde.[13] In der gleichen Sitzung brachten die Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf eine Entschließung für eine Stellungnahme des Abgeordnetenhauses zum Volksbegehren ein, in dem dieses zu einem „Nein“ bei einem möglichen Volksentscheid aufrief. Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen.[14] Die CDU hatte sich bei der Abstimmung enthalten, weil sie zunächst das Ergebnis einer Mitgliederbefragung am 3. Juli 2017 wollte. An dieser beteiligten sich 35,8 % der Mitglieder, von den 83 Prozent für den Weiterbetrieb von Tegel aussprachen.[15] Die CDU-Fraktion übernahm diesen Standpunkt und wich damit von ihrer zuvor noch vertretenen Position ab.[16]
| Bezirk | Anzahl | Anteil der Stimm- berechtigten |
|---|---|---|
| 13.838 | 6,8 % | |
| 5.599 | 3,3 % | |
| 9734 | 3,4 % | |
| 39.785 | 18,3 % | |
| 14.582 | 9,0 % | |
| 34.657 | 15,9 % | |
| 24.854 | 10,6 % | |
| 12.801 | 6,3 % | |
| 10.961 | 5,4 % | |
| 3511 | 1,8 % | |
| 4176 | 2,0 % | |
| 29.765 | 16,4 % | |
| 204.263 | 8,2 % |
Volksentscheid

Am 25. April 2017 setzte der Berliner Senat den Volksentscheid auf den 24. September 2017 fest, den Tag der Bundestagswahl.
Nach dem amtlichen Endergebnis stimmten 994.916 Personen im Volksentscheid für das Ersuchen an den Senat, das waren 57,4 % der Abstimmenden und 40,1 % der Stimmberechtigten. Gegen den Entwurf stimmten 738.024 Personen (42,6 %). Damit wurde die Mehrheit an „Ja“-Stimmen und das geforderte Zustimmungsquorum von 620.566 gültigen „Ja“-Stimmen (=25 % der Stimmberechtigten) erreicht. Das Volksbegehren galt damit als angenommen.
In neun von zwölf Berliner Bezirken erreichte das begehrte Ersuchen an den Senat eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, in diesen allen wurde zugleich auch das Zustimmungssquorum überschritten. Die höchsten Zustimmungswerte wurden in Charlottenburg-Wilmersdorf (69,3 %), in Steglitz-Zehlendorf (67,5 %) sowie in Reinickendorf (64,5 %) erzielt. In den restlichen drei Bezirken überwogen die „Nein“-Stimmen: Pankow (56,4 %), Friedrichshain-Kreuzberg (53,1 %) und Lichtenberg (51,4 %).
Die Stimmbeteiligung war hoch, von den über 2,4 Millionen Stimmberechtigten machten mehr als 1,7 Millionen (71 %) von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Sie lag damit nur wenig unter der Beteiligung zur gleichzeitig stattfindenden Bundestagswahl (76,2 %). Die höchste Beteiligung gab es im Bezirk Steglitz-Zehlendorf (75,6 %), die niedrigste im Marzahn-Hellersdorf (65 %).
Besonders hohe Zustimmung gab es in den sozial gehobenen West-Berliner Wohngebieten Grunewald, Schmargendorf, Dahlem und in der City-West, in Treptow-Köpenick in den Fluglärmschneisen des künftigen Flughafens Berlin-Brandenburg und im Märkischen Viertel nördlich der Fluglärmschneise von Tegel, letzteres möglicherweise aus Sorge um Mietsteigerungen als Folge einer Aufwertung nach Wegfall des Fluglärms. Die stärkste Ablehnung gab es unmittelbar in den Lärmschutzbereichen des Flughafens Tegel.
| Bezirk | Beteiligung | Stimmverteilung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stimmbe- rechtigte (a) |
Abstimm- ende (b) |
Gültige (c) | Un- gültige |
Ja | Nein | |||||||
| Anzahl | Anzahl | Anteil (an a) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an c) |
Anteil (an a) |
Anzahl | Anteil (an c) | |
| 204.442 | 140.913 | 68,93 % | 137.954 | 97,90 % | 2.959 | 2,10 % | 77.055 | 55,86 % | 37,69 % | 60.899 | 44,14 % | |
Kreuzberg |
170.135 | 122.896 | 72,23 % | 119.835 | 97,51 % | 3.061 | 2,49 % | 55.233 | 46,09 % | 32,46 % | 64.602 | 53,91 % |
| 285.029 | 213.275 | 74,83 % | 210.285 | 98,60 % | 2.990 | 1,40 % | 91.694 | 43,60 % | 32,17 % | 118.591 | 56,40 % | |
Wilmersdorf |
217.934 | 160.794 | 73,78 % | 158.471 | 98,56 % | 2.323 | 1,44 % | 109.799 | 69,29 % | 50,38 % | 48.672 | 30,71 % |
| 162.086 | 113.305 | 69,90 % | 111.971 | 98,82 % | 1.334 | 1,18 % | 64.672 | 57,76 % | 39,90 % | 47.299 | 42,24 % | |
Zehlendorf |
219.244 | 165.717 | 75,59 % | 163.218 | 98,49 % | 2.499 | 1,51 % | 110.180 | 67,50 % | 50,25 % | 53.038 | 32,50 % |
Schöneberg |
233.387 | 168.475 | 72,19 % | 165.648 | 98,32 % | 2.827 | 1,68 % | 105.279 | 63,56 % | 45,11 % | 60.369 | 36,44 % |
| 201.254 | 133.868 | 66,52 % | 130.610 | 97,57 % | 3.258 | 2,43 % | 78.796 | 60,33 % | 39,15 % | 51.814 | 39,67 % | |
Köpenick |
203.821 | 145.587 | 71,43 % | 143.000 | 98,22 % | 2.587 | 1,78 % | 85.380 | 59,71 % | 41,89 % | 57.620 | 40,29 % |
Hellersdorf |
199.661 | 129.810 | 65,02 % | 127.462 | 98,19 % | 2.348 | 1,81 % | 67.968 | 53,32 % | 34,04 % | 59.494 | 46,68 % |
| 204.129 | 138.782 | 67,99 % | 136.188 | 98,13 % | 2.594 | 1,87 % | 66.164 | 48,58 % | 32,41 % | 70.024 | 51,42 % | |
| 181.142 | 129.654 | 71,58 % | 128.298 | 98,95 % | 1.356 | 1,05 % | 82.696 | 64,46 % | 45,65 % | 45.602 | 35,54 % | |
| 2.482.264 | 1.763.076 | 71,03 % | 1.732.940 | 98,29 % | 30.136 | 1,71 % | 994.916 | 57,41 % | 40,08 % | 738.024 | 42,59 % | |
Karten
-
Karte mit den Ergebnissen -
Karte mit den Ergebnissen nach Briefwahlbezirken
Folgen
Im Juni 2018 informierte der Senat das Abgeordnetenhaus, dass er sich nicht zu einer Umsetzung der im Volksbegehren erhobenen Forderung in der Lage sehe. Einerseits bedeute dies das Ende der gemeinsamen Landplanung Berlins und Brandenburgs, zum anderen drohe das Erlöschen der Betriebsgenehmigung für den zu diesem Zeitpunkt noch im Bau befindlichen Flughafen Berlin Brandenburg. Das Abgeordnetenhaus begrüßte die Stellungnahme des Senats mit der Mehrheit seiner Stimmen.[18]
Am 31. Oktober 2020 ging der neue Flughafen Berlin-Brandenburg in Betrieb. Der internationale Flugbetrieb in Betrieb Tegel wurde zum 8. November 2020 eingestellt. In den folgenden Monaten blieb Tegel noch in Bereitschaft, um im Fall von Schwierigkeiten bei der Inbetriebnahme des BER einspringen zu können. Die Betriebsgenehmigung erlosch zum 5. Mai 2021.
Die von den Initiatoren befürchtete Überlastung des BER und der Verkehrsinfrastruktur ist in den folgenden Jahren nicht eingetreten, wobei jedoch aufgrund der COVID-19-Pandemie der Flugverkehr weltweit drastisch zurückgegangen war. Im Jahr 2025 hatten die Verkehrszahlen am BER noch nicht wieder den Stand vor der Pandemie erreicht. Eine im Jahr 2024 im Auftrag der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum BER veröffentlichte Studie der SPV Spreeplan Verkehr GmbH kommt zu dem Schluss, dass auf die Region erheblich mehr Verkehr zukomme. Dies sei, so die Studie, durch einen erwarteten Aufwuchs des Flugverkehrs bis 2030 auf 36 Millionen Fluggäste (2023: 23 Millionen) begründet, aber auch durch die allgemeine Bevölkerungszunahme in der Region, der verstärkten Ansiedelung von Gewerbe rund um den Flughafen sowie den schrittweisen Ausbau der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg in Grünheide.[19]
Der Verein Mehr Demokratie kommt zu einer zurückhaltend positiven Einschätzung des Volksbegehrens und des Volksentscheids. Die Tatsache, dass das erste Mal in Berlin ein Volksbegehren maßgeblich von einer Partei vorangetrieben worden war, schätzt der Verein als begrüßenswerten Schritt hin zu eine Normalisierung direktdemokratischer Verfahren in der Berliner Landespolitik ein. Er rügte das Fehlverhalten einiger Unterstützer der Kampagne im Zusammenhang mit Spenden für die Kampagne, betonte jedoch zugleich, dass die aufgewandten Mittel sich insgesamt im Rahmen des erwartbaren bewegten. Er sah hingegen die vorgebrachte Kritik an den Unternehmensspenden für die Kampagne, gewünschte Entscheidungen des Stimmvolks in Berlin seien mit Geld herbeizuführen, als unbegründet an. Er bescheinigte den Initiatoren vielmehr „mit dem Thema den Nerv einer Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner getroffen zu haben. Ansonsten wäre das Abstimmungsergebnis anders ausgefallen.“ Zuletzt verteidigte er die Möglichkeit in Berlin, nicht nur Gesetze, sondern eben auch sonstige Gegenstände politischer Willensbildung zum Volksentscheid bringen zu können. Wenngleich dies die Gefahr berge, dass das Stimmvolk fälschlicherweise alle Volksentscheide in Berlin für unverbindlich hielte, sei es doch für die allgemeine politische Willensbildung wichtig, nicht ausschließlich verbindlich über Gesetze abstimmen zu können.[20]
Siehe auch
Literatur
- Petra Michaelis, Rudolf Frees: Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ (TXL) am 24. September 2017. Endgültiges Ergebnis. Hrsg.: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (= Statistischer Bericht. B VII 4-2 – u / 17). 2017, ZDB-ID 3057495-X, S. 3 (wahlen-berlin.de [PDF]).
- Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ (TXL) am 24. September 2017. Berlin 2017 (berlin.de [PDF]).
Weblinks
- Der Landeswahlleiter für Berlin: Volksentscheid "Tegel" 2017. In: berlin.de. Der Landeswahlleiter für Berlin, abgerufen am 25. August 2025.
- Oliver Wiedmann: Volksentscheid Tegel – eine Bewertung aus demokratiepolitischer Sicht. In: bb.mehr-demokratie.de. Mehr Demokratie e.V., abgerufen am 27. August 2025.
Einzelnachweise
- ↑ Volksentscheid Tegel – Berlin – Ergebnisse. Abgerufen am 25. März 2021.
- ↑ Der Senat von Berlin: Vorlage – zur Kenntnisnahme – über Bericht über das Flughafenkonzept in der Region Berlin-Brandenburg. In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 4. Juli 1996, abgerufen am 25. August 2025.
- ↑ Bundesverwaltungsgericht, 4. Senat: BVerwG 4 A 1078.04. In: www.bverwg.de. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, 16. März 2006, abgerufen am 24. August 2025 (vergleiche Absatz 184).
- ↑ Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid, S. 6/8/10/12/16.
- ↑ Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid, S. 7/9/11/13/17.
- ↑ Volksbegehren für Flughafen Tegel erreicht zweite Stufe. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 18. April 2016, abgerufen am 25. August 2025.
- ↑ Der Senat von Berlin: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Stellungnahme des Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Flughafen Berlin Tegel – Berlin braucht Tegel“. In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 25. Mai 2016, abgerufen am 25. August 2025 (Drucksache 17/2983).
- ↑ Die Landesabstimmungsleiterin: Pressemitteilung der Landesabstimmungsleiterin vom 4. April 2017. Volksbegehren über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ (TXL). Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen. In: berlin.de. Land Berlin, 4. April 2017, abgerufen am 25. August 2025.
- ↑ Berlin braucht Tegel: Allgemeine Informationen. Trägerin und Wortlaut. In: berlin.de. Land Berlin, 8. Dezember 2015, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ Sixt verschenkt 10 Euro für Unterschrift Pro Flughafen Tegel - Strafanzeige! In: bz-berlin.de. Axel Springer Deutschland GmbH, 16. März 2017, abgerufen am 25. August 2025.
- ↑ Christoph Stollowsky: Nach Strafanzeige. Tegel-Aktion: Sixt muss Bußgeld zahlen. In: tagesspiegel.de. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 16. Mai 2017, abgerufen am 25. August 2025.
- ↑ Fatina Keilani: Wahlkampf der FDP. Ryanair unterstützt FDP bei Tegel-Offenhaltung. In: tagesspiegel.de. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 2. August 2017, abgerufen am 27. August 2025.
- ↑ Fraktion der Freien Demokraten (FDP): Antrag der Fraktion der Freien Demokraten (FDP) Berlin braucht Tegel – Tegel-Offenhaltungs-Gesetz. In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. November 2016, abgerufen am 25. August 2025 (Drucksache 18/0018).
- ↑ Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Antrag auf Annahme einer Entschließung der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stellungnahme des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Volksentscheid „Berlin braucht Tegel“ über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ (TXL). In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Juni 2017, abgerufen am 25. August 2025 (Drucksache 18/0391).
- ↑ Volksentscheid wird unterstützt: CDU-Mitglieder für Offenhaltung von Flughafen Tegel. In: www.berliner-zeitung.de. Berliner Verlag GmbH, 3. Juli 2017, abgerufen am 26. August 2025.
- ↑ Sabine Beikler: 83 Prozent der CDU-Mitglieder stimmen für Offenhaltung. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 3. Juli 2017, abgerufen am 26. August 2025.
- ↑ Petra Michaelis, Rudolf Frees: Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ (TXL) am 24. September 2017. Endgültiges Ergebnis.
- ↑ Ulrich Zawatka-Gerlach: TXL-Debatte im Abgeordnetenhaus: Der Flughafen Tegel wird parlamentarisch beerdigt. In: tagesspiegel.de. 14. Juni 2018, abgerufen am 31. Januar 2024.
- ↑ Bertram Teschner (Verkehrsplanungsbüro SPV Spreeplan Verkehr Berlin GmbH): Verkehrs- und Engpass-Analyse in der Flughafenregion. In: www.dialogforum-ber.de. Kommunale Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg, 2024, abgerufen am 27. August 2025.
- ↑ Oliver Wiedmann: Volksentscheid Tegel – eine Bewertung aus demokratiepolitischer Sicht. In: bb.mehr-demokratie.de. Mehr Demokratie e.V., abgerufen am 27. August 2025.