Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ in Berlin 2021
Der Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co. enteignen (amtlich: Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen) fand in Berlin am 26. September 2021 statt, dem Tag der Bundestagswahl. Ausgelöst wurde der Volksentscheid durch ein erfolgreiches Volksbegehren, mit dem der Berliner Senat zur Prüfung und Ausarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes aufgefordert werden sollte. Trägerin des Volksbegehrens ist die Bürgerinitiative Mietenvolksentscheid e. V. in Berlin, die mit den Mitteln von Enteignung und Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum bekämpfen möchte. Im Volksentscheid befürwortete eine klare Mehrheit von 58 % der Abstimmenden das Volksbegehren, das zudem das Zustimmungsquorum überwand.
Trotz der Annahme des Volksbegehrens durch das Stimmvolk wurden die darin genannten Maßnahmen bislang nur teilweise umgesetzt. So wurde zwar die geforderte Kommission aus Expertinnen und Experten zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Vergesellschaftung im Jahr 2022 eingesetzt und der Abschlussbericht 2023, der die Möglichkeit der Vergesellschaftung bejaht, vorgelegt. Die Kernforderung, die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen durch den Senat und seine Einbringung ins Abgeordnetenhaus, wurde bislang (Stand: September 2025) nicht umgesetzt.
Aufgrund der Untätigkeit von Senat und Abgeordnetenhaus kündigte die Initiative im September 2023 an, ihr Ziel der Vergesellschaftung von Wohnraum durch ein weiteres Volksbegehren mit ausgearbeitetem Gesetzentwurf weiterzuverfolgen, der dann bei der Annahme durch das Stimmvolk unmittelbares Recht werden würde. Im August 2025 legte die Berliner SPD den Entwurf eines „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ vor, das jedoch eine andere Zielrichtung als das Volksbegehren verfolgt. Die ebenfalls regierende CDU lehnt die Umsetzung des Volksbegehrens rundweg ab.
Hintergrund
Der hinter dem Volksbegehren stehende „Mietenvolksentscheid e.V.“ hatte sich bereits zuvor in Fragen der Berliner Wohnraumpolitik engagiert. So reichte der Verein im Jahr 2015 den Antrag auf ein Volksbegehren „Mietenvolksentscheid Berlin“ ein, der sich mit einer Reform des öffentlichen Wohnungsbaus befasste und 2016 mit dem Berliner Wohnraumversorgungsgesetz vom damaligen Senat in weiten Teilen übernommen wurde.[2] Das Gesetz erfüllte jedoch nur Teile der Forderungen die zudem nicht den privaten Wohnungsmarkt betrafen.[3]
Insofern waren die verschiedenen stadtpolitischen Gruppen und Mieterinitiativen, die das Volksbegehren „Mietenvolksentscheid Berlin“ mit dem Ergebnis nicht zufrieden und diskutierten die Möglichkeit eines weiteren Volksbegehren zum privaten Wohnungssektor. Die Konzentration auf das Unternehmen Deutsche Wohnen entstand, weil es hier seit 2016 eine aktive Vernetzung von Mieterinnen und Mietern gab, die sich gegen die Praktiken des Konzerns wehrten.[4] Von den etwa 160.000 Wohnungen im Bestand der Deutsche Wohnen lagen im Jahr 2021 etwa 70 % in Berlin, wodurch das Unternehmen dort eine relatve Bekanntheit hatte.[5] Der Berliner Mietenvolksentscheid e.V. griff, so berichteten Rouzbeh Taheri und Michael Prütz später in einem Interview, die bereits bestehende Forderung nach einer Vergesellschaftung der Deutsche Wohnen auf und verband sie mit dem Mittel des Volksbegehrens. Den Spruch „Deutsche Wohnen enteignen“ habe es jedoch schon zuvor bei der Berliner Mietergemeinschaft Kotti & Co gegeben,[6] die entsprechende Forderungen nach Vergesellschaftung selbst bereits 2016 formuliert hatte.[7]
Die Initiative trat im April 2018 zum ersten Mal an die Öffentlichkeit und stellte unter der Überschrift „Spekulation bekämpfen – Deutsche Wohnen & Co enteignen“ einen dreistufigen Plan für eine Kampagne bis zum finalen Volksentscheid vor.[8]
Die Kampagne für das Volksbegehren
Inhalt und Ziele
Nach Ansicht der Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ machen Immobilienkonzerne in Berlin große Profite durch steigende Mieten. Diese gehen zulasten der Mieter, die sie mit ihrem Haushaltseinkommen finanzieren. Durch die Vergesellschaftung entfiele dieser Kostenanteil und die Haushalte würden entlastet, da keine Unternehmensgewinne mehr mitfinanziert werden müssten. Mietsenkungen oder auch nur für die Zukunft ausfallende Mietsteigerungen hätten zudem einen positiven Einfluss auf den restlichen Wohnungsmarkt. Denn jeder neue Mietvertrag ohne Preissteigerung wirke sich preisdämpfend auf den gesetzlichen Mietspiegel aus.[9] Die Vergesellschaftung eines großen Bestandes würde daher allen Haushalten zugutekommen.
Die Initiative präsentierte ihre Forderungen erstmals im Oktober und November 2018 in zwei Beschlüssen des Kampagnenbündnisses. Der zweite Beschluss entsprach dabei im Wesentlichen dem späteren Wortlaut des Volksbegehrens.[10] Die Kernforderung war die Vergesellschaftung aller Wohnungsbestände von Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen, eine Entschädigung deutlich unter Marktwert und die Überführung der sozialisierten Wohnungen in eine Anstalt öffentlichen Rechts.
Diese solle nach den Prinzipien der Gemeinwirtschaft arbeiten. Hierunter versteht sie: „Gemeinwirtschaft bezeichnet in verschiedenen Definitionen ein Wirtschaften, bei dem Gebrauchswerte im Vordergrund stehen – die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern, basierend auf Solidarität, Demokratie und Selbsthilfe. Da Konsumenten und Eigentümer in der Regel Teil derselben wirtschaftenden Gruppe sind, entsteht kein Renditedruck zugunsten externer Investoren. Gewinne bleiben in der Gemeinschaft und finanzieren bessere Versorgung.“[11] Sie beruft sich dabei ausdrücklich auf gewerkschaftliche Traditionen, aber auch auf die sozialdemokratische Wohnungspolitik im Wien und Berlin der 1920er Jahre.[12]
Die Initiative grenzt sich von reinen Forderungen nach Verstaatlichung ab, indem sie für ihre Anstalt öffentlichen Rechts eine weitgehende demokratische Selbstverwaltung unter Mitsprache von Mieterinnen und Mietern, den Beschäftigten, dem Berliner Senat und weiteren Personen der Stadtgesellschaft fordert.[13] Ihrer Ansicht nach sind das im Grundgesetz erwähnte Gemeingut und Staatseigentum nicht identisch, sondern Vergesellschaftung erfordere eine weitgehendere demokratische Mitsprache der Bürger als sie etwa bei den landeseigenen Berliner Wohnungsunternehmen bestehe. Denn, so die Initiative: „Deren Rechtsformen von GmbHs und Aktiengesellschaften nämlich bedeuten Geschäftsgeheimnis und Intransparenz, zudem sind ihre Aufsichtsräte und Manager nicht gewählt, sondern vom Senat eingesetzt: Die [Landeseigenen Wohnungsnunternehmen] können von den Wählern nicht kontrolliert werden.“[14] Ihre Vorstellungen konkretisierte die Initiative im Jahr 2023 in der Broschüre „Gemeingut Wohnen“.[15]
Die Vergesellschaftung soll nicht die Unternehmen betreffen, sondern Grund und Boden. Der Vorschlag ist also eine auf das Berliner Stadtgebiet begrenzte Bodenreform. Liegenschaften außerhalb Berlins wären daher nicht betroffen. Ausdrücklich ausgenommen von der Vergesellschaftung sind Genossenschaften und genossenschaftsähnlichen Rechtsformen, die landeseigenen Wohnungsgesellschaften sowie Wohnungsgrundstücke im Besitz von mildtätigen und kirchlichen Eigentümern. Diese Wohnungen werden nach Auffassung der Bürgerinitiative bereits mit Blick auf das Gemeinwohl bewirtschaftet.
Da die Eigentumsverhältnisse am Berliner Grund und Boden nicht einfach nachvollzigen werden können, ist unklar, welche Unternehmen als Grundeigentümer in Berlin von der Umsetzung des Volksbegehrens betroffen wären. Der Berliner Senat hat 2019 eine Liste von möglichen betroffenen Unternehmen veröffentlicht. Neben der Deutsche Wohnen würde voraussichtlich auch deren heutiger Mutterkonzern Vonovia, Akelius aus Schweden, das französische Unternehmen Covivio, TAG Immobilien aus Hamburg sowie die Luxemburger Unternehmen Grand City Properties und die Adler Group unter die Kriterien fallen. Nach Angaben des Senates, die von der Initiative übernommen wurden, wären schätzungsweise 243.000 der rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Berlin von der Vergesellschaftung betroffen.[16]
Ausgestaltung des Volksbegehrens
Das Volksbegehren hatte kein Gesetz zum Gegenstand, sondern zielte darauf ab, dass der Senat zur Ausarbeitung eines solchen Gesetzes verpflichtet wird. So wurde „der Senat von Berlin aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 des Grundgesetzes erforderlich sind. Dies soll für Wohnimmobilien in Berlin sowie die Grundstücke, auf denen sie errichtet sind, gelten und findet Anwendung, sofern Wohnungen durch einen Eigentümer in einem Umfang gehalten werden, der als „vergesellschaftungsreif” definiert wird.“ Als weitere Bedingungen nennt das Volksbegehren:
- die Vergesellschaftung des Immobilienbesitzes von Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin,
- die Entschädigung der Eigentümer deutlich unter Marktwert,
- die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts, die diese nicht profitorientiert bewirtschaftet und deren Privatisierung nach Satzung untersagt ist sowie
- die Verwaltung der vergesellschafteten Grundstücke und Wohnungen unter mehrheitlicher, demokratischer Beteiligung der Mieterinnen und Mieter, der Belegschaft und der Stadtgesellschaft.[17] Die Initiative beruft sich auf
Hintergrund für diese Ausgestaltung des Volksbegehrens war, dass Unklarheit darüber bestand, ob und wie eine Vergesellschaftung in der beschriebenen Weise rechtssicher umgesetzt werden kann. Dies betraf einerseits ganz grundsätzlich das Anliegen der Vergesellschaftung, aber auch die konkret vorgeschlagene Art und Weise.
So beruft sich die Bürgerinitiative Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung von Privat- in Gemeineigentum vorsieht:
Da allerdings der Artikel 15 des Grundgesetzes noch nie angewandt wurde, sind die Ausgestaltung einer Sozialisierung und ihre möglichen Grenzen in der Rechtswissenschaft umstritten. Es gibt keine Gerichtsentscheidungen zum Thema, sondern nur Gutachten und Kommentarliteratur.[19] Auch die Berliner Verfassung ist einschlägig, wenn es in Artikel 28 Absatz 1 heißt es:
Die herrschende Meinung geht jedoch davon aus, dass der Artikel ein nicht einklagbares „Staatsziel“ bezeichnet.[21]
Um die erheblichen rechtlichen Unwägbarkeiten zu umgehen und die Gefahr zu vermeiden, dass der Senat das Volksbegehren für unzulässig erklärte, beschloss die Bürgerinitiative kein konkretes Gesetz zu begehren, sondern die Ausarbeitung eines solchen Gesetzes durch den Senat selbst. Gleichwohl legte die Initiative im Mai 2021 einen eigenen Gesetzentwurf vor, der jedoch nicht Bestandteil des Volksbegehrens war.[22]
Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit
Die Debatte über die rechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens stand von Beginn an im Raum. Einigkeit herrschte grundsätzlich darin, dass eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht unternommen wurde und daher kein Präzedenzfall für ein rechtlich zulässiges Vorgehen besteht.
Die laufende Debatte weist dabei ein großes Spektrum auf. Während einige davon ausgehen, dass eine Vergesellschaftung in der skizzierten Weise möglich ist, weisen andere dies grundsätzlich zurück. Weitere Stimmen wiederum halten eine Vergesellschaftung zwar für möglich, jedoch nicht in der durch das Volksbegehren beabsichtigen Weise. Im Kern dreht sich die Debatte um drei Punkte:
- Sind Vergesellschaftungen überhaupt zulässig?
- Darf das Land Berlin vergesellschaften?
- In welcher Höhe müsste entschädigt werden?
Diejenigen Stimmen, die eine Vergesellschaftung grundsätzlich ablehnen, verweisen hierzu in aller Regel auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. So sei eine Vergesellschaftung ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht. Die Beschränkung auf Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen verstoße zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz.[23] Die Befürworter halten dem entgegen, dass der Artikel 15 des Grundgesetzes nicht nur symbolischen Gehalt habe. Dass eine Vergesellschaftungen nach bestimmten Kriterien erfolge, unter die nicht alle Unternehmen einer Branche fielen, sei zudem kein Hinderungsgrund.
Bei der Frage der Zuständigkeit des Landes Berlin geht es um das Prinzip der konkurrierenden Gesetzgebung. Dieses besagt, dass ein Land nur Fragen klären darf, zu denen der Bund nicht bereits eine Regelung getroffen habe. So wurde der 2020 vom Abgeordnetenhaus beschlossene sogenannte Berliner Mietendeckel im Jahr 2021 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, da es in die Regelungskompetenzen des Bundes eingreife. Befürworter der Vergesellschaftung gehen jedoch davon aus, dass hier kein Widerspruch besteht, weil der Bund keinerlei Regelungen zum Grundgesetzartikel 145 getroffen habe.
Zuletzt stellt sich die Frage nach einer angemessenen Entschädigung. Da es keinerlei Präzedenzfälle gibt, gehen die Einschätzungen hier sehr weit auseinander. Die Pole der Debatte reichen vom vollen Wertersatz, also dem Marktwert der Immobilien über einen Marktwert mit Abschlägen bis hin zu einer nur nominellen oder symbolischen Entschädigung (beispielsweise in Höhe von 1 Euro). Sowohl die Bürgerinitiative als auch der der Berliner Senat vertrat 2019 in seiner Kostenschätzung die Position eines Marktwertes mit Abschlägen, wobei die Art und Höhe der Abschläge unterschiedlich angesetzt wurden.[24]
Die bisher umfassendste Beurteilung des rechtlichen Rahmens stammt von der Expertenkommission Vergesellschaftung, die zur Prüfung der Umsetzungbarkeit des Volksbegehrens im Jahr 2022/2023 vom Berliner Senat eingesetzt wurde.[25] Die Kommission veröffentlichte im Juni 2023 einen Abschlussbericht,[26] Sie sieht keine grundsätzlichen Hindernisse für eine Umsetzung des Volksentscheides. Sowohl die Gesetzgebungskompetenz des Landes sei gegeben, als auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt. Die Vergesellschaftungsschwelle von 3000 Wohnungen sieht die Kommission unproblematisch. Das wiederholt vorgebrachte Argument, die Verfassung von Berlin sehe einen besonderen Eigentumsschutz vor, da sie eine Sozialisierung nicht erwähne, verneinte die Kommission. Das Grundgesetz samt Artikel 15 gelte auch in Berlin und sei höherrangiges Recht.
Kostenschätzungen
Die Kosten einer Umsetzung des Volksbegehrens sind umstritten. Dies liegt einerseits an der politischen Kontroverse um das Vorhaben, hat aber auch sachliche Gründe: wegen der mangelnden Transparenz der Eigentumsverhältnisse lässt sich die Konzentration von Wohneigentum nur schätzen, jedoch nicht exakt bestimmen. Nicht nur die Anzahl von Unternehmen mit Beständen oberhalb der vorgeschlagenen Schwelle von 3000 Wohnungen ist unbekannt, sondern auch die Größe dieser Bestände oder die durchschnittliche Quadratmeterzahl der dort vorhandenen Wohnungen. Weiterhin weisen die Grundbücher in Deutschland zwar den formalen Eigentümer aus, nicht aber den tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten. So ist es zurzeit einfach, über sogenannte Briefkastenfirmen oder Unternehmensgeflechte im Ausland die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zu verschleiern.[27]
In der Öffentlichkeit wurde die Debatte dennoch vor allem durch die Gegenüberstellung geschätzter Milliardenbeträge geführt. Nicht zuletzt erfordert das Berliner Volksabstimmungsgesetz eine solche Kostenschätzung sowohl von den Initiatoren als auch der Senatsverwaltung. Die Bürgerinitiative gab für die Vergesellschaftung von etwa 200.000 Wohnungen geschätzte Kosten von 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro an, die aber, so die Initiative, kostenneutral vollständig aus den laufenden Mieteinnahmen bestritten werden könne, wenn sie über einen längeren Zeitraum erfolge. Der Senat hingegen ging von 243.000 Wohnungen aus, deren Entschädigungskosten 28,8 bis 36 Milliarden Euro kosten würde. Weiterhin sei von 180 Millionen Erwerbsnebenkosten auszugehen, weiteren 1,5 bis 1,9 Milliarden Euro für weitere Entschädigungen und Ausgleichszahlungen, wobei der Senat von einer Finanzierung durch Kredite ausging. Zuletzt koste die Bewirtschaftung der Immobilien jährlich 100 bis 340 Millionen Euro.[28]
Während der Senat vor allem die Ausgaben betonte, stellten die Befürworter der Vergesellschaftung klar, dass die Ausgaben zu erheblichem öffentlichen Eigentum mit laufenden Einnahmen führten. So schreibt Ralf Hoffrogge: „Denn die Entschädigungskosten sind keine toten Kosten, die versenkt und verloren sind. Die mit ihnen finanzierten Immobilien bringen vielmehr bis in eine ferne Zukunft sichere Mieteinnahmen ein. Die Entschädigung ist somit selbst finanzierend.“ Damit diese Rechnung aufgehe, sei es jedoch unumgänglich, dss unter dem Marktwert entschädigt werde, denn „würde zum vollen Marktwert entschädigt, ließe sich die Entschädigung zwar noch finanzieren, aber nur durch Mieterhöhungen oder eine sehr lange Laufzeit bei der Rückzahlung.“[29] Die Initiative ging bei der Berechnung der Entschädigungshöhe von einer sozialen Miethöhe aus, dem so genannten „Faire-Mieten-Modell“.[30] Nach einem vergleichbaren Modell der Finanzierung des Immobilienkaufpreises aus den laufenden Mieteinannahmen, hatte das Land Berlin im Jahr 2019 etwa 6000 ehemalige Sozialwohnungen erworben. Der damalige Finanzsenator Matthias Kollatz verteidigte das Vorgehen seinerseits und sagte: „Ein Kauf ist dann sinnvoll, wenn er zum Ertragswert möglich ist. Das heißt, wenn die Mieten, die in den Gebäuden bezahlt werden, ungefähr den Kaufpreis erbringen.“[31] Im September 2021 erwarb das Land Berlin über die landeseigenen Wohnungsgesellschaften Howoge, Degewo und Berlinovo 14.750 Wohnungen aus den Beständen der Konzerne Deutsche Wohnen und Vonovia und finanzierte dies durch Kredite, die aus den laufenden Mieteinnahmen bedient werden.[32]
Eine weitere Berechnung zu den möglichen Kosten wurde vom Soziologen Andrej Holm unter Beteiligung von Mitgliedern der Partei Die Linke vorgenommen. Mit vier unterschiedlichen Rechenmodellen kamen sie auf Entschädigungen von 14,5 bis 22,8 Milliarden Euro. Eine Entschädigungshöhe von 22,8 Milliarden Euro würde dabei auch alle Schulden einbeziehen, die von den Immobilienkonzernen aufgenommen wurden und zu deren Besicherung die Immobilienbestände genutzt wurden. Bei einer niedrigeren Entschädigungshöhe sei nicht ausgeschlossen, dass die Unternehmen in finanziellen Probleme geraten, weil die bestehende Schuldenlast nur noch durch den Wohnungsbestand außerhalb Berlins besichert wäre.[33]
Unterstützung und Ablehnung
Das Volksbegehren erfuhr Unterstützung von Mieterinitiativen und Mietervereinen, verschiedenen Gewerkschaften, der Linken und Teilen der Grünen. Die Berliner SPD und das liberale bis konservative Parteienspektrum lehnen die Pläne dagegen ab. Die Verbände der Immobilienwirtschaft zählen ebenso wie Unternehmensverbände anderer Branchen zu den entschiedenen Gegnern einer Vergesellschaftung.
Die Linke sprach sich von Beginn an für die Initiative aus und half auch beim Sammeln von Unterschriften. Die Grünen beschlossen erst 2021 auf ihrem Landesparteitag die Initiative zu unterstützen.[34] Allerdings äußerte sich die grüne Wirtschaftssenatorin Ramona Pop konträr. Sie sehe das Enteignungsvolksbegehren mit Skepsis.[35] Die Grünen-Spitzenkandidatin von 2021 Bettina Jarasch möchte eine erfolgreiche Initiative als Druckmittel für Verhandlungen mit den Wohnungsunternehmen nutzen. Die SPD und der Regierende Bürgermeister Michael Müller lehnen die Enteignung großer Wohnungskonzerne ab. Müller argumentiert, dass im Kampf gegen steigende Mieten 15.000 oder 20.000 Wohnungen pro Jahr neu gebaut werden müssten. Die Wohnungsbauziele könnten aber nur mit privaten Partnern erreicht werden; allein über die städtischen Gesellschaften funktioniere das nicht.[36] Die Jusos hingegen stellten sich hinter das Volksbegehren.[37] Die CDU lehnt die Initiative ab, da für die Entschädigung der Enteigneten 36 Milliarden Euro neue Schulden gemacht werden müssten, aber keine neuen Wohnungen entstünden. Sie will stattdessen mit einer Neubauoffensive neue bezahlbare Wohnungen schaffen.[38] CDU-Landeschef Kai Wegner warnte vor drohenden Miet- und Steuererhöhungen zur Finanzierung der Enteignungen.[39] Auch die FDP lehnt die Initiative ab. FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja warf der Initiative vor, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Die Ausgaben für die Entschädigung führten das Land Berlin in den finanziellen Ruin.[39]
Gewerkschaften und Verbände
Zu den weiteren Unterstützern zählen der Berliner Mieterverein und die Berliner MieterGemeinschaft sowie weitere Sozialverbände und Kirchenkreise.[40] Die Landesverbände der Gewerkschaften IG Metall, GEW und Ver.di sowie die DGB-Jugend (nicht jedoch der DGB Landesverband Berlin-Brandenburg) unterstützen das Volksbegehren.[41][42]
Der Immobilienverband IVD sprach davon, dass durch die angestrebte Vergesellschaftung, zu deren Verwirklichung im Unterschied zum Mietendeckel eine rechtliche Kompetenz des Landes Berlin grundsätzlich gegeben sei, sich nur die Identität des Vermieters ändere und keine neue Wohnung entstehe. Damit wäre sie „nur ein weiteres sinnloses sozialistisches Prestigeprojekt“.[43] Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) warnt, dass mehr – auch geförderter – Wohnungsbau in Berlin dringend nötig sei. Allein schon die Debatte über Enteignungen schrecke Investoren aber ab.[44] Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, fordert in Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in den Hotspots „mehr bezahlbares Bauland, weniger teure Auflagen und mehr Anreize für bezahlbaren Wohnungsneubau“. Außerdem brauche es mehr Sozialwohnungen. „Das sind die richtigen Instrumente.“ Bauen sei in Deutschland zu kompliziert und zu teuer geworden: „Mit dem Investitionsbetrag, mit dem man 2010 noch 100 Wohnungen bauen konnte, bringt man zehn Jahre später nur noch 72 Wohnungen auf den Weg.“[45] Zu den größten Beitragszahlern des BBU und seines bundesweiten Dachverbandes GdW gehört auch der Vonovia-Konzern, der von Enteignungen betroffen wäre.
Initiativen und Gruppen
Die Mietergemeinschaft „Kotti & Co“ gehörte zu den Mitbegründern der Initiative, ebenso die Gruppe Interventionistische Linke.[46] Auch das Berlinweite Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn, das insbesondere 2018/19 mit Großdemonstrationen auf die Wohnungsnot aufmerksam machte, übernahm die Vergesellschaftungsforderung.
| Unterstützer |
|---|
| Interessengruppen:
Politische Parteien und Organisationen: Sonstige: |
| Gegner |
| Interessengruppen:
Politische Parteien und Organisationen: |
Der Weg zum Volksentscheid

Ziel der Initiative ist die Vergesellschaftung der Berliner Wohnungsbestände von Großvermietern mit über 3.000 Wohnungen in der Hauptstadt. Dabei sollen die enteigneten Wohnungen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden. Dies beträfe etwa 243.000 der rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Berlin. Als Gründe werden steigende Mieten auf dem Berliner Wohnungsmarkt und zum Teil unterlassene Instandhaltungen durch große Immobilienfirmen angeführt. Erstes Ziel, und daher auch Name der Initiative, war die Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen, die mit ca. 110.000 Wohnungen die größte Vermieterin in Berlin war und seit 2021 zum Vonovia-Konzern gehört[47] und gemäß der Initiative eine Politik der permanenten Mietzinsmaximierung verfolge.[48]
Entsprechend der Berliner Volksgesetzgebung mussten zunächst mehr als 20.000 gültige Unterschriften für einen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens gesammelt werden (1. Sammelphase), worauf sich die Sammlung von Unterschriften für das Volksbegehren (2. Sammelphase) anschloss, wobei das zu erreichende Quorum 7 Prozent der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten (zum Stichtag: 171.783 Unterschriften[49]) betrug. Im Anschluss konnte der Volksentscheid am 26. September 2021 stattfinden.
Antrag auf ein Volksbegehren (2019)
Die erste Sammelphase startete am 6. April 2019[50][51] auf der Auftaktkundgebung der großen Berliner Mietendemo unter dem Motto „Gemeinsam gegen Verdrängung und #Mietenwahnsinn“[52] auf dem Alexanderplatz. Das Quorum zu dieser Sammelphase (mind. 20.000) Unterschriften wurde erreicht, in dem am 14. Juni 2019 77.001 Unterschriften an den Senat übergeben wurden[53] (von denen dann mehr als 20.000 gültig waren). Von diesen 77.001 wurden 10.243 Unterschriften von der Partei DIE LINKE gesammelt und der Initiative am 22. Mai 2019 übergeben.[54]

Juristische Prüfung (2019–2020)
Die im Berliner Abstimmungsgesetz vorgesehene juristische Prüfung des Abstimmungstextes dauerte von Juni 2019 bis September 2020, insgesamt über ein Jahr. Die überlange Prüfung in der Verantwortung des Berliner Innensenators Andreas Geisel (SPD) wurde von den Initiatoren des Volksentscheids als Verschleppung kritisiert.[55] Auch die Linkspartei, damals Teil der Senatskoalition, kritisierte das Verfahren – konnte jedoch keine Beschleunigung durchsetzen. Die Initiative reichte daher im Mai 2020 eine „Allgemeine Leistungsklage“ ein, um den Abschluss der Prüfung durchzusetzen. Sie konnte durch diesen juristischen Druck Gespräche mit den Koalitionsparteien, aber auch der Innenverwaltung durchsetzen. Die Innenverwaltung übte nun ihrerseits Druck aus, den Text des Volksbegehrens zu verändern – worauf sich die Initiative nur mit großen Bedenken einließ: statt einer Erarbeitung eines Gesetzes wurde der Senat nun aufgefordert, „alle Maßnahmen einzuleiten“ um die Vergesellschaftung durchzuführen.[56] Als trotz Bereitschaft zum Kompromiss die Prüfung nicht abgeschlossen wurde, beantragte die Initiative ein Eilverfahren. Das Verwaltungsgericht Berlin ging der Sache nach und setzte dem Senat eine enge Frist für Akteneinsicht – worauf dieser nachgab und das Volksbegehren zuließ. Die Initiative vermutete später, das eine Akteneinsicht „um jeden Preis“ vermieden werden sollte.[57] Das Volksbegehren war zulässig. Der Senat übernahm im November 2020 alle Kosten des Verfahrens, was die Initiative als Schuldeingeständnis wertete. Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ermöglichte nach zweijährigem Ringen erst 2022 die vollständige Einsicht in die Prüfungsunterlagen.[58] Es kam heraus, das das Prüfungsergebnis bereits im Februar 2020 fertiggestellt war. Nach der Klage im Mai 2020 informierte ein Beamter der Innenverwaltung seine Vorgesetzten, er sehe für den Fall einer Zulässigkeit „keine Chance“ für einen Sieg vor Gericht. Der Innensenator Geisel hatte das Volksbegehren also wissentlich verschleppt. Dem Aufruf zum Rücktritt seitens der Initiative kam er nicht nach. Allerdings kam es in der Folge zu einer Änderung des Berliner Abstimmungsgesetzes – die juristische Prüfung für den Text eines Volksentscheids ist seit 2020 auf fünf Monate befristet.[59]
Volksbegehren (2021)
Die zweite Sammelphase startete die Initiative am 26. Februar mit einer Kundgebung am Kottbusser Tor.[60] Das Quorum zu dieser Sammelphase (7 Prozent der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten, zum Stichtag: 171.783 Unterschriften) wurde erreicht, in dem zunächst am 25. Juni 2021 349.658 Unterschriften an den Senat übergeben wurden,[61] wobei die Zahl der beim Senat letztlich eingegangenen Unterschriften sich noch auf 359.063 Unterschriften erhöhte.[49] Von den eingereichten Unterschriften wurden 272.941 Unterschriften geprüft und davon 183.711 als gültig anerkannt[49] – um die Berliner Verwaltung zu entlasten, wurde auf eine Prüfung der weiteren Unterschriften verzichtet. Von den 349.658 am 25. Juni beim Senat eingereichten Unterschriften wurden 32.622 Unterschriften von der Partei DIE LINKE gesammelt und der Initiative am 21. Juni 2021 übergeben.[62]
Volksentscheid am 26. September 2021

Am 26. September 2021 fand der Volksentscheid über die Enteignung statt, gleichzeitig zu den Wahlen zum Deutschen Bundestag und dem Berliner Abgeordnetenhaus. Laut Verfassung von Berlin mussten „mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten“ – das entspricht 611.900 – dafür stimmen, damit der Entscheid Erfolg hat.[63] Der Volksentscheid hatte bei der Abstimmung Erfolg. Dafür stimmten 57,6 Prozent (59,1 Prozent der gültigen Stimmen), dagegen 39,8 Prozent (40,9 Prozent). In 10 von 12 Berliner Bezirken sprach sich eine Mehrheit für das Vorhaben aus, insgesamt mehr als eine Million Berliner. Damit ist das nötige Quorum überschritten und der Volksentscheid angenommen.[64]
Beim Volksentscheid am 26. September 2021 befürworteten mehr als eine Million Berliner das Anliegen. Über 59,1 Prozent der gültigen Stimmen votierten für die Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen. 40,9 Prozent lehnten das Vorhaben ab. Nachdem die vom Senat eingesetzte Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheid die Verfassungsmäßigkeit der Vergesellschaftung bestätigte,[65] kündigte die Initiative am 26. September 2023 einen Gesetzesvolksentscheid mit einem eigenen Gesetz an.[66] Ein Gesetzesvolksentscheid benötigt im Gegensatz zum Beschlussvolksentscheid keine Umsetzung durch das Abgeordnetenhaus, sondern ist unmittelbar geltendes Recht.
| Bezirk | Stimm- berechtigte |
Beteiligung | Gültige | Ungültige | Ja | Nein | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zahl | in % | Zahl | in % | Zahl | in % | Zahl | in % | Zahl | in % | ||
| 01 – Mitte | 204.255 | 147.016 | 72,0 % | 143.629 | 97,7 % | 3.387 | 2,3 % | 95.681 | 65,1 % | 47.948 | 32,6 % |
| 02 – Friedrichshain-Kreuzberg | 168.102 | 129.129 | 76,8 % | 126.776 | 98,2 % | 2.353 | 1,8 % | 95.507 | 74,0 % | 31.269 | 24,2 % |
| 03 – Pankow | 282.096 | 216.351 | 76,7 % | 212.446 | 98,2 % | 3.905 | 1,8 % | 134.389 | 61,2 % | 78.057 | 36,1 % |
| 04 – Charlottenburg-Wilmersdorf | 215.247 | 163.882 | 76,1 % | 159.824 | 97,5 % | 4.058 | 2,5 % | 84.016 | 51,3 % | 75.808 | 46,3 % |
| 05 – Spandau | 158.696 | 108.855 | 68,6 % | 105.006 | 96,5 % | 3.849 | 3,5 % | 57.345 | 52,7 % | 47.661 | 43,8 % |
| 06 – Steglitz-Zehlendorf | 215.825 | 170.813 | 79,1 % | 166.698 | 97,6 % | 4.115 | 2,4 % | 77.166 | 45,2 % | 89.532 | 52,4 % |
| 07 – Tempelhof-Schöneberg | 229.605 | 171.920 | 74,9 % | 167.521 | 97,4 % | 4.399 | 2,6 % | 93.776 | 54,5 % | 73.745 | 42,9 % |
| 08 – Neukölln | 195.615 | 135.711 | 69,4 % | 131.805 | 97,1 % | 3.906 | 2,9 % | 84.740 | 62,4 % | 47.065 | 34,7 % |
| 09 – Treptow-Köpenick | 205.948 | 154.225 | 74,9 % | 150.202 | 97,4 % | 4.023 | 2,6 % | 91.480 | 59,3 % | 58.722 | 38,1 % |
| 10 – Marzahn-Hellersdorf | 197.241 | 133.956 | 67,9 % | 129.467 | 96,6 % | 4.489 | 3,4 % | 75.956 | 56,7 % | 53.511 | 39,9 % |
| 11 – Lichtenberg | 199.563 | 141.910 | 71,1 % | 138.321 | 97,5 % | 3.589 | 2,5 % | 88.045 | 62,0 % | 50.276 | 35,4 % |
| 12 – Reinickendorf | 175.407 | 124.540 | 71,0 % | 119.953 | 96,3 % | 4.587 | 3,7 % | 57.849 | 46,5 % | 62.104 | 49,9 % |
| Berlin gesamt | 2.447.600 | 1.798.308 | 73,5 % | 1.751.648 | 97,4 % | 46.660 | 2,6 % | 1.035.950 | 57,6 % | 715.698 | 39,8 % |
Folgen
Da es sich um einen sogenannten „Beschlussvolksentscheid“ handelt, wurde der Senat lediglich aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz erforderlich sind. Dabei hat er mehr Umsetzungsspielraum als bei einem „Gesetzesvolksentscheid“, bei dem bereits ein fest formuliertes Gesetz zur Abstimmung gestellt wird. Der Senat hat auch die Möglichkeit, auf die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes zu verzichten.[68]
Die rot-rot-grüne Koalition beschloss 2021 die Einsetzung einer Expertenkommission. Sie sollte innerhalb eines Jahres die Verfassungskonformität von Vergesellschaftungen prüfen sowie Fragen zur Entschädigung klären. Die Kommission tagte im Laufe des Jahres 2022 und veröffentlichte im Juni 2023 einen Abschlussbericht.[69] Darin wurde Vergesellschaftung als verfassungsgemäß und umsetzbar beschrieben, das im Beschluss abgestimmte Vorhaben sei konform mit dem Grundgesetz und der Berliner Landesverfassung. Auch eine Entschädigung unter Verkehrswert sei möglich. Insgesamt 4 Mitglieder der 13-Köpfigen Kommission haben verschiedene Sondervoten abgegeben. Darin kommen sie zu teilweise erheblich Abweichenden Einschätzungen bezüglich der Verfassungsmäßigkeit.[69]
Der nach einem Regierungswechsel mittlerweile schwarz-rote Senat nahm das Votum der Kommission zur Kenntnis, jedoch hatte sich die Regierung bereits vor der Veröffentlichung des Abschlussberichtes auf die Erstellung eines „Rahmengesetzes“ verpflichtet.[70] Es sollte nicht unmittelbar Wohnraum vergesellschaften, sondern nur Bedingungen dafür definieren. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen lehnte das Rahmengesetz ab: Artikel 15 des Grundgesetzes genüge als Rahmen, der Senat plane keine Umsetzung des Bevölkerungswillens. Sie kündigte am 26. September 2023, dem zweiten Jahrestag des Abstimmungserfolgs, einen neuen Volksentscheid an. Diesmal solle ein konkretes Gesetz zur Abstimmung vorgelegt werden.[71]
Der-Spiegel-Journalist Henning Jauernig verweist auf eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey, laut dem nur 23 % der befragten Berliner Enteignungen für ein geeignetes Instrument halten, um die Situation der Mieter und Wohnungssuchenden zu verbessern. Er schließt daraus, dass viele Menschen den Volksentscheid dazu genutzt hätten, ihrem Ärger über steigende Mieten Luft zu verschaffen, dass viele Menschen Enteignungen aber kritischer gegenüberstünden, als es das Votum vermuten lasse.[72]
Die Journalistin Nina Scholz sieht die Initiative als ein erfolgreiches Beispiel von Organizing, ähnlich wie auch die Berliner Krankenhausbewegung. Die Initiative habe ein „sensationelles Ergebnis“ eingefahren.[73]
Siehe auch
Literatur
Amtliche Veröffentlichungen:
- Die Landesabstimmungsleiterin für Berlin, Petra Michaelis: Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen am 26. September 2021. Bericht der Landesabstimmungsleiterin. zugleich Statistischer Bericht SB_B07-04-02_2021u00_BE. In: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.): Bericht der Landesabstimmungsleiterin (= Statistischer Bericht). B 07 04-01, 2021 (berlin.de [PDF]).
- Die Landesabstimmungsleiterin für Berlin, Petra Michaelis: Amtliche Mitteilung zum Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitungv eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen. Hrsg.: Die Landesabstimmungsleiterin für Berlin. Berlin 2021 (berlin.de [PDF]).
- Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ (Hrsg.): Abschlussbericht. 2. durchgesehene Auflage. Berlin Juni 2023 (berlin.de [PDF]).
Publikationen der Initiative:
- Deutsche Wohnen & Co Enteignen (Hrsg.): Zusammentun. Wie wir uns gemeinsam gegen den Mietenwahnsinn wehren können. Berlin 2019 (dwenteignen.de [PDF]).
- Deutsche Wohnen & Co Enteignen (Hrsg.): Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft. Lösungen für die Berliner Wohnungskrise. 2. Auflage. Berlin 2020 (dwenteignen.de [PDF]).
- Deutsche Wohnen & Co enteignen (Hrsg.): Wie Vergesellschaftung gelingt. Zum Stand der Debatte. Berlin 2022, DNB 1259991237.
- Deutsche Wohnen & Co Enteignen (Hrsg.): Gemeingut Wohnen. Eine Anstalt öffentlichen Rechts für Berlins vergesellschaftete Wohnungsbestände. Berlin 2023 (dwenteignen.de [PDF]).
- Deutsche Wohnen & Co Enteignen (Hrsg.): Wohnen, Klimagerecht. Fünf Argumente, warum das nur mit einer gemeinwirtschaftlichen Wohnraumversorgung zu schaffen ist. Berlin 2023 (dwenteignen.de [PDF]).
Wissenschaftliche Veröffentlichungen:
- Rabea Berfelde, Phillipp Möller: Radikaldemokratische Planung der Wohnraumversorgung? Das Vergesellschaftungskonzept von »Deutsche Wohnen & Co. enteignen«. In: PROKLA. Zeitschrift für Kritische Sozialwissenschaft. Perspektiven auf Ostdeutschland. Band 53, Nr. 212, 2023, S. 561–577, doi:10.32387/prokla.v53i212.2049.
- Ralf Hoffrogge: Das laute Berlin. Deutsche Wohnen & Co enteignen und die Wiederkehr der Vergesellschaftung. Berlin 2025, ISBN 978-3-948608-95-8.
- Ralf Hoffrogge: Vergesellschaftung von Wohnraum. Die Initiative »Deutsche Wohnen & Co Enteignen« und ihr Volksentscheid. In: Hermann K. Heußner et al. (Hrsg.): Mehr direkte Demokratie wagen. Volksentscheid und Bürgerentscheid. Geschichte – Praxis – Vorschläge. 4. Auflage. Reinbek 2024, DNB 131159714X, S. 295–308.
- Ralf Hoffrogge: Nie wirklich weg. Fünf Formen von Gemeineigentum in der Geschichte und ihre Bedeutung für das Ringen um Vergesellschaftung heute. In: Förderverein für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung e.V. (Hrsg.): Arbeit – Bewegung – Geschichte. Zeitschrift für historische Studien. Band 23, Nr. 1, 2024, ZDB-ID 3100178-6, S. 10–33 (arbeit-bewegung-geschichte.de [PDF]).
- Kalle Kunkel: Was hat Deutsche Wohnen & Co enteignen zu dem gemacht, was es ist? In: sub/urban – Zeitschrift für kritische Stadtforschung. Band 10, Nr. 1, 2022, doi:10.36900/suburban.v10i1.756 (zeitschrift-suburban.de [PDF]).
- Philip P. Metzger: Wohnkonzerne enteignen! Wie Deutsche Wohnen & Co ein Grundbedürfnis zu Profit machen. Berlin 2011, DNB 120150533X.
- Niklas Stoll: Vergesellschaftung als Transformationsstrategie. »Deutsche Wohnen & Co. enteignen« im diskursiven und politischen Kontext. In: Zeitschrift für Kritische Sozialwissenschaft. Die Linke zwischen Krise und Bewegung. Band 52, Nr. 209, S. 631–648, doi:10.32387/prokla.v52i209.2024.
Weblinks
- Der Landeswahlleiter für Berlin: Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen 2021. In: berlin.de. Die Landeswahlleiterin für Berlin, abgerufen am 18. September 2025.
- Deutsche Wohnen & Co. enteignen. In: dwenteignen.de/. Mietenvolksentscheid e. V., abgerufen am 18. September 2025.
- Expertenkommission Vergesellschaftung: Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“. In: berlin.de. Land Berlin, abgerufen am 20. September 2025.
Einzelnachweise
- ↑ Die Landesabstimmungsleiterin für Berlin, Petra Michaelis: Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen, S. 3.
- ↑ Ralf Hoffrogge, Stephan Junker: Vergesellschaftung von Wohnraum, S. 245.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co enteignen (Hrsg.): Wie Vergesellschaftung gelingt, S. 23–25.
- ↑ Ralf Hoffrogge, Stephan Junker: Vergesellschaftung von Wohnraum, S. 247.
- ↑ js: Deutsche Wohnen. Anatomie eines Immobiliengiganten. In: berliner-mieterverein.de. Berliner Mieterverein e.V., 2. Februar 2021, abgerufen am 19. September 2025.
- ↑ Michael Sontheimer: "Auch jemand mit 5000 Euro im Monat muss sich in Berlin fragen, wie lange er sich die Miete noch leisten kann". In: spiegel.de. DER SPIEGEL GmbH & Co. KG, 5. April 2019, abgerufen am 19. September 2025.
- ↑ Wir wollen unsere Häuser zurück. In: Kotti & Co. 26. Februar 2016, abgerufen am 26. Juni 2021.
- ↑ Rouzbeh Taheri: Deutsche Wohnen enteignen. In: Rosa Luxemburg Stiftung (Hrsg.): Standpunkte. Band 2018, Nr. 8, Mai 2018, ZDB-ID 2489616-0 (rosalux.de [PDF]).
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung gelingt, S. 49.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung gelingt, S. 40–46.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft, S. 47.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung gelingt, S. 26, 47–48.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung gelingt, S. 42.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung gelingt, S. 59.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Gemeingut Wohnen
- ↑ Tina Groll: Werden jetzt Immobilienkonzerne in Berlin enteignet? In: zeit.de. ZEIT ONLINE GmbH, 25. Juni 2021, abgerufen am 19. September 2025.
- ↑ Abschlußbericht. (PDF) In: berlin.de. Juni 2023, abgerufen am 6. Januar 2024.
- ↑ Art 15 GG – Einzelnorm. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 19. September 2025.
- ↑ Eine Zusammenstellung verschiedener Gutachten aus den Jahren 2019–2022 veröffentlichte die Initiative später in einem eigenen Sammelband: Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung gelingt, S. 104–109
- ↑ Verfassung von Berlin – Abschnitt II: Grundrechte, Staatsziele. In: berlin.de. Land Berlin, abgerufen am 19. September 2025.
- ↑ Ralf Hoffrogge: Vergesellschaftung von Wohnraum, S. 295–308.
- ↑ Deutsche Wohnen und Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung Gelingt, S. 175–198.
- ↑ Ralf Schönball: „Ungeheure Naivität“: Gutachter Battis hält Deutsche-Wohnen-Enteignung für verfassungswidrig. In: tagesspiegel.de. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 23. September 2021, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung Gelingt, S. 252–265.
- ↑ Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“. In: .berlin.de. 28. Juni 2023, abgerufen am 6. Januar 2024.
- ↑ Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ (Hrsg.): Abschlussbericht.
- ↑ Lubena Awan et al.: Das verdeckte Imperium. In: tagesspiegel.de. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 31. Mai 2019, abgerufen am 19. September 2025.
- ↑ Die Landesabstimmungsleiterin für Berlin, Petra Michaelis: Amtliche Mitteilung zum Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitungv eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen, S. 7.
- ↑ Ralf Hoffrogge: Der Weg zur Vergesellschaftung, S. 19.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen (Hrsg.): Was Vergesellschaftung kostet.
- ↑ ots: Kollatz: "Rückkauf früherer Sozialwohnungen ist wirtschaftlich sinnvoll". In: presseportal.de. news aktuell GmbH, 29. September 2019, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ dpa: Milliarden-Deal: Konzerne geben Wohnungen an Land ab. In: zeit.de. ZEIT ONLINE GmbH, 17. September 2021, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Ralf Schönball: Entschädigung an „vergesellschaftete“ Firmen soll zwischen 14 und 23 Milliarden Euro kosten. In: tagesspiegel.de. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 19. August 2021, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Berliner Grüne befürworten Enteignung von Wohnungsunternehmen. In: zeit.de. ZEIT ONLINE GmbH, 21. März 2021, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Jan Feddersen: Digitale Industrie in Berlin: Kreuzberg ist gleich zweimal im Dax. In: taz.de. 4. September 2021, abgerufen am 7. März 2024.
- ↑ Carola Tunk: Berlin: Müller gegen Enteignung von Wohnungskonzernen. In: .berliner-zeitung.de. Abgerufen am 26. Juni 2021.
- ↑ Berliner Jusos wollen Wohnungskonzerne enteignen. In: tagesspiegel.de. Abgerufen am 17. April 2021.
- ↑ rbb24, Enteignungs-Initiative hat wohl genügend Unterschriften für Volksentscheid ( vom 26. Juni 2021 im Internet Archive), 25. Juni 2021, abgerufen am 26. Juni 2021.
- ↑ a b Tagesspiegel: Berlin steht vor Volksentscheid über Immobilien-Enteignung, 25. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
- ↑ Michael Prütz: Jetzt geht‘s los: Deutsche Wohnen & Co enteignen. In: bmgev.de. Abgerufen am 17. April 2021.
- ↑ Tina Groll: Werden jetzt Immobilienkonzerne in Berlin enteignet? ZEIT Online, 25. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
- ↑ Robert Kiesel: Berliner Gewerkschaften unterstützen Volksbegehren zur Enteignung. Der Tagesspiegel, 16. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
- ↑ Silke Kersting: „Sinnloses sozialistisches Prestigeprojekt“ – Immobilienwirtschaft kritisiert Berliner Enteignungsdebatte. Artikel vom 27. Juni 2021 auf handelsblatt.com, abgerufen am 28. Juni 2021.
- ↑ Haufe: Volksbegehren schürt Berliner Debatte um Vergesellschaftung, 11. Mai 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
- ↑ Handelsblatt: Mietendebatte in Berlin: Wohnungswirtschaft fordert „Ministerium für gutes Wohnen“, 25. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
- ↑ IL-Camp zum Thema
- ↑ Wohnungskonzern verteidigt sich: „Unsere Wohnungen sind bezahlbar“. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 17. Februar 2021]).
- ↑ Warum enteignen? – Deutsche Wohnen enteignen! In: dwenteignen.de. Abgerufen am 17. Februar 2021.
- ↑ a b c Unterschriften für Berliner Wohn-Volksentscheid reichen aus ( vom 21. Januar 2022 im Internet Archive)
- ↑ Ulrich Zawatka-Gerlach: Welche Chancen hat das Volksbegehren zur Enteignung? In: Der Tagesspiegel Online. 6. April 2019, ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 21. Januar 2022]).
- ↑ Malene Gürgen: Protest gegen Immobilienkonzerne: #Mietenwahnsinn bei Sonnenschein. In: Die Tageszeitung: taz. 6. April 2019, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 21. Januar 2022]).
- ↑ Demonstration am 6. April 2019: Gemeinsam gegen Verdrängung und #Mietenwahnsinn. In: mietenwahnsinn.info. Abgerufen am 21. Januar 2022.
- ↑ 77.001 Unterschriften pro Enteignung an Senat übergeben. In: Deutsche Wohnen enteignen! 14. Juni 2019, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 6. Dezember 2019; abgerufen am 21. Januar 2022. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Deutsche Wohnen: Berliner Linke sammelt über 10.000 Stimmen für Enteignung. In: berliner-zeitung.de. Abgerufen am 21. Januar 2022.
- ↑ Vgl. Ralf Hoffrogge: Vergesellschaftung von Wohnraum – Die Initiative »Deutsche Wohnen & Co Enteignen« und ihr Volksentscheid, in: Hermann K. Heußner/Arne Pautsch/Frank Rehmet/Lukas Kiepe (Hrsg.): Mehr direkte Demokratie wagen. Volksentscheid und Bürgerentscheid: Geschichte – Praxis – Vorschläge, 4. Auflage, Reinbek 2024, S. 295–308, insbesondere S. 300–303
- ↑ Vgl. Abstimmungstext.
- ↑ Ralf Hoffrogge: Vergesellschaftung von Wohnraum, in: Hermann K. Heußner/Arne Pautsch/Frank Rehmet/Lukas Kiepe (Hrsg.): Mehr direkte Demokratie wagen, Reinbek 2024, S. 302.
- ↑ Vgl. Detaillierte Darlegung der rechtlichen Prüfung des Berliner Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co enteignen auf fragdenstaat.de
- ↑ Ralf Hoffrogge: Vergesellschaftung von Wohnraum – Die Initiative »Deutsche Wohnen & Co Enteignen« und ihr Volksentscheid, in: Hermann K. Heußner/Arne Pautsch/Frank Rehmet/Lukas Kiepe (Hrsg.): Mehr direkte Demokratie wagen, Reinbek 2024, S. 304.
- ↑ Gareth Joswig: Berliner Volksbegehren startet: Das Gespenst der Enteignung geht um. In: Die Tageszeitung: taz. 26. Februar 2021, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 21. Januar 2022]).
- ↑ Enteignungs-Initiative hat wohl genügend Unterschriften für Volksentscheid ( vom 25. September 2021 im Internet Archive)
- ↑ Linke übergibt 32.662 Unterschriften an Enteignungs-Initiative. In: bz-berlin.de. Abgerufen am 21. Januar 2022.
- ↑ Jan Hauser: Volksentscheid wahrscheinlich: 343.000 Berliner wollen Wohnkonzerne enteignen. In: FAZ.NET. 25. Juni 2021, abgerufen am 25. Juni 2021.
- ↑ Berliner stimmen für Enteignung von Wohnungsunternehmen. In: welt.de. Die Welt, 27. September 2021, abgerufen am 27. September 2021.
- ↑ Expertenkommission zum Volksentscheid: Abschlussbericht vom Juni 2023 – Vergesellschaftung großer Wohnungs-unternehmen. Hrsg.: Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“. Berlin Juni 2023.
- ↑ Initiative kündigt Gesetzesvolksentscheid an. In: dwenteignen.de. 26. September 2023, abgerufen am 27. September 2023.
- ↑ Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ 2021. In: wahlen-berlin.de. Abgerufen am 26. März 2023.
- ↑ Berlin steht vor Volksbefragung über Immobilien-Enteignung. Artikel vom 25. Juni 2021 im Portal spiegel.de, abgerufen am 26. Juni 2021.
- ↑ a b Siehe Protokolle und Abschlussbericht der "Expertenkommission Vergesellschaftung auf den Seiten des Berliner Senats. Sondervoten S. 110 ff des Abschlussberichtes
- ↑ Vgl. Bericht im rbb
- ↑ »Enteignen begeistert«: Berliner Enteignungsinitiative kündigt zweiten Volksentscheid an. In: Der Spiegel. 26. September 2023, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 5. Dezember 2023]).
- ↑ Spiegel Online, Werden die Wohnungskonzerne jetzt wirklich enteignet?, 27. September 2021, abgerufen am 27. September 2021
- ↑ Lukas Hermsmeier: Uprising: Amerikas neue Linke. Klett-Cotta, 2022, ISBN 978-3-608-11852-0, S. 27 f. (google.de [abgerufen am 8. Mai 2022]).