Resolution 640 des UN-Sicherheitsrates

UN-Sicherheitsrat
Resolution 640
Datum: 29. August 1989
Sitzung: 2822
Kennung: S/RES/640 (Dokument)
Abstimmung: Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand: Die Situation in Namibia
Ergebnis: einstimmig angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1989:
Ständige Mitglieder:
China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion SUN Vereinigte Staaten USA
Nichtständige Mitglieder:
Brasilien 1968 BRA Kanada CAN Kolumbien COL Algerien ALG Athiopien Demokratische Volksrepublik ETH
Finnland FIN Malaysia MYS Nepal NPL Senegal SEN Jugoslawien Sozialistische Föderative Republik YUG

Namibia

Am 29. August 1989 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig die Resolution 640. Darin bekräftigte er unter Hinweis auf die Resolutionen 431 (1978), 435 (1978), 629 (1989) und 632 (1989) erneut die Verpflichtung aller beteiligten Parteien aus Südwestafrika (Namibia) und Südafrika, die Bestimmungen der Resolution 435 vom 29. September 1978 umzusetzen.

Der Rat verlangte zudem die Auflösung paramilitärischer Organisationen, darunter insbesondere der Koevoet, sowie deren Kommandostrukturen.[1]

Ferner ersuchte der UN-Sicherheitsrat den Generalsekretär Javier Pérez de Cuéllar, die Lage vor Ort hinsichtlich der Zahl der eingesetzten Polizeibeobachter sowie der Angemessenheit der militärischen Komponente der United Nations Transition Assistance Group (UNTAG) zu überprüfen. Er sollte außerdem sicherstellen, dass die für die Wahlen geltende Gesetzgebung mit dem UN-Plan und den international anerkannten Normen im Einklang steht. Darüber hinaus wurde er aufgefordert, für eine unparteiische Medienberichterstattung zu sorgen und alle Parteien zur Zusammenarbeit anzuhalten, um die vollständige Umsetzung der Resolution 435 zu gewährleisten.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. United Nations Security Council Resolution 640 (1989), 29 August 1989 (Originaltext)