Resolution 431 des UN-Sicherheitsrates
![]() UN-Sicherheitsrat
Resolution 431 | |
|---|---|
| Datum: | 27. Juli 1978 |
| Sitzung: | 2082 |
| Kennung: | S/RES/431 (Dokument) |
| Abstimmung: | Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2 |
| Gegenstand: | Situation in Namibia |
| Ergebnis: | Angenommen ohne Gegenstimme |
| Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1978: | |
| Ständige Mitglieder: | |
| Nichtständige Mitglieder: | |
![]() Namibia | |
Am 27. Juli 1978 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 431. Unter Hinweis auf die Resolution 385 (1976) nahm der Rat einen Vorschlag zur Regelung der Situation in Südwestafrika (Namibia) zur Kenntnis und ersuchte den Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten für Namibia zu ernennen, um die baldige Unabhängigkeit des Landes von Südafrika vorzubereiten. Zugleich forderte er alle beteiligten Parteien auf, sich nachdrücklich um eine Lösung des Konflikts zu bemühen und damit die Voraussetzungen für freie und faire Wahlen zu schaffen.[1]
Die Resolution 431 wurde mit 13 Stimmen bei keiner Gegenstimme angenommen, die Tschechoslowakei und die Sowjetunion enthielten sich der Stimme.

