Resolution 632 des UN-Sicherheitsrates
![]() UN-Sicherheitsrat
Resolution 632 | |
|---|---|
| Datum: | 16. Februar 1989 |
| Sitzung: | 2843 |
| Kennung: | S/RES/632 (Dokument) |
| Abstimmung: | Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
| Gegenstand: | Situation in Namibia |
| Ergebnis: | einstimmig angenommen |
| Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1989: | |
| Ständige Mitglieder: | |
| Nichtständige Mitglieder: | |
![]() Namibia | |
Am 16. Februar 1989 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig die Resolution 632. Darin erinnerte er an die Resolutionen 431 (1978), 435 (1978) und 629 (1989), billigte einen Bericht des Generalsekretärs Javier Pérez de Cuéllar über den Umsetzungsplan der Vereinten Nationen für Südwestafrika/Namibia und bekräftigte zugleich die völkerrechtliche Zuständigkeit des Sicherheitsrats für das Gebiet bis zur Unabhängigkeit.
Der Rat bekräftigte seine Absicht, die Resolution 435 (1978) in ihrer ursprünglichen Form umzusetzen, um die Durchführung freier und fairer Wahlen in Namibia ohne Einschüchterung zu gewährleisten. Er sprach dem Generalsekretär seine uneingeschränkte Unterstützung aus, bat ihn um regelmäßige Berichte über die Entwicklungen in der Region und forderte alle beteiligten Akteure auf, ihre Verpflichtungen aus dem UN-Plan einzuhalten.
In Übereinstimmung mit dem Bericht des Generalsekretärs legte die Resolution 632 die Stärke der United Nations Unterstützungseinheit der Vereinten Nationen für die Übergangszeit (UNTAG) auf 4.650 Mitarbeiter fest.[1]

