Ludwig von Windheim

Ludwig von Windheim (1895)

Ludwig von Windheim (* 27. Juni 1857 in Groß-Oschersleben als Hubert Louis von Windheim; † 15. Januar 1935 in Königsberg) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Oberpräsident der Provinzen Hessen-Nassau, Ostpreußen und Hannover.[1] Zudem war er von 1895 bis 1902 Polizeipräsident in Berlin. Bis zu seinem altersbedingten Ausscheiden aus dem Beamtendienst übernahm er stetig weitere anspruchsvolle Leitungsaufgaben.

Leben

Windheim, Sohn des Oberamtmanns Karl Hermann von Windheim und der Therese Hermine Friederike Marie Meyer, studierte Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Göttingen, München und Berlin. Während seines Studiums wurde er Mitglied der Corps Bremensia Göttingen und Franconia München. Am 13. Januar 1879 trat er als Referendar im Bezirk des Appellationsgerichts Halberstadt in den Justizdienst, wechselte später zur allgemeinen Staatsverwaltung und wurde 1884 Regierungsassessor bei der Präsidialabteilung der Regierung in Königsberg. Im Januar 1886 wurde er mit der Verwaltung des Landratsamts des Kreises Ragnit beauftragt und im Juli desselben Jahres endgültig zum Landrat dort ernannt. Im März 1894 wurde er als Hilfsarbeiter in das Ministerium des Innern berufen und im April 1895 zum Polizeipräsidenten von Stettin ernannt. Schon im Juni 1895 folgte er dem verstorbenen Freiherrn von Richthofen als Polizeipräsident von Berlin.[2]

linker Alternativtext
Ludwig von Windheim (1903)
rechter Alternativtext
Von Windheim besichtigt das zerstörte Tapiau Sept. 1914

Im Jahr 1902 wurde er Regierungspräsident in Frankfurt (Oder), 1903 Oberpräsident der Provinz Hessen-Nassau und 1907 der Provinz Ostpreußen. Im September 1914 wurde er als Oberpräsident der Provinz Hannover eingesetzt und übte dieses Amt bis zu seiner Pensionierung 1917 aus.

Er war seit 1886 mit Klara von Gottberg verheiratet. Sie hatten vier Kinder und mehrere Enkel. Die Tochter Maria war seit 1910 mit Freiherr Wilhelm von Gayl verheiratet, die Tochter Paula mit dem Gutsherrn Karl von Boddien-Leißienen. Die Brüder Ernst und Ludwig von Windheim waren 1940 Leutnants a. D. Sohn Ernst von Windheim war Landrat a. D.[3] Die Kinder waren alle Mitglieder der Deutschen Adelsgenossenschaft.

Literatur

  • Academische Monatshefte 20 (1903/04), Selbstverlag, Starnberg 1903, S. 213.
  • Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adligen Häuser. Zugleich Adelsmatrikel der D.A.G. Teil B (Briefadel). 1941. 33. Jg., Justus Perthes, Gotha 1940, S. 564–565. Siehe: FamilySearch (Kostenfrei).
  • Thomas Klein: Leitende Beamte der allgemeinen Verwaltung in der preußischen Provinz Hessen-Nassau und in Waldeck 1867 bis 1945 (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte. Band 70); Hessische Historische Kommission Darmstadt, Historische Kommission für Hessen, Darmstadt/Marburg 1988, ISBN 3-88443-159-5, S. 237–238.
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Einzelnachweise

  1. Klaus Schwabe (Hrsg.): Die Preußischen Oberpräsidenten als Elite 1815–1945. In: Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte. (19/1981) Harald Boldt Verlag, Boppard am Rhein 1985, S. 163.
  2. Nachweis der Tätigkeit von Ludwig von Windheim als Polizeipräsident von Berlin, beispielsweise: Anordnung zur Errichtung einer Handelskammer in Berlin, In: Königlich privilegierte Berlinische Zeitung. Berlin 26. Januar 1902.
  3. Matthias Graf von Schmettow (Hrsg.): Gedenkbuch des deutschen Adels. (Nachtrag), In: Aus dem Deutschen Adelsarchiv, Band 6, C. A. Starke, Limburg an der Lahn 1980, S. 55.