Gesamtministerium Fellisch

Gesamtministerium Fellisch
Sächsisches Gesamtministerium
kein Bild vorhanden
Ministerpräsident Alfred Fellisch
Wahl 1922
Legislaturperiode 2.
Bildung 31. Oktober 1923
Ende 4. Januar 1924
Dauer 65 Tage
Vorgänger Gesamtministerium Zeigner
Nachfolger Gesamtministerium Heldt I
Zusammensetzung
Partei(en) SPD (Minderheitsregierung)
DDP (Tolerierung)
Minister 5
Repräsentation
Landtag 40/96 (42 %)





Tolerierung:

8/96 (8 %)





Das Gesamtministerium Fellisch bildete vom 31. Oktober 1923 bis 4. Januar 1924 die Landesregierung von Sachsen.

Abstimmungen im Landtag

Die Wahl Fellischs fand nach der Reichsexekution Sachsens statt und war innerhalb des Landtags selbst umstritten, insbesondere weil die Wahl nur wenige Minuten vor ihrem Stattfinden auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Dies kam zustande, weil am 30. Oktober 1923 des abends die Zeit zu knapp war, um sie durchzuführen. Also wurde eine Sitzung auf den nächsten Morgen einberufen, die 0 Uhr 37 Minuten begann. Zudem war die Auslegung der Verfassung umstritten. Die Verfassung wurde durch den Präsidenten des Landtags wie folgt ausgelegt: Die Wahl eines Ministerpräsidenten ist dann erfolgreich, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Landtags anwesend sind und davon mindestens die Hälfte für den Kandidat stimmt. Von den 96 Abgeordneten wurden nur 64 Stimmzettel abgegeben, allerdings waren 72 Abgeordnete anwesend. Die Mehrheit wurde entsprechend auf 37 (72 geteilt durch zwei plus eins) von 96 Stimmen festgesetzt. Zuvor kündigte die DNVP an, die Wahl vor dem Staatsgerichtshof im Leipzig aus Verfahrensgründen anzufechten. Das Detailergebnis ist wie folgt:

Dresden, 31. Oktober 1923 – Gesamtstimmenzahl: 96[1]
Wahlgang Kandidat Stimmenanzahl Anteil (gesamt) Anteil (Anwesende) Parteizugehörigkeit/Unterstützer
1. Wahlgang Alfred Fellisch 46 47,9 % 63,8 % SPD, DDP
Friedrich Kaiser 18 18,8 % 25,0 % DVP
nicht abgegeben 8 8,3 % 11,1 % DNVP, KPD
nicht anwesend 24 25 %
Alfred Fellisch als Ministerpräsident gewählt. Fellisch bildet Gesamtministerium Fellisch.

Am 8. November 1923 wurde über einen Misstrauensantrag der Kommunisten beraten. Das Ergebnis ist wie folgt dargestellt:

Dresden, 8. November 1923 – Gesamtstimmenzahl: 96 – Mehrheit ab 49 „Ja“[2]
Wahlgang Stimmen Stimmenanzahl Anteil der Stimmen Unterstützung
Mißtrauensantrag

(gem. Art. 27 (2) der Verfassung)

Ja-Stimmen 48 50,0 % DNVP, DVP, KPD
Nein-Stimmen 48 50,0 % SPD, DDP
Enthaltungen 0 0,0 % keine
Mißtrauensantrag der KPD abgelehnt. Gesamtministerium Fellisch bleibt im Amt.

Mitglieder des Gesamtministeriums

Amt Bild Name Partei
Ministerpräsident
Alfred Fellisch SPD
Wirtschaftsminister
Stellvertreter des Ministerpräsidenten

Minister des Innern

Hermann Liebmann SPD
Finanzminister
Max Heldt SPD
Minister für Volksbildung
Hermann Fleißner SPD
Justizminister
Alfred Neu SPD
Arbeitsminister
Georg Elsner SPD

Einzelnachweise

  1. DFG-Viewer. Abgerufen am 26. Juli 2025.
  2. DFG-Viewer. Abgerufen am 26. Juli 2025.