Gesamtministerium Bünger

Gesamtministerium Bünger
Sächsisches Gesamtministerium
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Ministerpräsident Wilhelm Bünger
Wahl 1929
Legislaturperiode 4.
Bildung 25. Juni 1929
Ende 6. Mai 1930
Dauer 315 Tage
Vorgänger Gesamtministerium Heldt III
Nachfolger Gesamtministerium Schieck
Zusammensetzung
Partei(en) Minderheitsregierung; wechselnd
Minister 6

Das Gesamtministerium Bünger bildete vom 25. Juni 1929 bis 6. Mai 1930 (ab 18. Februar 1930 amtierend) die Landesregierung von Sachsen.

Abstimmungen im Sächsischen Landtag

Dresden, 25. Juni 1929 – Gesamtstimmenanzahl: 96[1]
Wahlgang Kandidat Stimmenanzahl Anteil Unterstützer
1. Wahlgang Wilhelm Bünger 44 52,4 % DVP und weitere
Hermann Fleißner 33 39,3 % SPD
Willibalt Apelt 5 6,0 % DDP
Max Heldt 2 2,4 % ASPS
Mehrheit: 43 (nur Mehrheit der abgegebenen und nicht-leeren Stimmzettel erforderlich)
leere Stimmzettel 12 12,5 % angekündigt: 12× KPD
Wilhelm Bünger zum Ministerpräsidenten gewählt.

Wilhelm Bünger wurde bei der Wahl vermutlich auch durch Abgeordnete der WP, der DNVP, des Landvolkes, der NSDAP und der VRP (sowie eines Vertreters der DDP) unterstützt. Das Wahlverhalten ist ausweislich der (im Vergleich zu späteren Wahlen im Landtag) sehr kurzen Aussprache vor der Wahl nicht im Einzelnen nachvollziehbar. Die Wahl Büngers war zudem umstritten, da er nicht die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhielt, sondern nur die der nicht-leeren Stimmzettel. Nach einer Sitzungsunterbrechung stimmte der Landtag deshalb nach einer Beratung im Ältestenrat vor der Vereidigung des Ministerpräsidenten zunächst darüber ab, ob die Wahl Büngers gültig ist. Der Landtag stimmte dem mit 49 gegen 47 Stimmen zu. Gegen diese Entscheidung gab es insbesondere bei den Sozialdemokraten lautstarken Widerspruch; die Kommunisten erhoben sich bei der Vereidigung nicht von ihren Sitzen.[1] Die Sächsische Verfassung war in dieser Frage nicht eindeutig, denn sie sprach nur von der Mehrheit der abgegebenen Stimmzettel und nicht der abgegeben und nicht-leeren Stimmen.[2] Noch bei der Ministerpräsidentenwahl am 11. Januar 1927 hat man eine solche Mehrheit nicht akzeptiert und die Wahl als nicht-erfolgreich eingestuft.

Während der Amtszeit des Ministerpräsidenten Bünger wurden mehrere Misstrauensanträge zur Abstimmung gestellt. Aufgrund der wie dargestellt umstrittenen Wahl wurde der erste bereits wenige Tage nach der Wahl des Ministerpräsidenten gestellt.

Dresden, 9. Juli 1929 – Gesamtstimmenanzahl: 96; erforderliche Mehrheit ab 49 „Ja“[3]
Wahlgang Stimmen Stimmenzahl Anteil der Stimmen Unterstützung
Misstrauensantrag

(auf Drs. Nr. 114)

Ja-Stimmen 44 45,8 % SPD, KPD
Nein-Stimmen 41 42,7 % DVP, WP, DNVP, SLV, NSDAP, ASPS
Enthaltungen 7 7,2 % VRP, DDP sowie der Herr Ministerpräsident
Nichtteilnahme 4 4,2 % von Fumetti (VRP), Heldt (ASPS), Liebmann (SPD), Schreiber (SLV)
Misstrauensantrag der KPD abgelehnt. Gesamtministerium Bünger bleibt im Amt.

Zwei weitere Anträge wurden am 14. Januar 1930 abgestimmt. Ein Misstrauensantrag der Nationalsozialisten richtete sich explizit gegen den Arbeits- und Wohlfahrtsminister Georg Elsner. Dieser Antrag wurde abgelehnt; Elsner trat jedoch sieben Tage später aus freien Stücken zurück. Ein zweiter Antrag der KPD richtete sich erneut gegen die ganze Regierung. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Dresden, 14. Januar 1930 – Gesamtstimmenzahl: 96; erforderliche Mehrheit ab 49 „Ja“[4]
Wahlgang Stimmen Stimmenzahl Anteil der Stimmen Unterstützung
Misstrauensantrag

gegen Minister

Georg Elsner

(auf Drs. Nr. 285)

Ja-Stimmen 17 17,7 % NSDAP, große Teile der DNVP, Teile der KPD
Nein-Stimmen 2 2,0 % ASPS
Enthaltungen 74 77,1 % SPD, DVP, WP, SLV, DDP, Teile von KPD und DNVP
Nichtteilnahme 3 3,1 % von Fumetti, Mack, Wallner (alle VRP)
Misstrauensantrag der NSDAP abgelehnt. Georg Elsner bleibt im Amt.
Misstrauensantrag

(auf Drs. Nr. 286)

Ja-Stimmen 47 49,0 % SPD, KPD, ASPS
Nein-Stimmen 42 43,8 % DVP, WP, DNVP, SLV, NSDAP
Enthaltungen 4 4,2 % DDP
Nichtteilnahme 3 3,1 % von Fumetti, Mack, Wallner (alle VRP)
Misstrauensantrag der KPD abgelehnt. Gesamtministerium Bünger bleibt im Amt.

Am 18. Februar 1930 wurde ein Misstrauensantrag der NSDAP angenommen (und einer der KPD abgelehnt). Es handelte sich bei beiden um destruktive Misstrauensanträge, durch die kein neuer Ministerpräsident gewählt wurde. Das Gesamtministerium trat am gleichen Tag zurück, bleib aber noch rund zweieinhalb Monate geschäftsführend im Amt. Grund für die Anträge war die Zustimmung des sächsischen Vertreters im Reichsrat zum Young-Plan.

Dresden, 18. Februar 1930 – Gesamtstimmenanzahl: 96, erforderliche Mehrheit ab 49 „Ja“[5]
Wahlgang Stimmen Stimmenzahl Anteil der Stimmen Unterstützung
Misstrauensantrag

(auf Drs. Nr. 344)

Ja-Stimmen 45 46,9 % SPD, KPD
Nein-Stimmen 42 43,8 % DVP, WP, SLV, NSDAP
Enthaltungen 9 9,4 % DDP, VRP, ASPS
Misstrauensantrag der KPD abgelehnt. Gesamtministerium Bünger bleibt im Amt.
Misstrauensantrag

(auf Drs. Nr. 348)

Ja-Stimmen 63 65,6 % SPD, KPD, DNVP, SLV, NSDAP
Nein-Stimmen 24 25,0 % DVP, WP
Enthaltungen 9 9,4 % DDP, VRP, ASPS
Misstrauensantrag der NSDAP erfolgreich. Gesamtministerium Bünger tritt zurück.

Mitglieder des Gesamtministeriums

Die Bildung der Regierung wurde im Landtag erst am 3. Juli verkündet. Bis dahin führten die bisherigen Minister die Geschäfte.[6] Die Besetzung des Arbeitsministers erfolgte gar erst am 1. September 1929.[7]

Amt Bild Name Partei

Ministerpräsident

Wilhelm Bünger DVP
Minister für Volksbildung
Minister des Innern
Willibalt Apelt

(geschäftsführend bis 3. Juli 1929)

DDP
Friedrich Wilhelm Richter

(seit 3. Juli 1929)

parteilos
Minister der Finanzen
Hugo Weber WP
Minister der Justiz
Arthur von Fumetti

(geschäftsführend bis 3. Juli 1929)

VRP
Karl Emil Mannsfeld

(seit 3. Juli 1929)

parteilos
Minister für Wirtschaft
Friedrich Krug von Nidda und von Falkenstein DNVP
Arbeits- und Wohlfahrtsminister
Georg Elsner

(ab 1. September 1929, vorher geschäftsführend;

bis 21. Januar 1930[8])

ASPS
Friedrich Wilhelm Richter

(geschäftsführend ab 21. Januar 1930)

parteilos

Einzelnachweise

  1. a b DFG-Viewer. Abgerufen am 31. Mai 2025.
  2. Artikel 26 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1. November 1920
  3. DFG-Viewer. Abgerufen am 1. Juni 2025.
  4. DFG-Viewer. Abgerufen am 1. Juni 2025.
  5. DFG-Viewer. Abgerufen am 1. Juni 2025.
  6. DFG-Viewer. Abgerufen am 1. Juni 2025.
  7. DFG-Viewer. Abgerufen am 1. Juni 2025.
  8. DFG-Viewer. Abgerufen am 1. Juni 2025.