Bezirksgericht Neustadt a.d. Saale

Das Bezirksgericht Neustadt a.d. Saale war ein Bezirksgericht im Königreich Bayern, das von 1857 bis 1879 existierte. Es hatte seinen Sitz in Neustadt an der Saale.

Geschichte

Mit Gesetz vom 1. Juli 1856[1] wurde das Justizwesen in Bayern neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle. Sie waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen. Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes[2] wurde 1879 das Bezirksgericht Neustadt a.d. Saale wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelöst.

Ab 1. Oktober 1857 umfasste der Sprengel des Bezirksgerichts Neustadt a.d. Saale die Landgerichte Bischofsheim, Brückenau, Euerdorf, Hammelburg, Hilders, Kissingen, Königshofen, Mellrichstadt, Münnerstadt, Neustadt an der Saale und Weyhers.[3]

Zum 1. Juli 1862 wurden die Landgerichte Brückenau, Euerdorf und Hammelburg dem neugebildeten Bezirksgericht Lohr zugeteilt.[4] Die Landgerichte Hilders und Weyhers mussten 1866 an Preußen abgetreten werden.

Literatur

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3406096697, S. 121–122, 606.

Einzelnachweise

  1. RBl. 901
  2. GVBl. 355
  3. Königlich Allerhöchste Verordnung zum Vollzuge des Gesetzes vom 1. Juli 1856 einige Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheines betreffend vom 12. August 1857 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 44/1857, Sp. 1023-1025)
  4. Formation der Bezirksgerichte der Stadtgerichte dann der Stadt- und Landgerichte und der Landgerichte in den Landestheilen diesseits des Rheins; Beilage der allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861 die Gerichtsverfassung betr. (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern - Nr. 11/1862, nach Sp. 400, Sp. 61 ff.)