Bezirksgericht Aschaffenburg

Das Bezirksgericht Aschaffenburg war ein Bezirksgericht im Königreich Bayern und Vorläufer des Landgerichts Aschaffenburg, der von 1857 bis 1879 existierte. Das Bezirksgericht hatte seinen Sitz in Aschaffenburg.

Geschichte

Mit Gesetz vom 1. Juli 1856[1] wurde das Justizwesen im rechtsrheinischen Bayern nach dem Vorbild der Pfalz neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle. Sie waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 10. November 1861 entfiel die erstinstanzliche Zuständigkeit für die Stadtbezirke ihres Sitzes und für die Standesherren. Sie waren nun zweite Instanz in allen Zivilsachen.

Der Sprengel des Bezirksgerichts Aschaffenburg umfasste:

1862 gab das Bezirksgericht Aschaffenburg die Landgerichtsbezirke Lohr, Orb und Rothenfels an das neugebildete Bezirksgericht Lohr ab.[3]

Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes[4] wurde 1879 das Bezirksgericht Aschaffenburg wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelöst. Der Nachfolger in der Funktion als Gericht der zweiten Instanz war das Landgericht Aschaffenburg.

Literatur

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3406096697, S. 121–122, 606.

Einzelnachweise

  1. Gesetz, einige Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheines betreffend, vom 2. August 1856. Gesetz-Blatt für das Königreich Bayern 1856, S. 339–360.
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung zum Vollzuge des Gesetzes vom 1. Juli 1856 einige Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheines betreffend - Vom 12. August 1857 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 44/1857, Sp. 981-1030)
  3. Formation der Bezirksgerichte der Stadtgerichte dann der Stadt- und Landgerichte und der Landgerichte in den Landestheilen diesseits des Rheins (Beilage der allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861 die Gerichtsverfassung betr., Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 11/1862, nach Spalte 400, Beil. 61-66)
  4. Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 und Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 mit den Einführungsgesetzen Herausgegeben von Carl Hahn, De Gruyter, 1877.