Resolution 264 des UN-Sicherheitsrates
![]() UN-Sicherheitsrat
Resolution 284 | |
|---|---|
| Datum: | 20. März 1969 |
| Sitzung: | 1465 |
| Kennung: | S/RES/263 (Dokument) |
| Abstimmung: | Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2 |
| Gegenstand: | Die Situation in Namibia |
| Ergebnis: | Angenommen ohne Gegenstimme |
| Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1969: | |
| Ständige Mitglieder: | |
| Nichtständige Mitglieder: | |
![]() Namibias Lage im südlichen Afrika | |
Die Resolution 264 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wurde am 20. März 1969 verabschiedet, nachdem eine Resolution der Generalversammlung das Mandat für Südwestafrika (Namibia) beendet hatte.
Gemäß der Resolution 264 des UN-Sicherheitsrats übernahm die UNO die direkte Verantwortung für das Gebiet und erklärte die fortgesetzte Präsenz Südafrikas in Namibia für illegal. Sie forderte die südafrikanische Regierung auf, sich unverzüglich zurückzuziehen.[1]
Der Sicherheitsrat verurteilte die Weigerung Südafrikas, früheren Resolutionen nachzukommen, und erklärte, dass Südafrika kein Recht habe, das Gesetz über die Angelegenheiten Südwestafrikas zu erlassen, und dass die Maßnahmen Südafrikas darauf abzielten, die nationale Einheit und territoriale Integrität Namibias durch die Einrichtung von Homelands zu zerstören. Der Rat beschloss, dass er im Falle der Nichtbefolgung der Bestimmungen dieser Resolution durch die Regierung Südafrikas unverzüglich zusammentreten werde, um die erforderlichen Maßnahmen zu beschließen. Er übertrug dem Generalsekretär der Vereinten Nationen die Verantwortung, die Umsetzung der Resolution zu überwachen und dem Sicherheitsrat Bericht zu erstatten.[1]
Der Beschluss wurde mit 13 Ja-Stimmen angenommen; Frankreich und das Vereinigte Königreich enthielten sich der Stimme.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b Resolution 269 (1969) des UN-Sicherheitsrats: Die Situation in Namibia. Vereinigte Nationen, 12. August 1969, abgerufen am 22. August 2025 (englisch).

