Resolution 269 des UN-Sicherheitsrates
![]() UN-Sicherheitsrat
Resolution 269 | |
|---|---|
| Datum: | 12. August 1969 |
| Sitzung: | 1497 |
| Kennung: | S/RES/269 (Dokument) |
| Abstimmung: | Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 4 |
| Gegenstand: | Situation in Namibia |
| Ergebnis: | Angenommen ohne Gegenstimme |
| Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1969: | |
| Ständige Mitglieder: | |
| Nichtständige Mitglieder: | |
![]() Namibias Lage im südlichen Afrika | |
Die Resolution 269 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die am 12. August 1969 verabschiedet wurde, verurteilte die Regierung Südafrikas wegen ihrer Weigerung, der Resolution 264 nachzukommen, und entschied, dass die fortgesetzte Besetzung von Südwestafrika (Namibia) einen aggressiven Eingriff in die Autorität der Vereinten Nationen darstelle.
Die Resolution forderte Südafrika außerdem auf, seine Verwaltung von Südwestafrika bis zum 4. Oktober 1969 aufzugeben, und rief alle Staaten dazu auf, keine Geschäfte mit einem der beiden Länder zu tätigen. Sie wies darauf hin, dass eine weitere Sitzung einberufen werden könnte, um weitere Maßnahmen des Rates zu erörtern, falls die vorliegende Resolution nicht umgesetzt würde.[1]
Der Beschluss wurde mit 11 Stimmen bei keiner Gegenstimme angenommen. Spanien, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten enthielten sich der Stimme.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Resolution 269 (1969) des UN-Sicherheitsrats: Die Situation in Namibia. Vereinte Nationen, 12. August 1969, abgerufen am 22. August 2025 (englisch).

