Katholische Majestät

Die Titel Katholischer König (Rex Catholicissimus) und Katholische Königin (Regina Catholicissima) werden vom Papst als Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche an Monarchen verliehen, die in den Augen der Kirche sowohl in der Politik als auch im Privatleben die katholischen Werte und Prinzipien zum Ausdruck bringen. Der Titel ist, ebenso wie Adelstitel, erblich und geht auf die Nachfolger des- bzw. derjenigen über, der oder die ihn einst persönlich erhalten hat.[1]

Die bekanntesten Beispiele für die Verleihung des Titels sind die als Katholische Könige bezeichneten Isabella I. von Kastilien und Ferdinand II. von Aragón (beide Königreiche sind heute ein Teil von Spanien). Die spanischen Könige können laut der spanischen Verfassung bis heute den Titel „Seine Katholische Majestät“ („Su Majestad Católica“) führen.

Neben den Königen von Spanien gehörten zu dieser Gruppe die Kaiser-Könige von Österreich-Ungarn (mit dem offiziellen Titel „kaiserliche und königliche, katholische und apostolische Majestät“), die Könige von Italien, Frankreich, Belgien, Portugal, Bayern und Polen-Litauen. In Belgien und Spanien regieren diese Häuser bis heute. Ein besonderes Recht katholischer Königinnen ist das Privilège du blanc.

Einzelnachweis

  1. https://www.tag-des-herrn.de/content/katholische-majestaet-von-spanien