Joachim Paul (Politiker, 1970)

Joachim Paul (* 10. Juli 1970 in Bendorf)[1] ist ein rechtsextremer[2] deutscher Politiker (AfD). Er ist seit 2016 Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtages und war von 2016 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag.[3] Er ist zudem seit 2015 stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Stadtrat von Koblenz. Von 2019 bis 2022 war er Beisitzer im AfD-Bundesvorstand.

Leben

Paul besuchte das Wilhelm-Remy-Gymnasium in Bendorf am Rhein und schloss dieses mit dem Abitur ab. Danach leistete er Wehrdienst im Feldjägerbataillon 740/251 in Mainz. Im Anschluss studierte Paul Germanistik, Geschichte, Politikwissenschaft und Soziologie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, der University of Massachusetts Boston und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit seinem Studium ist Paul Mitglied der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks in Bonn.[4] Nach seinem Studium war er als Lehrer am Albert-Schweitzer-Gymnasium in Kaiserslautern und danach an der Ludwig-Erhard-Schule (BBS) in Neuwied tätig.[5]

Partei

Paul ist erster stellvertretender Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Koblenz.[6] Auf Landesebene war er Koordinator des Landesfachausschusses 6 (Bildung und Kultur) und Landesschriftführer seiner Partei. Seit 2015 ist er stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Rheinland-Pfalz.[4] Er wurde mit 107 von 127 Stimmen gewählt. Im Jahr 2017 wurde er in diesem Amt bestätigt.

Beim AfD-Bundesparteitag 2019 verkündete Paul, er wolle Trägerinnen des Burkini „zurück nach Pakistan“ schicken. Die öffentlich-rechtlichen Sender bezeichnete er als „Staatsfunk“, den es abzuschaffen oder „deutlich zu reduzieren“ gelte.[7]

Im Dezember 2023 verhängte die rheinland-pfälzische AfD eine auf zwei Jahre angesetzte Parteiämtersperre gegen Paul, da dieser auf einem Foto den als Erkennungszeichen Rechtsextremer geltenden „White-Power-Gruß“ gezeigt haben soll. Paul bestritt einen extremistischen Hintergrund seiner Geste.[8][9] Er habe das „OK-Zeichen“ gezeigt. Nach Angaben seines Anwalts Christian Wirth wurde die Ämtersperre nach Anrufung des parteiinternen Schiedsgerichts in eine Abmahnung umgewandelt.[10]

Wahlen

Kommunalpolitik

Stadtrat in Koblenz

Seit September 2015 ist Joachim Paul für die AfD Mitglied des Koblenzer Stadtrates.[4] Dort wirkt er im Sozial-, Kultur- und Schulträgerausschuss mit. Bei den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz 2014 erreichte die AfD 4,2 Prozent der Stimmen.[11]

Kandidatur bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein

Paul wurde von seiner Partei als Kandidat für die Wahl des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen am Rhein am 21. September 2025 nominiert. Die amtierende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos, zuvor SPD), die dem Wahlausschuss vorsteht, wandte sich daraufhin an das rheinland-pfälzische Innenministerium sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und bat diese um eine Einschätzung der Verfassungstreue von Paul.[12] Hintergrund ist, dass Bürgermeister anders als Abgeordnete Wahlbeamte und damit zu Verfassungstreue verpflichtet sind.[13] Laut einem Urteil des Verwaltungsgericht Neustadt über den Ausschluss eines NPD-Bewerbers von 2011 reichen bereits „begründete Zweifel“ für den Ausschluss eines Bewerbers, ein Nachweis einer verfassungsfeindlichen Tätigkeit sei nicht erforderlich.[14]

Die Abteilung Verfassungsschutz des Innenministeriums antwortete auf Steinrucks Eingabe mit einem Schreiben vom 29. Juli 2025, das Erkenntnisse über Auftritte und Äußerungen Pauls mitteilte.[15] Der Verfassungsschutz listete unter anderem mehrere Artikel auf, die Paul in dem als rechtsextrem geltenden österreichischen Freilich Magazin veröffentlichte.[12] Erwähnt werden weiterhin eine von Paul organisierte „Messe des Vorfeldes“, zu der Mitglieder der Neuen Rechten eingeladen worden waren,[16] eine parteiinterne Ämtersperre wegen einer mutmaßlich rechtsextremen Geste sowie diverse Äußerungen zur sogenannten „Remigration“.[2] Eine explizite Bewertung der Verfassungstreue Pauls enthielt das Schreiben indes nicht.[12]

Im Anschluss lehnte der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 5. August 2025 die Kandidatur Pauls wegen Zweifeln an dessen Verfassungstreue ab. Bei der Abstimmung stimmten sechs Mitglieder gegen die Zulassung und ein Mitglied dafür.[12] Gegen die Zulassung stimmten Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, die je zwei Vertreter von CDU und SPD sowie der Repräsentant der Freien Wähler. Für die Zulassung stimmte der Vertreter der FDP.[17] Die AfD selbst konnte nicht abstimmen, da sie ihren Vertreter nicht rechtzeitig ernannt hatte.[18]

Rechtsstreit vor Gerichten

Paul reichte im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ein, um bei der Wahl doch noch antreten zu können.[19] Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag als unzulässig ab. Zulässig sei ausschließlich das im Gesetz vorgesehene nachträgliche Wahlprüfungsverfahren. Etwas anderes gelte ausnahmsweise nur, wenn die Entscheidung des Wahlausschusses offenkundig willkürlich sei. Dies sei angesichts der durch den Wahlausschuss angeführten Gründe für die Zweifel an der Verfassungstreue hier jedoch nicht der Fall. Ob die angeführten Gründe letztlich ausreichend für den Ausschluss seien, müsse zum Schutz der Beständigkeit von Wahlen im Rahmen des nachträglichen Wahlprüfungsverfahren geklärt werden. Die Zeit vor der Wahl reiche für eine solche umfangreiche Prüfung nicht aus.[20]

Paul legte gegen den Beschluss Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ein.[21][22] Das Oberverwaltungsgericht lehnte diese kurze Zeit später ab und schloss sich dabei vollumfänglich der Begründung der Vorinstanz an. Der Senat bewertete es insbesondere als gefestigte Rechtsprechung, dass der Ausschluss von einer Wahl nur mit Hilfe eines nachträglichen Wahlprüfungsverfahrens angegriffen werden könne. Anderes gelte nur bei einem offensichtlich rechtswidrigen Wahlausschluss, der hier jedoch nicht vorliege. Eine verfassungsfeindliche Gesinnung müsse zudem nicht bewiesen sein. Vielmehr würden bereits Zweifel am jederzeitigen Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausreichen. Für solche sei bereits ausreichend, dass Paul die Remigrationspläne des Rechtsextremisten Martin Sellner unterstützt und sich nicht von einer rechtsstaatswidrigen Verwendung des Begriffes distanziert habe.[23]

Daraufhin legte Paul beim Bundesverfassungsgericht und parallel dazu beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz jeweils Verfassungsbeschwerde ein.[24][25] Beide Beschwerden scheiterten.[26]

Empfang im Weißen Haus

Paul wurde am 15. September 2025 gemeinsam mit der stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Beatrix von Storch, von Vertreter des Nationalen Sicherheitsrats, des US-Außenministeriums sowie des Büros von Vizepräsident JD Vance im Weißen Haus in Washington, D.C. empfangen. Im Vorfeld hatte die AfD die Unterstützung der Trump-Regierung gesucht. Inhalt des Gesprächs waren angebliche Einschränkungen der politischen Freiheiten in Deutschland.[27][28][29]

Reaktionen auf den Ausschluss

Nach dem Ausschluss Pauls von der Oberbürgermeisterwahl erhielten mehrere Mitglieder des Wahlausschusses, insbesondere die amtierende Oberbürgermeisterin Steinruck, Hassmails und Drohungen.[30] Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) verurteilte die Anfeindungen, denen die Wahlleiterin und die Mitglieder des Wahlausschusses ausgesetzt gewesen seien. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts schaffe Klarheit, Paul solle die gerichtliche Entscheidung akzeptieren.[31]

Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler bezeichnete den Ausschluss von Paul als politisch motiviert und verfassungswidrig: „Ein Bewerber für das Amt ist von der Wahl ausgeschlossen worden. Aus politischen Gründen. Diese Praxis kennt man nur aus autoritären Staaten. In Deutschland ist das verfassungswidrig.“[32][33]

Staatsrechtler Christian Pestalozza (FU Berlin) argumentierte: „Jeder Fall ist für sich und nach seinen Besonderheiten zu würdigen, immer ist im Auge zu behalten, dass Parteinähe oder -mitgliedschaft allein nicht ausreichen, um die Verfassungstreue des Kandidaten infrage zu stellen oder zu verneinen.“ Der Vorgang in Ludwigshafen sei „rechtlich gesehen ganz normal[...]“ und habe sich „entsprechend der geltenden Gesetze vollzogen“.[14]

Reinhard Müller von der FAZ sah einen Fehler im System: „Klar verfassungsfeindliches Gebaren des Kandidaten ist dafür nicht ins Feld geführt worden. Das Verwaltungsgericht lässt das gleichwohl gelten und verweist nun im Eilverfahren auf eine mögliche nachträgliche Wahlprüfung. Hätte das Bestand, läge ein Fehler im System vor. Gegen einen solch gravierenden Eingriff muss effektiver Rechtsschutz schon vor der Wahl möglich sein.“[34]

Fatina Keilani kritisierte das Vorgehen in der Welt als „undemokratisch und höchstwahrscheinlich auch verfassungswidrig“. Der Kandidat müsse nach der Wahl, „wenn es niemanden mehr interessiert“, klagen und sei bis dahin erst einmal unschädlich gemacht. Sie bezeichnete den Verfassungsschutz als „weisungsgebundenen Regierungsbehörde“, deren Dossier „viele Kuriositäten“ enthalten habe. Im Übrigen hob sie hervor, dass Paul bereits Beamter auf Lebenszeit sei und es bisher keine Versuche gegeben habe, ihn aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.[35][36]

Detlef Esslinger lobte den Wahlausschuss in der SZ hingegen dafür, dass er „die Courage aufbringt, die mehrere Verfassungsorgane bisher nicht aufgebracht haben“. Er kritisierte, dass es im Rahmen der wehrhaften Demokratie bisher weder ein Verfahren zum Verbot der AfD noch zum Entzug der Grundrechte des AfD-Politikers Björn Höcke gebe. Die zum Wahlausschluss herangezogene Norm im rheinland-pfälzischen Kommunalwahlrecht sei „genau dafür da, einen Hetzer wie Joachim Paul gar nicht erst in die Nähe der Macht kommen zu lassen“. Sie schütze „die Demokratie auch vor der Fahrlässigkeit von Bürgern, die in ihrer Nebennebennebentätigkeit als Wähler nicht umreißen, wen sie womöglich in Ämter hieven“.[37]

Der Kommunalrechtler Dominik Lück sah in der LTO keine hohen Erfolgschancen, sollte Paul ein Wahlprüfungsverfahren anstreben, da der Beschluss des Verwaltungsgerichts bereits ausführlich auf die Gründe für die Zweifel an seinem Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung eingegangen sei. Um diese Gründe zu erschüttern, müsse sich Paul von seinen Positionen distanzieren oder sie abschwächen. Für den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs bestehen „erhebliche Zweifel“ an der Verfassungstreue von Paul bereits durch dessen Kandidatur für eine verfassungsfeindlich ausgerichtete Partei. Nach Einschätzung von Lück seien neben der Parteizugehörigkeit weitere Indizien notwendig, die im Fall Paul aber gegeben seien.[38]

Landtag Rheinland-Pfalz

Bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 2016 zog Paul auf Platz 2[39] der AfD-Landesliste in den Landtag Rheinland-Pfalz ein. Als Direktkandidat im Wahlkreis Koblenz (Wahlkreis 9) erreichte er hinter den Mitbewerbern von SPD, CDU und Grünen 8,5 Prozent[40] der Erststimmen.

Im 17. Landtag war er Vorsitzender des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik und ordentliches Mitglied des Ausschusses für Bildung und des Zwischenausschusses sowie stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Im November 2019 wurde er von den anderen Fraktionen als Ausschussvorsitzender abgewählt. Die anderen Fraktionen sahen bei ihm „Hinweise zu rechtsextremem Gedankengut“.[41] Laut der taz habe Paul offenbar Jahre zuvor unter einem Pseudonym für das NPD-Organ Hier & Jetzt geschrieben. Unter anderem habe die vom Hier & Jetzt-Autor genutzte Mailadresse mit dem Empfänger von namentlich an Paul gerichteten E-Mails übereingestimmt, auch sein ehemaliger Doktorvater bekräftigte die Zuordnung. Die Mailadresse beinhaltete den Begriff „blackshirt“, der von den faschistischen Milizionären in Italien als Selbstbezeichnung genutzt wurde. Paul bestritt die Autorenschaft.[42][43]

Bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 2021 zog er als Listenkandidat (Platz 3) erneut in den Landtag Rheinland-Pfalz ein.[44]

Kandidatur für den Bundestag

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 trat Paul als Direktkandidat im Wahlkreis Koblenz an und erreichte mit 16,1 % den dritten Platz. Ebenso wie bei der am selben Tag stattfindenden Wahl des Landrats im Rhein-Pfalz-Kreis, wo er 19,5 % der Stimmen auf sich vereinen konnte.[45] Er verfehlte damit den Einzug in die Stichwahl.

Strafbefehl wegen Videoveröffentlichung

Am 21. März 2023 veröffentlichte Paul im sozialen Netzwerk X ein 59-sekündiges Video, das zeigt, wie eine 13-Jährige von anderen Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren geschlagen und bespuckt wird. Das Video wurde kurze Zeit später durch X gesperrt. Die Aufnahmen waren am 21. Februar 2023 in der Nähe des Hauptbahnhofs der Stadt Heide in Schleswig-Holstein entstanden und hatten für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt.[46][47]

Paul gab an, das Video veröffentlicht zu haben, um auf das aus seiner Sicht zunehmende Problem von Jugendgewalt aufmerksam zu machen. Nachdem der rheinland-pfälzische Landtag im Januar 2025 Pauls Immunität aufgehoben hatte, erließ das Amtsgericht Koblenz wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen nach § 201a StGB einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen gegen Paul.[48] Nachdem Paul gegen den Strafbefehl zunächst Einspruch eingelegt hatte, nahm er dieses am 21. Mai 2025 zurück, so dass die Verurteilung rechtskräftig wurde.[49]

Einzelnachweise

  1. Bekanntmachung (Memento vom 24. März 2016 im Internet Archive; PDF; S. 61), Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, abgerufen am 14. März 2016.
  2. a b OB-Wahl Ludwigshafen: So rechtsextrem ist AfD-Kandidat Paul. In: Wiesbadener Kurier. 6. August 2025, abgerufen am 7. August 2025.
  3. Politische Laufbahn. AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, abgerufen am 29. Dezember 2023.
  4. a b c Lars Geiges, Robert Pausch, Julika Förster: Die AfD vor den Landtagswahlen 2016. Programme, Profile und Potenziale (= OBS-Arbeitspapier. 20). Ein Projekt der Otto Brenner Stiftung, Frankfurt am Main 2016, S. 25.
  5. Joachim Paul, Fraktion RLP, abgerufen am 23. November 2023
  6. Kreisvorstand (Memento vom 23. März 2016 im Internet Archive). afd-koblenz.de, abgerufen am 17. März 2016.
  7. Tilman Steffen: AfD-Vorstandswahl: Rechtsruck in der zweiten Reihe. www.zeit.de, 2. Dezember 2019
  8. Tim Kosmetschke: AfD verbannt Joachim Paul aus Parteiämtern. In: Rhein-Zeitung. 21. Dezember 2023, abgerufen am 29. Dezember 2023.
  9. Koblenzer AfD-Abgeordneter Paul für parteipolitische Ämter gesperrt. In: SWR. 22. Dezember 2023, abgerufen am 29. Dezember 2023.
  10. Was im Eilantrag steht: So wehrt sich jetzt der ausgeschlossene AfD-Bewerber von Ludwigshafen - WELT. Abgerufen am 15. August 2025.
  11. Kreistagswahlen und Stadtratswahlen der kreisfreien Städte 2014: Koblenz, kreisfreie Stadt, wahlen.rlp.de, abgerufen am 17. März 2016.
  12. a b c d Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: AfD-Kandidat darf nicht antreten. SWR, 6. August 2025, abgerufen am 7. August 2025.
  13. FAQ: Wie geht’s weiter bei der OB-Wahl in Ludwigshafen? In: Tagesschau. 7. August 2025, abgerufen am 7. August 2025.
  14. a b https://www.welt.de/politik/deutschland/plus689b422f3ff531065c336513/Fall-Joachim-Paul-Politisch-waere-mir-lieber-wir-wuerden-uns-einer-Auseinandersetzung-mit-der-AfD-stellen.html
  15. Schreiben des Innenminsteriums von Rheinland Pfalz vom 29. Juli 2025 an die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, abgerufen am 23. August 2025
  16. S. W. R. Aktuell: Vertreter der "Neuen Rechten" trafen sich in Koblenz. 18. August 2024, abgerufen am 7. August 2025.
  17. Jan Alexander Casper: Warum Ausschlüsse von AfD-Politikern bei Wahlen sich mehren dürften. In: Die Welt. 15. August 2025, abgerufen am 15. August 2025.
  18. Juri Sonnenholzner: Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: Demokratie im Dilemma. Abgerufen am 15. August 2025.
  19. AfD: Paul hat Antrag gegen Wahlausschluss eingereicht. In: SWR. 8. August 2025, abgerufen am 9. August 2025.
  20. Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen: Eilantrag des AfD-Kandidaten bleibt ohne Erfolg. Pressemitteilung Nr. 14/25. 18.08.2025
  21. AfD-Kandidat legt Beschwerde bei Oberverwaltungsgericht ein. In: swr.de. 18. August 2025, abgerufen am 19. August 2025.
  22. Maryam Kamil Abdulsalam: AfD-Kandidat in Ludwigshafen: Wie geht’s vor Gericht weiter? In: lto.de. 21. August 2025, abgerufen am 22. August 2025.
  23. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Eilantrag von Joachim Paul gegen Nichtzulassung zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen bleibt ohne Erfolg, veröffentlicht am 25. August 2025, abgerufen am 25. August 2025
  24. Jost Müller-Neuhof: AfD-Politiker wehrt sich gegen Wahl-Ausschluss: Bundesverfassungsgericht muss über Kandidatur von Joachim Paul entscheiden. In: tagesspiegel.de. 15. September 2025, abgerufen am 16. September 2025.
  25. Karin Dauscher (u. a.): Ludwigshafener AfD im Weißen Haus: Ausgeschlossener OB-Kandidat Paul trifft Vertreter der US-Regierung. In: Rheinpfalz. 16. September 2025, abgerufen am 17. September 2025.
  26. LTO: Verfassungsgerichte: AfD-Mann Paul tritt nicht zur OB-Wahl an. Abgerufen am 17. September 2025.
  27. Besuch in Washington: AfD-Kandidat Joachim Paul und Beatrix von Storch suchen Unterstützung bei Trump-Regierung. In: tagesspiegel.de. 16. September 2025, abgerufen am 17. September 2025.
  28. Ludwigshafener AfD im Weißen Haus: Ausgeschlossener OB-Kandidat Paul trifft Vertreter der US-Regierung. In: Rheinpfalz. 16. September 2025, abgerufen am 17. September 2025.
  29. Top AfD politician makes surprise visit to White House Vice President JD Vance has spoken out against the far-right AfD’s political exclusion in Germany. In: Politico. 15. September 2025, abgerufen am 17. September 2025.
  30. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/ob-wahl-hassmails-nach-afd-ausschluss-ludwigshafen-100.html
  31. https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/afd-ludwigshafen-100.html
  32. https://www.cicero.de/innenpolitik/uber-wahlen-in-der-demokratie-ludwigshafen-ist-nicht-moskau
  33. https://www.welt.de/politik/deutschland/video6894bc9c8d87bf286ac88be3/oberbuergermeisterwahl-staatsrechtler-haelt-ausschluss-von-afd-politiker-joachim-paul-fuer-politisch-motiviert.html
  34. https://www.faz.net/einspruch/afd-kandidat-ausgeschlossen-wider-die-freiheit-110644821.html
  35. Fatina Keilani: Lasst das Volk doch einfach wählen! In: Die Welt. 21. August 2025, abgerufen am 22. August 2025.
  36. https://www.welt.de/politik/deutschland/video68a48de0a44d271a77a5ad89/ob-wahl-in-ludwigshafen-die-sind-nicht-befugt-ueber-die-politische-ausrichtung-eines-kandidaten-zu-entscheiden.html
  37. Detlef Esslinger: Ludwigshafen schließt den Bewerber der AfD zu Recht von der Oberbürgermeister-Wahl aus. In: Süddeutsche Zeitung. 8. August 2025, abgerufen am 22. August 2025.
  38. LTO: AfD-Kandidat in Ludwigshafen: Wie geht’s vor Gericht weiter? Abgerufen am 21. August 2025.
  39. Lars Geiges, Robert Pausch, Julika Förster: Die AfD vor den Landtagswahlen 2016. Programme, Profile und Potenziale (= OBS-Arbeitspapier. 20). Ein Projekt der Otto Brenner Stiftung, Frankfurt am Main 2016, S. 30.
  40. Landtagswahl 2016: Koblenz, Wahlkreis – Vorläufiges Ergebnis (Memento vom 16. März 2016 im Internet Archive), wahlen.rlp.de, abgerufen am 17. März 2016.
  41. Süddeutsche Zeitung: AfD-Mann von Ausschuss-Spitze abgewählt. Abgerufen am 12. November 2019.
  42. deutschlandfunk.de: Rechtsextreme Publikation - Neue Hinweise auf AfD-Politiker Joachim Paul als Autor. 7. November 2019, abgerufen am 7. August 2025.
  43. Andreas Speit: Rechtsextremer Hintergrund bei der AfD: Ein Autor für die NPD. In: taz.de. 25. Mai 2019, abgerufen am 7. März 2024.
  44. Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz: Gewählte Abgeordnete nach der Landtagswahl 2021 (Memento des Originals vom 18. März 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/wahlen2021.rlp.de
  45. Ergebnisse Landratswahl 2025 des Rhein-Pfalz-Kreises in Rhein-Pfalz-Kreis. Abgerufen am 24. Februar 2025.
  46. Lars Wienand: Mobbing-Video aus Heide: AfD-Politiker unter den Beschuldigten. In: T-Online. 25. Januar 2024, abgerufen am 7. August 2025.
  47. Michaela Aßmann: Entsetzen über Mädchengewalt: 13-Jährige gequält und gefilmt. In: BR24. 22. März 2023, abgerufen am 7. August 2025.
  48. Deutsche Presse-Agentur: Gericht erlässt Strafbefehl gegen AfD-Politiker Paul. In: Kölner Stadt-Anzeiger. 7. März 2024, abgerufen am 5. Mai 2024.
  49. Constantin Pläcking: Strafbefehl gegen Koblenzer AfD-Politiker Joachim Paul rechtskräftig. In: SWR. 23. Mai 2024, abgerufen am 11. Januar 2025.