Gutenberg-Preis der Stadt Leipzig

Mit dem Gutenberg-Preis der Stadt Leipzig sollen im Gedenken an Johannes Gutenberg Persönlichkeiten oder Einrichtungen ausgezeichnet werden, die sich „durch hervorragende, beispielgebende Leistungen um die Förderung der Buchkunst verdient machen“ (Satzung). Er wurde erstmals 1959 anlässlich der Internationalen Buchkunst-Ausstellung verliehen. Der Preis steht in der Tradition Leipzigs als eines historischen Zentrums für Druckqualität und Buchkunstpflege. In die 1959 erlassene Ordnung des Preises wurde eine Präampel aufgenommen, die den vom sowjetischen Politiker Anastas Iwanowitsch Mikojan (1895–1978) geprägten Satz enthält „Der Ruhm Leipzigs liegt in der Qualität seiner Bücher“.[1]

Die mit dieser Auszeichnung Geehrten haben mit ihren künstlerischen, technischen oder wissenschaftlichen Leistungen Maßstäbe gesetzt vor allem in den Bereichen Typografie, Buchillustration, Buchkunstedition und Buchherstellung. Der Preis wird seit 1993 im jährlichen Wechsel mit dem Gutenberg-Preis der Stadt Mainz und der Internationalen Gutenberg-Gesellschaft verliehen und ist mit 10.000 Euro dotiert.

Preisträger

Literatur

  • Ordnung des Gutenberg-Preises der Stadt Leipzig. In: Börsenblatt des Deutschen Buchhandels, Leipzig, Nr. 20 vom 16. Mai 1959, S. 305
  • Willy Unger: Die Stiftung und erste Verleihung des Gutenberg-Preises der Stadt Leipzig. In: Marginalien, Berlin, Siebtes Heft, März 1960, S. 3–6
  • Gert Klitzke: Die Gutenberg-Preisträger der Stadt Leipzig 1979-1989. Deutsche Bücherei, Leipzig 1991, ISBN 3-7360-0033-2.

Belege

  1. Willy Unger: Die Stiftung und erste Verleihung des Gutenberg-Preises der Stadt Leipzig. In: Marginalien, Berlin, Siebtes Heft, März 1960, S. 3
  2. Gutenbergpreis der Stadt Leipzig 1969 für den grafischen Betrieb mit staatlicher Beteiligung C. G. Roeder, Leipzig, in Papier und Druck. Fachausgabe Typografie. (Zeitschrift). Verlag für Buch- u. Bibliothekswesen, Leipzig; Die Wirtschaft, Berlin, Bd. 18, 1969, S. 257–260, mit Illustrationen
  3. "Fonts for Freedom zeigt, was durch Verbote unsichtbar gemacht werden sollte", Börsenblatt vom 31. Mai 2019, abgerufen am 3. Juni 2019.