Eduard Siebenhaar
Friedrich Eduard Siebenhaar (* 28. März 1806 in Senftenberg oder Görlsdorf; † 28. April 1893 in Dresden)[1][2] war ein deutscher Jurist. Er war Vizepräsident des Dresdner Oberappellationsgerichts und hatte maßgeblichen Einfluss auf das Sächsische Bürgerliche Gesetzbuch.
Biographie
Siebenhaar besuchte zwischen dem 17. April 1820 und dem 6. März 1825 das Gymnasium St. Augustin in Grimma. Friedrich Otto und Friedrich Julius waren seine Brüder.[2] Nach seinem Studium in Leipzig und einer Tätigkeit als Anwalt trat er in den sächsischen Staatsdienst ein. Die Empfehlung dazu hatte ihm der damalige sächsische Justizminister Julius Traugott von Könneritz gegeben, den er kennengelernt hatte, als er noch als Anwalt arbeitete. Bald wurde er ins Oberappellationsgericht Dresden berufen, wo er hervorragende Arbeit leistete.
Siebenhaar war maßgeblich an der Ausarbeitung des Sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuchs beteiligt, das 1865 in Kraft trat. Ein vorheriger Entwurf des Geheimen Rats Gustav Friedrich Held war im Jahr 1852 vorgelegt worden, im Jahr 1856 aber zurückgezogen und einer Kommission zur Revision vorgelegt. Held starb im Frühjahr 1857, woraufhin Siebenhaar Referent der Kommission wurde. Dadurch hatte er erheblichen Einfluss auf die Struktur und Sprache des Gesetzestextes. Siebenhaar gilt als Hauptverantwortlicher dafür, dass sich das sächsische BGB in der Praxis bewährte und als Vorbild für spätere Gesetzgebungsprojekte diente, in Sachen Schuldfragen zum Beispiel für das erste deutsche bürgerliche Gesetzbuch. Fast alle seine unter Paragraph 10 in seiner Schrift Ideen über die Abfassung eines Deutschen bürgerlichen Gesetzbuches (1874) genannten Ideen über Sachen- und Obligationenrecht wurden im deutschen bürgerlichen Gesetzbuch verwirklicht. Der Heidelberger Professor Adolf Laufs bezeichnete Siebenhaar daher sogar als „Schöpfer des Sächsischen BGB“.[3]
Siebenhaar verfasste zahlreiche juristische Schriften, zum Beispiel Kommentare zum sächsischen BGB und zum deutschen Zivilprozessrecht. Im Jahr 1851 gründete er die Zeitschrift Dr. Siebenhaars Archiv für deutsches Wechselrecht und Handelsrecht, das bis 1874 in Dresden herausgegeben wurde. Im Jahr 1869 wurde Siebenhaar zum Vizepräsidenten ernannt.
Siebenhaar wurde für seine Verdienste mehrfach geehrt, unter anderem durch hohe Orden und die Ehrendoktorwürde der juristischen Fakultät Leipzig. Er ging 1873 in den Ruhestand und starb im Alter von 87 Jahren.
Seine Tochter Linda Eduarde heiratete den königlich sächsischen Wirklichen Geheimrat und Oberverwaltungsgerichtspräses Alexander Freiherr von Bernewitz (* 1840).[4]
Literatur
- Dr. Eduard Siebenhaar. Ein Nekrolog. In: Julius Riffert (Redakteur): Wissenschaftliche Beilage zur Leipziger Zeitung, Jahrgang 1893, Nr. 99, S. 393–395 (Online)
Weblinks
- Siebenhaar, Eduard. In: Deutsche Biographie (Index-Eintrag).
- Eduard Siebenhaar im Stadtwiki Dresden.
Einzelnachweise
- ↑ Verein für Geschichte Dresdens (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter. II. Jahrgang, Nr. 3, 1893, Todesschau, S. 88 (slub-dresden.de).
- ↑ a b Christian Gottlob Lorenz: Grimmenser-Album. Verzeichniss sämmtlicher Schüler der Königlichen Landesschule zu Grimma von ihrer Eröffnung bis zur dritten Jubelfeier. Grimma 1850, S. 386, 377, 379 (google.de [abgerufen am 7. September 2025]).
- ↑ Adolf Laufs: Rechtsentwicklungen in Deutschland. de Gruyter, Berlin und New York 2019, ISBN 978-3-11-134504-8, Die Epoche des Deutschen Bundes (1815–1866), S. 170 (google.de [abgerufen am 7. September 2025] Erstausgabe: 1978).
- ↑ Genealogisches Handbuch des Adels. Band 16: Freiherrliche Häuser B 2. C. A. Starke Verlag, Limburg an der Lahn 1957, Bernewitz, S. 31.