Aufenthaltsbescheinigung

Als Aufenthaltsbescheinigung, Meldebescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung und Wohnsitzbestätigung werden von der Meldebehörde ausgestellte Bescheinigungen bezeichnet, es sind verschiedene besondere Formen der Auskunft aus dem Melderegister. Sie werden von verschiedenen Behörden (z. B. Standesamt, Nachlassgericht), Versicherungen, Banken, Arbeitgebern und anderen als Beleg für die aktuelle Meldesituation verlangt.
Deutschland
Die Meldebescheinigung ist in Deutschland in § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. Diese enthält folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Im Gegensatz zur Meldebescheinigung wird eine Meldebestätigung nach § 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz nur einmalig bei An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes ausgestellt.
Situation in anderen Ländern
- Für Österreich, siehe Meldezettel.
- Für die Schweiz, siehe Schriftenempfangsschein oder Niederlassungsausweis
Abgrenzung
Werden Daten zu einer anderen Person benötigt, kann bei berechtigtem Interesse eine Melderegisterauskunft (Deutschland) bzw. Meldeauskunft (Österreich) beantragt werden.