Aufenthaltsbescheinigung

Erweiterte Meldebescheinigung 2016

Als Aufenthaltsbescheinigung, Meldebescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung und Wohnsitzbestätigung werden von der Meldebehörde ausgestellte Bescheinigungen bezeichnet, es sind verschiedene besondere Formen der Auskunft aus dem Melderegister. Sie werden von verschiedenen Behörden (z. B. Standesamt, Nachlassgericht), Versicherungen, Banken, Arbeitgebern und anderen als Beleg für die aktuelle Meldesituation verlangt.

Deutschland

Die Meldebescheinigung ist in Deutschland in § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. Diese enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Im Gegensatz zur Meldebescheinigung wird eine Meldebestätigung nach § 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz nur einmalig bei An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes ausgestellt.

Situation in anderen Ländern

Abgrenzung

Werden Daten zu einer anderen Person benötigt, kann bei berechtigtem Interesse eine Melderegisterauskunft (Deutschland) bzw. Meldeauskunft (Österreich) beantragt werden.