Meldebestätigung

Beispiel einer Meldebestätigung nach 2015
Beispiel einer Meldebestätigung vor 2015

Meldebestätigung bezeichnet in Deutschland das bei der An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt unentgeltlich ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Die Meldebestätigung wird nur einmal ausgestellt.

Daten

Die Meldebestätigung enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Einzugsdatum oder Auszugsdatum
  • Datum der An- oder Abmeldung
  • Anschrift
  • alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung

Die Rechtsgrundlage dafür ist § 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz. Bis 2015 war das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes, z. B. in Baden-Württemberg § 18 Abs. 7 Meldegesetz[1] die Rechtsgrundlage.

Abgrenzung

Die Meldebestätigung ist nicht zu verwechseln mit einer Meldebescheinigung nach § 18 BMG. Die Meldebescheinigung enthält die folgenden eigenen personenbezogenen Daten:

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Werden Daten zu einer anderen Person benötigt, kann eine Melderegisterauskunft beantragt werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 18 Meldegesetz Baden-Württemberg