Meldebestätigung


Meldebestätigung bezeichnet in Deutschland das bei der An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt unentgeltlich ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Die Meldebestätigung wird nur einmal ausgestellt.
Daten
Die Meldebestätigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Einzugsdatum oder Auszugsdatum
- Datum der An- oder Abmeldung
- Anschrift
- alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung
Die Rechtsgrundlage dafür ist § 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz. Bis 2015 war das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes, z. B. in Baden-Württemberg § 18 Abs. 7 Meldegesetz[1] die Rechtsgrundlage.
Abgrenzung
Die Meldebestätigung ist nicht zu verwechseln mit einer Meldebescheinigung nach § 18 BMG. Die Meldebescheinigung enthält die folgenden eigenen personenbezogenen Daten:
- Familienname
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Werden Daten zu einer anderen Person benötigt, kann eine Melderegisterauskunft beantragt werden.
Siehe auch
- Österreich: Meldezettel
- Schweiz: Schriftenempfangschein oder Niederlassungsausweis