Appellationsgericht Ratibor
Das Appellationsgericht Ratibor war zwischen 1849 und 1879 ein preußisches Appellationsgericht mit Sitz in Ratibor.
Geschichte
In Ratibor bestand bis 1849 das Oberlandesgericht Ratibor als Mittelgericht. Die „Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte“ vom 2. Januar 1849[1] hob die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Ratibor als Nachfolger des Oberlandesgerichtes geschaffen. Dem Appellationsgericht Ratibor waren die Kreisgerichte nachgelagert, die grundsätzlich je Landkreis eingerichtet wurden. Dem Appellationsgericht Ratibor war das Oberappellationsgericht Berlin übergeordnet.
Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Appellationsgericht Ratibor wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Landgericht Ratibor im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau.
Sprengel
Der Sprengel des Appellationsgerichtes Ratibor umfasste den Regierungsbezirk Oppeln. Es bestanden dort 16 Kreisgerichte in 4 Schwurgerichtsbezirken.
Richter
- August Wentzel (Chefpräsident ab 1852)
- Ludwig Friedrich Heinrich Holzapfel (Erster Präsident 1863 bis 1870)[2]
Literatur
- H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 149 f., Digitalisat
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
- ↑ Adolf Stölzel: Brandenburg-Preußens Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung dargestellt im Wirken seiner Landesfürsten und obersten Justizbeamten, Bd. 1, 1888, S. XXXVIII, Digitalisat
