Amtsgericht Neumarkt in Schlesien
Das Amtsgericht Neumarkt in Schlesien war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Neumarkt in Schlesien.
Geschichte
In Neumarkt in Schlesien bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Neumarkt. Das königlich preußische Amtsgericht Neumarkt in Schlesien wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von fünf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Breslau im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Neumarkt in Schlesien. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Neumarkt ohne die Teile, die dem Amtsgericht Canth zugeordnet waren.[1] Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Neumarkt in Schlesien. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Środzie Śląskiej.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 453, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 400 online