Amtsgericht Canth

Das Amtsgericht Canth war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Canth.

Geschichte

In Canth bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Canth des Kreisgerichtes Breslau. Das königlich preußische Amtsgericht Canth wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von fünf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Breslau im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Canth. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Breslau die Amtsbezirke Albrechtsdorf, Gnischwitz, Sadewitz und Schoßnitz und aus dem Landkreis Neumark den Stadtbezirk Canth und die Amtsbezirke Beilau, Fürstenau, Jacobsdorf, Kostenblut, Landau, Lorzendorf, Mettkau, Groß-Peterwitz, Pohlsdorf, Puschwitz, Schimmelwitz und Wilkau.[1] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Canth.

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 453, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 400 online