Zuschlag

Zuschlag steht für:

Geldbetrag:

Zuteilung:

  • bei privatrechtlichen Versteigerungen die Annahmerklärung des Versteigerers gegenüber dem letzten Höchstgebot, siehe Auktion
  • bei einer Zwangsversteigerung die Eigentumszuweisung durch gerichtlichen Beschluss, siehe Zwangsversteigerung
  • die Erteilung eines Auftrags, siehe Ausschreibung

Zugabe- oder Füllstoff:

  • Bestandteile von Werkstoffgemengen, siehe Zuschlagstoff
  • Zusätze zum Erz-Koks-Gemisch im Hüttenwesen, siehe Möller


Zuschlag ist der Familienname folgender Personen:


Siehe auch:


Wiktionary: Zuschlag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen