Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung 2013
verzicht
Der Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung fand am 3. November 2013 im Land Berlin statt. Auslöser war ein gleichnamiges Volksbegehren, mit dem die Rücküberführung des Berliner Stromnetzes in den Besitz der Landes Berlin (Rekommunalisierung) und die Gründung eines Stadtwerkes angestrebt wurde. Das öffentliche Unternehmen BEWAG, die ursprüngliche Betreibergesellschaft des Berliner Stromnetzes, war im Verlauf der 1990er Jahre in mehreren Schritten privatisiert worden und zum Zeitpunkt des Volksentscheids als Stromnetz Berlin GmbH im Eigentum von Vattenfall.
Beim Volksentscheid stimmten 83 % der Abstimmenden mit „Ja“, diese machten jedoch nur 24,1 % der Stimmberechtigten aus, das Volksbegehren war damit gescheitert unecht. Das in Berlin geltende 25 %-Zustimmungsquorum wurde somit um 21.374 „Ja“-Stimmen verfehlt, die Abstimmung galt mithin als ungültig.
Gleichwohl trat das Land Berlin in Verhandlungen mit Vattenfall über einen Rückkauf der Stromnetz GmbH, der schließlich 2021 erfolgte. Zumindest eines der Kernanliegen des Volksbegehrens wurde damit umgesetzt, wenngleich der Vorschlag zur Gründung eines Stadtwerks nicht aufgegriffen wurde.
Hintergrund
Im Jahr 1997 verkaufte das Land Berlin seine Mehrheit von zuletzt 50,7 Prozent an dem städtischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Bewag an ein Industriekonsortium aus VEBA, VIAG und Southern Electric. Nach mehreren Weiterverkäufen wurde die Bewag zu einer Tochtergesellschaft von Vattenfall. Das operative Geschäft wurde zunächst ausgegliedert und dann in einem zweiten Schritt aufgeteilt. Das Berliner Verteilnetz wurde auf die Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH übertragen, Kundenservice und Vertrieb übernahmen zwei Gesellschaften mit Sitz in Hamburg.
In den 2000er Jahren nahm die Kritik in Teilen der Berliner Stadtgesellschaft an den Privatisierungen verschiedener öffentlicher Betriebe zu. Nachdem durch eine Verfassungsänderung im Jahr 2006 die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheid in Berlin gesenkt wurden, entstand die Idee, mit den Mitteln der direkten Demokratie eine Rekommunalisierung verschiedener vormals öffentlicher Unternehmen der Daseinsvorsorge zu erreichen. Den ersten Schritt in diese Richtung unternahm das Volksbegehren für die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben, das im Februar 2011 im Volksentscheid angenommen wurde. Von diesem Erfolg angespornt entstand die Idee, ein vergleichbares Volksbegehren für die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung zu unternehmen. Weiterhin lief die Konzession für den Betrieb des Berliner Stromnetzes zum Jahresende 2014 aus, wodurch ein planmäßiger Betreiberwechsel möglich gewesen wäre.
Der Weg zum Volksentscheid
Antrag auf ein Volksbegehren


Im Sommer 2011 formierte sich der Berliner Energietisch, ein Bündnis von rund 50 Organisationen, mit dem Ziel die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung durch einen Volksentscheid zu erwirken. Dazu gehörten unter anderem die Berliner Sektionen von Attac, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Grünen Liga, der Volkssolidarität und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie lokale Organisationen wie der Berliner Mieterverein, die Berliner MieterGemeinschaft und die in der Interventionistischen Linken organisierte Gruppe Für eine linke Strömung. Das Bündnis verstand sich als parteiunabhängig, wenngleich es von verschiedenen Berliner Gliederungen der SPD, der Grünen, der Linken, Piraten und ÖDP unterstützt wurde.[2][3]
Als Begründung für die Notwendigkeit der Rekommunalisierung führte das Bündnis die Klimakatastrophe an, der bislang nicht wirksam begegnet werde. Deshalb sei eine grundlegende Energiewende sowohl bei der Energieerzeugung als auch beim Verbrauch erforderlich. Dies müsse sozial verträglich geschehen, da bei steigenden Energiepreisen auch die Energiearmut zunehme. Nach den Privatisierungen der Landesbank Berlin und der Berliner Wasserbetriebe hielt das Bündnnis darüber hinaus einen Ausbau der demokratischen Kontrolle in dem angestrebten neuen Berliner Stadtwerk für notwendig.
Der Antrag auf ein Volksbegehren wurde Anfang 2012 der Senatsverwaltung für Inneres angezeigt, die Unterschriftensammlung zum 6. März 2012 zugelassen. Unter dem Slogan „Neue Energie für Berlin – demokratisch, ökologisch, sozial“ wurden bis zum 3. Juli 2012 insgesamt 30.660 gültige Unterschriften gesammelt. In einer dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegebenen Stellungnahme vom 17. August 2012 äußerte der Senat von Berlin inhaltliche Bedenken, erhob jedoch keine rechtlichen Einwände gegen das beantragte Volksbegehren.[4] Das Abgeordnetenhaus selbst verzichtete innerhalb der gesetzlichen Frist auf eine Behandlung des Anliegens. Entsprechend beantragte der Berliner Energietisch die Durchführung des eigentlichen Volksbegehrens, wobei der Titel formal geändert wurde in „Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung“.
Volksbegehren
Volksbegehrenskampagne


Am 25. Januar 2013 wurde das Volksbegehren im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht, die Eintragungsfrist begann am 11. Februar und endete am 10. Juni 2013.[5] Bis zum Ende der Eintragungsfrist konnten 271.496 Unterstützungsbekundungen gesammelt werden, von denen 227.748 als gültig anerkannt wurden.[6] Das geforderte Unterschriftenquorum von 7 % der Berliner Stimmberechtigten wurde somit überschritten.
| Bezirk | Anzahl | Anteil der Stimm- berechtigten |
|---|---|---|
| 21.176 | 10,5 % | |
| 32.715 | 18,9 % | |
| 35.192 | 12,4 % | |
| 18.341 | 8,4 % | |
| 6.720 | 4,1 % | |
| 16.326 | 7,5 % | |
| 20.198 | 8,7 % | |
| 19.741 | 9,7 % | |
| 21.203 | 10,6 % | |
| 11.356 | 5,6 % | |
| 16.677 | 8,2 % | |
| 8.103 | 4,5 % | |
| 227.748 | 9,2 % |
Ziele des Volksbegehrens
Gegenstand des Volksbegehrens war das „Gesetz für die demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin (EnergieVG)“.[7] Zu den zentralen Inhalten des Volksbegehrens gehörte:
- Die Errichtung von Stadtwerken als Anstalt öffentlichen Rechts, um Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen und Energieeinsparmöglichkeiten zu nutzen,
- die Errichtung einer Netzgesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Ziel, die Stromnetze zum 1. Januar 2015 zu übernehmen,
- dem Entgegenwirken von Energiearmut sowie
- die Schaffung von demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten in den neuen zu errichtenden öffentlichen Unternehmen.
Konkret sah der Gesetzentwurf die vor, öffentliche Stadtwerke für die Steuerung der Energiewende in Berlin zu errichten. So sollten die Stadtwerke sich hundertprozentig auf die Erzeugung und den Vertrieb von Erneuerbaren Energien konzentrieren und als integrierter Energiedienstleister ihre Kundinnen und Kunden gezielt bei der Energieeinsparung unterstützen. Weiterhin wäre es ihre Aufgabe gewesen, Energiearmut entgegenzuwirken, indem sie sozial verträgliche energetische Gebäudesanierungen ermöglicht, für einkommensschwache Haushalte die Anschaffung sparsamer Haushaltsgeräte fördert und generell keine Stromsperren verhängt.
Der Zweck der Netzgesellschaft war die Übernahme der Stromnetze, wobei ein landeseigener Betrieb, der den Zuschlag in dem laufenden Vergabeverfahren für das Stromnetz erhalten hätte, in der neuen Netzgesellschaft aufgegangen wäre. Die Netzgesellschaft sollte neben dem Betrieb des Netzes auch für dessen Ausbau entsprechend der sich ändernden Produktions- und Verbrauchsstrukturen durch die Energiewende sorgen. Allen bisher im Netzbetrieb Beschäftigten sollte die Übernahme durch die zu gründende Netzgesellschaft angeboten werden, bei Übernahme der bestehenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Die Zahl der Beschäftigten soll während der Laufzeit des Konzessionsvertrags stabil bleiben.
In beiden öffentlichen Unternehmen sollten Struktruren der demokratischen Mitsprache durch Bürgerbeteiligung und direktdemokratische Instrumente deutlich ausgebaut werden. Stadtwerke und Netzgesellschaft sollten jeweils durch einen 15-köpfigen Verwaltungsrat kontrolliert werden, dem neben der Wirtschafts- und der Umweltsenatorin oder -senator sieben Personen zur Vertretung der Beschäftigten angehören, sowie sechs direkt von allen in Berlin mit Erstwohnsitz Gemeldeten Mitgliedern. Die Sitzungen des Verwaltungsrates sollten grundsätzlich öffentlich sein. Mindestens einmal jährlich sollte eine berlinweite Versammlung zu den Angelegenheiten der Unternehmen abgehalten werden, bei der die Anwesenden Empfehlungen und Themen an den Verwaltungsrat beschließen könnten. Weiterhin sollte die Möglichkeit eine direktdemokratische Initiative an den Verwaltungsrat geschaffen werden, mit der Anliegen dort eingebracht (3000 Unterstützungsbekundungen) oder auch Befragungen der Kundinnen und Kunden (5000 Unterstützungsbekundungen) angestoßen werden können sollten. zuletzt war die Berufung einer Ombudsperson in beiden Unternehmen beabsichtigt, die als Beschwerdestelle für Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte dienen sollte.
Stellungnahmen zum Volksbegehren
In der Abstimmungsbroschüre stellte der Berliner Energietisch die Vorteile des begehrten Gesetzentwurfes heraus: Durch die Rekommunalisierung komme ein wesentlicher Baustein der Daseinsvorsorge wieder in öffentliche Hand, das ermögliche eine demokratische Kontrolle und Steuerung der Energieversorgung, wodurch einerseits die Energiewende in sozial verträglicher Weise umgesetzt werden könne und zudem alle erwirtschafteten Gewinne dem öffentlichen Haushalt und damit der Allgemeinheit zugute kämen.[8]
Sowohl der Berliner Senat als auch das Abgeordnetenhaus (mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD und CDU) empfahlen die Ablehnung des Volksbegehrens. In seiner Stellungnahme hielt der Berliner Senat den zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf „in wesentlichen Teilen für überflüssig und in anderen Teilen für falsch“.[9] Die Gründung eines Stadtwerks als Anstalt des öffentlichen Rechts berge Haftungsrisiken für die Öffentliche Hand in Milliardenhöhe. Die Gründung einer Netzgesellschaft sei bereits erfolgt, mit der sich Berlin für die Konzession des Energienetzes bewerben werde, das begehrte Gesetz sei daher in diesem Punkt schlicht überflüssig. Die Festlegung auf Energie aus erneuerbaren Energien ignoriere teilweise bundesgesetzliche Vorhaben und sei schlicht nicht umsetzbar. Das Abgeordnetenhaus schloss sich diesen Argumenten im Wesentlichen an und strich vor allem die hohen finanziellen Risiken der vorgeschlagenen Rechtsform (Anstalt des öffentlichen Rechts) heraus, in dem zudem das Parlament keine Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden könnten.[10]
Kritik am Umgang mit dem Volksbegehren
Neben den inhaltlichen Stellungnahmen zum Volksbegehren wurde auch der politische Umgang mit ihm seitens des Senats des kritisiert.
Der erste Kritikpunkt betraf die extremen Unterschiede bei den Kostenschätzungen für die Übernahme des Stromnetzes. Während der Berliner Energietisch hierfür aufgrund des Sachzeitwerts von Kosten in Höhe von etwa 400 Millionen Euro ausging, veranschlagte der Senat den gleichen Sachzeitwert aufgrund von Auskünften der Vattenfall auf 2–3 Milliarden Euro.[11]
Weiters wurde die Festlegung des Abstimmungstermins durch den Senat teils scharf kritisiert. Während eine Zusammenlegung des Volksentscheids mit der am 22. September 2013 stattgefundenen Bundestagswahl möglich und mit Blick auf Haushaltsgrundsätze eine sparsame Verwendung öffentlicher Gelder auch geboten gewesen wäre, legte die Senatsverwaltung für Inneres stattdessen den 3. November 2013 als Abstimmungstag fest. Angesichts des geltenden 25%-Zustimmungsquorums mutmaßte der Berliner Energietisch, dass der Senat mit dieser Entscheidung ein unechtes Scheitern des Volksbegehrens provozieren wollte.[12] Der Verein Mehr Demokratie sprach in diesem Zusammenhang von „Foulspiel“ und empfahl eine „gesetzlich geregelte Kopplung von Abstimmungsterminen mit anstehenden Wahlen“.[13]
Zuletzt wurde kritisiert, dass der Senat nur wenige Wochen vor dem Volksentscheid die Gründung eines Stadtwerkes unternahm – jedoch auf deutlich von denen des Volksbegehrens abweichenden Grundlagen – und kündigte an, auch bei der Ausschreibung für die Konzession des Strom- und Gasnetzes konkurrieren zu wollen, sowohl als reiner Eigenbewerber als auch als Kooperationspartner für mögliche Drittbewerber. Am 24. Oktober, nur zehn Tage vor dem Volksentscheid, beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD und CDU die Gründung des angekündigten Stadtwerks unter dem Dach der Berliner Wasserbetriebe. Die Opposition kritisierte das kurzfristig eingebrachte Vorhaben. Weder sei dem Parlament im Vorfeld ausreichend Zeit zur Beratung gegeben worden, noch sei die Finanzierung des Vorhabens geklärt. Zudem betrachte man die Fassung eines solchen Beschlusses so kurz vor einem Volksentscheid zum gleichen Thema als „grobe Missachtung der Volkssouveränität“.[14] Auch die Initiative Berliner Energietisch und Mehr Demokratie verurteilten das Vorgehen: „Statt den Gegenentwurf mit zur Abstimmung zu stellen und so echten politischen Dialog zu fördern, wurde er als Abfanggesetz wenige Tage vor dem Volksentscheid durch das Abgeordnetenhaus gepeitscht. Der Bevölkerung wurde suggeriert, dass mit diesem Gesetzentwurf der Volksentscheid hinfällig sei.“[15]
Volksentscheid
Der Volksentscheid über die „Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung“ fand am Sonntag, den 3. November 2013 statt. Die Abstimmung war mit keiner Wahl zusammengelegt.
Von den knapp 2,5 Millionen Stimmberechtigten beteiligten sich etwas mehr 720.000 (29,1 %) an der Abstimmung. Von den abgegebenen gültigen Stimmen sprachen sich zwar 599.588 (83,2 %) für die Annahme des Volksbegehrens aus, das waren 24,1 % der Stimmberechtigten. Das geforderte Zustimmungsquorum von 620.939 „Ja“-Stimmen wurde damit um lediglich 21.351 Stimmen verfehlt. Das Ergebnis der Abstimmung war damit ungültig und das Volksbegehren unecht gescheitert.
In lediglich drei Bezirken wurde das Zustimmungquorum überschritten: Friedrichshain-Kreuzberg (34,3 % der Stimmberechtigten), in Pankow (28,1 %) sowie in Treptow-Köpenick (25,4 %). Die geringste Unterstützung erfuhr das Volksbegehren in Reinickendorf, in Steglitz-Zehlendorf und Spandau, in denen jeweils „nur“ über 70 % der Abstimmenden mit „Ja“ stimmten.
Der Volksentscheid wies zudem einen außergewöhnlich niedrigen Anteil ungültiger Stimmen (0,2 %) auf.
| Bezirk | Beteiligung | Stimmverteilung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stimmbe- rechtigte (a) |
Abstimm- ende (b) |
Gültige (c) | Un- gültige |
Ja | Nein | |||||||
| Anzahl | Anzahl | Anteil (an a) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an c) |
Anteil (an a) |
Anzahl | Anteil (an c) | |
| 201.410 | 55.738 | 27,67 % | 55.626 | 99,80 % | 112 | 0,20 % | 48.521 | 87,23 % | 24,09 % | 7.105 | 12,77 % | |
Kreuzberg |
171.981 | 63.384 | 36,86 % | 63.311 | 99,88 % | 73 | 0,12 % | 58.970 | 93,14 % | 34,29 % | 4.341 | 6,86 % |
| 284.180 | 90.683 | 31,91 % | 90.537 | 99,84 % | 146 | 0,16 % | 79.940 | 88,30 % | 28,13 % | 10.597 | 11,70 % | |
Wilmersdorf |
217.681 | 67.680 | 31,09 % | 67.560 | 99,82 % | 120 | 0,18 % | 54.330 | 80,42 % | 24,96 % | 13.230 | 19,58 % |
| 164.014 | 38.460 | 23,45 % | 38.383 | 99,80 % | 77 | 0,20 % | 29.115 | 75,85 % | 17,75 % | 9.268 | 24,15 % | |
Zehlendorf |
218.041 | 71.806 | 32,93 % | 71.636 | 99,76 % | 170 | 0,24 % | 54.277 | 75,77 % | 24,89 % | 17.359 | 24,23 % |
Schöneberg |
233.340 | 70.972 | 30,42 % | 70.819 | 99,78 % | 153 | 0,22 % | 57.625 | 81,37 % | 24,70 % | 13.194 | 18,63 % |
| 203.969 | 57.249 | 28,07 % | 57.098 | 99,74 % | 151 | 0,26 % | 48.243 | 84,49 % | 23,65 % | 8.855 | 15,51 % | |
Köpenick |
200.279 | 59.319 | 29,62 % | 59.224 | 99,84 % | 95 | 0,16 % | 50.803 | 85,78 % | 25,37 % | 8.421 | 14,22 % |
Hellersdorf |
202.861 | 47.171 | 23,25 % | 47.075 | 99,80 % | 96 | 0,20 % | 38.899 | 82,63 % | 19,18 % | 8.176 | 17,37 % |
| 204.368 | 51.033 | 24,97 % | 50.929 | 99,80 % | 104 | 0,20 % | 43.203 | 84,83 % | 21,14 % | 7.726 | 15,17 % | |
| 181.632 | 48.614 | 26,77 % | 48.503 | 99,77 % | 111 | 0,23 % | 35.662 | 73,53 % | 19,63 % | 12.841 | 26,47 % | |
| 2.483.756 | 722.109 | 29,07 % | 720.701 | 99,81 % | 1.408 | 0,19 % | 599.588 | 83,20 % | 24,14 % | 121.113 | 16,80 % | |
Folgen
Auch wenn das Volksbegehren im Volksentscheid knapp scheiterte, setzte sich in der politischen Debatte die Überzeugung durch, dass die Energienetze wieder in die Hand des Landes Berlin kommen sollten. So setzte das Abgeordnetenhaus 2014 eine Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“ ein, die hierzu umfangreiche Handlungsempfehlungen erarbeitete.[17]
Die Bemühungen des Landes Berlin, die Stromnetze wieder zu übernehmen, waren zunächst nicht erfolgreich. Aufgrund von Verfahrensfehlern musste das Konzessionsverfahren von 2014 wiederholt werden. Im Jahr 2019 erhielt der vom Senat 2013 gegründete Landesbetrieb „Berlin Energie“ zunächst den Zuschlag. Vattenfall legte hiergegen jedoch Beschwerde ein und es folgte ein Rechtsstreit. Im Jahr 2020 einigten sich beide Streitparteien auf einen Vergleich.[18] Nach der Bestätigung der Rekommunalisierung durch das Abgeordnetenhauses im Jahr 2021 wurde der Rückkauf der Stromnetz Berlin GmbH von Vattenfall im Jahr 2021 für 2,14 Milliarden Euro vollzogen.[19][20]
Siehe auch
Literatur
- Petra Michaelis-Merzbach, Ulrike Rockmann: Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung am 3. November 2013. Endgültiges Ergebnis. Hrsg.: Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (= Statistischer Bericht. B VII 4-1). 2013, ZDB-ID 3057495-X, S. 3 (statistischebibliothek.de [PDF]).
- Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung am 3. November 2013. Berlin 2013 (berlin.de [PDF]).
Weblinks
- Der Landeswahlleiter für Berlin: Volksbegehren und Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung. In: berlin.de. Der Landeswahlleiter für Berlin, abgerufen am 7. September 2025.
- Uwe Hiksch: Berliner Energietisch. In: berliner-energietisch.net. NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch, abgerufen am 7. September 2025.
- Charlie Rutz: Energietisch-Volksentscheid knapp am hohen Zustimmungsquorum gescheitert. In: mehr-demokratie.de. Mehr Demokratie e.V., 4. November 2013, abgerufen am 9. September 2025.
Einzelnachweise
- ↑ Petra Michaelis-Merzbach, Ulrike Rockmann: Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung.
- ↑ Bündnispartner des Berliner Energietisches. In: berliner-energietisch.net. NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch, abgerufen am 9. September 2025.
- ↑ Ulrich Zawatka-Gerlach: Gespaltene Landesregierung. Senat lehnt Volksbegehren zur Energie ab. In: tagesspiegel.de. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 15. August 2012, abgerufen am 9. September 2025.
- ↑ Der Senat von Berlin: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Stellungnahme des Senats zu dem Volksbegehren „Neue Energie für Berlin – demokratisch, ökologisch, sozial“. In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 17. August 2012, abgerufen am 9. September 2025 (Drucksache 17/0452).
- ↑ dapd: Energietisch sammelt ab 11. Februar für Volksbegehren. In: welt.de. Axel Springer Deutschland GmbH, 25. Januar 2013, abgerufen am 9. September 2025.
- ↑ Petra Michaelis-Merzbach, die Landesabstimmungsleiterin: Pressemitteilung. Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen. (PDF) In: www.wahlen-berlin.de. Amt für Statistik, 25. Juni 2013, abgerufen am 9. September 2025.
- ↑ Der Volltext des begehrten Gesetzes wurde im Amtblatt für Berlin am 20. September 2013 veröffentlicht und war ebenfalls in der Abstimmungsbroschüre aufgeführt: Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung, S. 4–14.
- ↑ Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung, S. 16–23.
- ↑ Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung, S. 24–26.
- ↑ Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung, S. 27–28.
- ↑ Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung, S. 15/21–22.
- ↑ Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung, S. 23.
- ↑ Charlie Rutz: Energietisch-Volksentscheid knapp am hohen Zustimmungsquorum gescheitert. In: mehr-demokratie.de. Mehr Demokratie e.V., 4. November 2013, abgerufen am 9. September 2025.
- ↑ Sabine Beikler, Sidney Gennies: Senat gründet Stadtwerk kurz vor Volksentscheid. Stromversorgung in Berlin. In: tagesspiegel.de. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 23. Oktober 2013, abgerufen am 9. September 2025.
- ↑ Charlie Rutz: Energietisch-Volksentscheid knapp am hohen Zustimmungsquorum gescheitert. In: mehr-demokratie.de. Mehr Demokratie e.V., 4. November 2013, abgerufen am 9. September 2025.
- ↑ Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung am 3. November 2013. Endgültiges Ergebnis, S. 3.
- ↑ Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“: Neue Energie für Berlin. Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen. (Pdf) In: parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 2016, abgerufen am 10. September 2025.
- ↑ apr/dpa/Reuters: Vattenfall will Stromnetz nun doch an den Berliner Senat verkaufen. In: spiegel.de. DER SPIEGEL GmbH & Co. KG, 13. Dezember 2020, abgerufen am 10. September 2025.
- ↑ Rekommunalisierung des Stromnetzes: Abgeordnetenhaus stimmt Übernahme der Stromnetz Berlin GmbH zu. In: berlin.de. Land Berlin, 17. Juni 2021, abgerufen am 10. September 2025.
- ↑ fkr/LTO-Redaktion: Land Berlin kauft Stromnetz Berlin GmbH von Vattenfall. In: lto.de. Wolters Kluwer Deutschland GmbH, 18. Juni 2021, abgerufen am 10. September 2025.