Vertrag von Weingarten

Vertrag zwischen dem löblichen Bund zu Schwaben, und den zweyen hauffen und versamlung der Bauren am Bodensee. Titelblatt des Vertrags von Weingarten in einer Ausgabe mit Kommentierung Martin Luthers.

Der Vertrag von Weingarten, auch Weingartener Vertrag genannt, wurde während des Deutschen Bauernkrieges am 17. April 1525[1] in Weingarten (Oberschwaben) geschlossen und am 22. April formal besiegelt. Vertragspartner waren der Heerführer des Schwäbischen Bundes, Georg III. Truchsess von Waldburg (später „Bauernjörg“ genannt), und die Hauptleute der aufständischen Bauern des Seehaufens aus den Gebieten am nördlichen Bodenseeufer.[2] Er beendete die Auseinandersetzungen zwischen den beiden Heeren ohne größere Gefechte und legte zugleich die Rückkehr zur alten Ordnung fest.

Zustandekommen

Aufstellung vor Weingarten. Ganz links das Heer des Schwäbischen Bundes mit rot-weißem Georgskreuz als Fahne, in der Bildmitte die Haufen des Bauernheeres mit zwei Kanonen. Mittig oben das Kloster Weingarten, dessen Treppe nach Altdorf führt. Rechts zu Pferde die Vermittlerdelegation aus Ravensburg kommend (Federzeichnung aus der Bauernkriegschronik des Abt Jacob Murer)

Beide Heere standen sich an Ostern 1525 bei Weingarten gegenüber. Auf Seiten des Seehaufens leitete der Bermatinger Hauptmann Eitelhans Ziegelmüller die Schlacht. Das 8000 Mann starke Heer des Schwäbischen Bundes war den rund 20.000 gut gerüsteten Bauern an Truppenstärke deutlich unterlegen und lag zudem in ungünstiger Stellung. Weitere Unterstützung durch die Allgäuer und Hegauer Bauern war bereits unterwegs. Das erkannte der Heerführer des Schwäbischen Bundes und versuchte, eine militärische Eskalation zu vermeiden.[3]

Georg Truchsess von Waldburg legte Ziegelmüller den Entwurf für einen aus 15 Punkten bestehenden Vertrag vor. Die Vertragsverhandlungen, bei denen unter anderem Vertreter der Grafen von Montfort und des Rats der freien Reichsstadt Ravensburg vermittelten, zogen sich in die Länge. Am 17. April nahmen die Bauernführer des Seehaufens die Bedingungen des Truchsess schließlich an. Anders als mit dem Truchsess vereinbart, weigerten sich die Bauern allerdings, ihre Waffen abzugeben. Die Oberallgäuer Bauern nahmen den Vertrag nicht an und ein Teil der Unterallgäuer fiel kurze Zeit später von ihm ab.[4]

Warum die Bauern trotz ihrer militärischen Überlegenheit einen derart ungünstigen „Diktatfrieden“ akzeptierten, ist Gegenstand der Forschung. Der Historiker Elmar L. Kuhn sieht die Gründe in der Schwäche ihrer Führungsriege. Diese bestand überwiegend aus Vertretern des Kleinadels und dem Patriziat und fürchtete um den Verlust ihrer sozialen Stellung durch allzu militantes Vorgehen. Sie war daher gegenüber einer „gütlichen Einigung“ auch auf Kosten der ländlichen Unterschichten prinzipiell aufgeschlossen.[5] Dem Truchsess verschaffte der Vertrag die nötige Atempause, um sein Heer personell aufzustocken und damit weiter gegen andere Bauernheere zu ziehen.[6]

Inhalt

Zu Beginn des Vertrags wird den Bauern vorgeworfen, mit ihrer „Verschwörung“ einen Aufruhr verursacht zu haben, der gegen die Goldene Bulle und den Landfrieden des Reiches verstoßen hat. Konkret wird ihnen die Absetzung ihrer Herren, Junker und Obrigkeiten und die Einnahme, Inbrandsetzung und Plünderung der „Schlösser, Märkte, Dörfer und Häuser ihrer Herren“ zur Last gelegt. Danach folgen 15 Vertragsartikel, die unter anderem beinhalten:

  • Die Heere der Bauernhaufen werden aufgelöst und erhalten freien Abzug.
  • Die Haufen müssen ihre Bündnisse beenden, wieder ihren Herren huldigen und geloben, keine neuen Aufstände zu organisieren.
  • Alle gegenseitigen politischen und finanziellen Verpflichtungen der Bauernhaufen sind annulliert.
  • Die Bauern müssen wieder Abgaben leisten und eroberte Klöster, Schlösser, Ortschaften und Güter an die Besitzer zurückgeben.
  • Unabhängige Schiedsgerichte sollen künftig bei Streitigkeiten zwischen Bauern und Feudalherren entscheiden, wobei die Schiedsgerichtsvertreter Bürger aus der Stadt sein müssen.
  • Die Bauern müssen in ihren Gemeinden für die Einhaltung des Vertrags sorgen. Wenn eine Obrigkeit gegen den Vertrag verstößt, dürfen sie sich beim Schwäbischen Bund beschweren.

Die Vereinbarung wurde schließlich am 22. April 1525 in Ravensburg durch neun Siegel beurkundet: Zunächst die Siegel der drei Feldherren des Schwäbischen Bundes (Truchsess von Waldburg als Oberstem Feldherren, Graf Wilhelm von Fürstenberg, dem Obersten der Berittenen und Froben von Hutten, Oberster der Fußknechte), gefolgt von den Siegeln der beiden Vermittler, dem Grafen von Montfort und der Reichsstadt Ravensburg. Auf Seiten der Bauern gaben die Städte Markdorf, Meersburg und Tettnang sowie Amann Käm von Weingarten, der Hauptmann des Klosters Weingarten, ihr Siegel.[7][8] Zusätzlich wurden im Vertrag 45 Hauptleute in Vertretung von 21 Plätzen des Seehaufens und Teilen des Allgäuer Haufens namentlich aufgeführt, darunter der Hauptmann der Rappertsweiler Abteilung, Dietrich Hurlewagen, und Eitelhans Ziegelmüller, der bei der Schlacht Verhandlungsführer des Bauernheeres war.[9]

Folgen

Die Untertanen des Klosters Weißenau huldigen dem Abt bei der Verlesung des Weingartener Vertrags erneut.
Titelblatt einer anonymen Flugschrift vom Mai 1515 (vermutlich von Christoph Schappeler). Links stehen sich die Bauern, rechts die Adeligen und Prälaten bewaffnet an einem Glücksrad gegenüber, auf welches das Papsttum gebunden ist.

Nach dem Abschluss des Vertrags dauerte es mehrere Wochen, bis sich die Bauern wieder ihren Herren unterordneten. Der Seehaufen bestand noch bis Herbst 1525 formell fort. In Versammlungen wurde den Bauern von seinen Führern jetzt eingeschärft, den Vertrag zu beachten. Einige der Haufenführer machten in der Folge Karriere. Sowohl Hurlewagen als auch Ziegelmüller erhielten Zahlungen von der Obrigkeit für ihre Kooperation bei der Abwicklung der Revolution.

Im Verlauf des Jahres kam es immer wieder zu einzelnen Aufständen und Meutereien, die blutig niedergeschlagen wurden. In Überlingen wurden im Rahmen der Sernatinger Meuterei mehrere Bauernführer hingerichtet, deren Anhänger sich unter der Losung „Unsere Spieße und Degen stechen und hauen keinen Bauern“ weigerten, gegen ihre Bundesgenossen im Hegau zu kämpfen. Ende Juni beschwerten sich die Ausschüsse des Seehaufens in einem gemeinsamen Brief an den Schwäbischen Bund über die Repressalien einzelner Herrscher, die sie als Vertragsverletzung betrachteten.[10]

Wenige Wochen nach Abschluss des Vertrags, im Mai 1525, zirkulierte die in Nürnberg gedruckte anonyme Flugschrift „An die Versammlung gemeiner Bauernschaft“, deren Autor vermutlich der von Zwingli geprägte reformierte Theologe Christoph Schappeler ist. Sie betont in Auseinandersetzung mit der lutherischen Lehre, dass die Obrigkeit nicht über dem Gesetz oder dem Evangelium stehen dürfe. Schappeler rechtfertigt den „gerechten Kampf der Bauern“ unter Bezugnahme auf die Forderungen der Zwölf Artikel und übt scharfe Kritik an Adel und Klerus, die von der eigentlichen Lehre des Evangeliums abgekommen seien und zur Tyrannei wurden. Die Bauern ruft er zur Einigkeit und Fortsetzung ihres Widerstands auf:

„Wenn jedoch eure Herren weiterhin Herren sein wollen und großen Unfug mit euch Armen treiben, entgegen der oben beschriebenen göttlichen Rechtslehre, dann folgt dem Beispiel Salomons: Schart euch mutig zusammen, bewaffnet euch mit dem Mut kühner Ochsen und Stiere, die sich treu in einem Kreis zusammenschließen und ihre Hörner hervorstrecken. Nicht um sich zu empören, sondern allein, um sich vor den einfallenden Wölfen zu schützen.“[11]

Rezeption

Der Historiker Max Steinmetz sieht in Weingarten „die bisher schwerste Niederlage der Bauern, entstanden aus dem Verzicht auf den sicheren Sieg“, in deren Folge der Schwäbische Bund weitgehend freie Hand zur anschließenden Niederschlagung der Revolte der württembergischen und fränkischen Bauern erhielt, der mehr als 70.000 Menschen zum Opfer fielen.[12] Der Weingartener Vertrag stellt somit einen Wendepunkt in der Geschichte des Bauernkriegs dar: Mit ihm sah sich das feudale Lager wieder die Oberhand gewinnen und vernetzte sich auch andernorts besser, teils konfessionsübergreifend – wogegen in der Folge auch Thomas Müntzer nichts mehr auszurichten vermochte.[13] In der Sichtweise von Gerd Schwerhoff hingegen war die Situation nicht ganz so eindeutig, wenngleich die Kräfte der Aufständischen aus militärischer Sicht die besseren Ausgangsbedingungen hatten.[14]

Dennoch führte der Vertrag zu örtlichen Verbesserungen. Die Obrigkeit zeigte sich aus Angst vor neuen Erhebungen in der Vertragsregion tendenziell kompromissbereiter. Die Forderungen der Zwölf Artikel wurden jedoch nicht verwirklicht, die Leibeigenschaft blieb bestehen und auch die im Vertrag vorgesehenen Schiedsgerichte wurden nie eingeführt. Ihren Anführern warfen die Bauern vor, sie mit dem Weingartener Vertrag betrogen zu haben.[15] Martin Luther lobte den Vertrag als Modell für eine friedliche Konfliktlösung und „besondere Gnade Gottes, empfangen in dieser wüsten, greulichen Zeit“ und ließ ihn zügig mit einer eigenen Vorrede in Wittenberg nachdrucken. Im digitalen Landesarchiv Bavarikon kann eine Faksimileausgabe des Vertrags mit dessen Kommentierung eingesehen werden.[16]

Gedenken

Am Gebäude „Neuburger Hof“ am Münsterplatz war von 1952 bis in die 1990er Jahre ein mehrere Quadratmeter umfassendes Wandgemälde von Max Arnold angebracht, dass an den Vertrag von Weingarten erinnerte.[17][18]

Am 9. Mai 2025 wurde in Weingarten ein Denkmal zum Weingartener Vertrag eingeweiht. Hierbei handelt es sich um einen kreisrund auf dem Boden des Münsterplatz aufgebrachten Schriftzug, der „Damit Frieden, Ruhe und Einigkeit bewahrt werden, sollen wir…“ lautet (Auszug aus dem 13. Artikel des Weingartener Vertrags). Er beruht auf einem Entwurf des österreichischen Künstlers Marbod Fritsch.[19][20] Der Bauernkriegshistoriker Elmar L. Kuhn kritisierte das Denkmal als Monument für ein „Siegerdiktat“, das fatal an die preußische Aufforderung „Ruhe ist die erste Bürgerpflicht“ erinnere. Bauern, die „eben nicht ruhig geblieben sind“ und für eine menschenwürdige Existenz gekämpft hätten, würden damit ins Unrecht gerückt und diffamiert.[21][22] Bei der Einweihung des Denkmals kam es zu Protesten, unter anderem von Vertretern der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft mit Schildern, auf denen „Vertrag Weingarten – Ein (be)trügerischer Friede!“ oder „Power to the Bauer“ stand.[23]

Literatur

Wikisource: Deutscher Bauernkrieg – Quellen und Volltexte
  • Bernt Engelmann: Wir Untertanen. Ein deutsches Anti-Geschichtsbuch. Verlag Fischer, Frankfurt a. M. 1980.
  • Bernt Engelmann, Günter Wallraff: Ihr da oben – wir da unten. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg 1980.
  • Kreisarchiv Bodenseekreis (Hrsg.): Leben am See 11-2, Materialien zur Regionalgeschichte: Der Seehaufen im Bauernkrieg, Band 2. Friedrichshafen 1981.
  • Elmar L. Kuhn: Bauernkrieg im Linzgau. In: Dillmann, Erika (Hrsg.): Bermatingen. Heimatbuch zur 1200-Jahr-Feier. Bermatingen 1979, S. 81–104.
  • Oberschulamt Tübingen (Hrsg.): Materialien zur Landeskunde und Landesgeschichte. Heft 4: Der Bauernkrieg im südlichen Oberschwaben.
  • Peter Blickle: Der Bauernkrieg. Die Revolution des Gemeinen Mannes (= Beck’sche Reihe – C. H. Beck Wissen Bd. 2103). 6., durchgesehene Auflage, C. H. Beck, München 2024, ISBN 978-3-406-43313-9.
  • Elmar L. Kuhn / Peter Blickle (Hg.): Der Bauernkrieg in Oberschwaben. Bibliotheca-Academica-Verlag, Tübingen 2000, ISBN 3-928471-28-7.
  • Michael Zuber: Zur Einordnung von Martin Luthers Nachdruck des Weingartener Vertrages innerhalb seiner übrigen Bauernkriegsschriften, in: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung, 108. Jg. 1990, S. 81–88 (Digitalisat)
  • Kreisarchiv Bodenseekreis (HRSG): Leben am See 11-2, Materialien zur Regionalgeschichte: Der Seehaufen im Bauernkrieg, Band 2. Friedrichshafen 1981.
  • Martin Luther: Vertrag zwischen dem löblichen Bund zu Schwaben, und den zweyen hauffen und versamlung der Bauren am Bodensee und Algeu", Klug (Verlag), 1525 (Digitalisat).
  • Johann Ernst von Pflummern: Volltext des Weingartener Vertrags vom 22. April 1525. In: Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Hrsg.): Annales Biberacenses. Nachträge zu den „Annales Biberacenses“ 1519 – 1531. Band 3, 2017, S. 243–250 (biberach-riss.de [PDF]).

Einzelnachweise

  1. Jos. Edmund Jörg: Deutschland in der Revolutionsperiode von 1522 bis 1526. Freiburg im Breisgau 1851
  2. Johannes Gießler: Der Bauernkrieg in Oberschwaben im Spiegel der Weißenauer Chronik, Quellen für den Unterricht Nr. 53; in Archivnachrichten Nr. 5/2017, S. 1–7, https://www.landesarchiv-bw.de/media/full/61864
  3. Bernd Rill, Der Bodensee; Casimir Katz Verlag Gernsbach, 2014, S. 266f.
  4. Elmar L. Kuhn: Der Seehaufen. In: Oberschwaben Portal. S. 9, abgerufen am 11. Mai 2025.
  5. Elmar L. Kuhn: Der Seehaufen. In: Oberschwaben Portal. S. 9–10., abgerufen am 10. Mai 2025.
  6. Thomas S. Sea: Schwäbischer Bund und Bauernkrieg: Bestrafung und Pazifikation, in: Hans-Ulrich Wehler (Hrsg.): Der deutsche Bauernkrieg 1524–1526 (=Geschichte und Gesellschaft. Zeitschrift für Historische Sozialwissenschaft; Sonderheft 1). Göttingen 1975, S. 129–167. S. 133f.
  7. Der Bauernkrieg erreicht auch Meersburg In: Museumsverein Meersburg (Hrsg.): Meersburger Spuren. Verlag Robert Gessler, Friedrichshafen, 2007. ISBN 978-3-86136-124-4, S. 170–174.
  8. Christian Greiner: Die Politik des Schwäbischen Bundes während des Bauernkrieges 1524/1525 bis zum Vertrag von Weingarten, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben Bd. 68. Augsburg 1974, S. 7–94.
  9. Johann Ernst von Pflummern: Volltext des Weingartener Vertrags vom 22. April 1525. In: Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Hrsg.): Annales Biberacenses. Nachträge zu den „Annales Biberacenses“ 1519 – 1531. Band 3, 2017, S. 243–250, 247–250 (biberach-riss.de [PDF]).
  10. Elmar L. Kuhn: Der Seehaufen. In: Oberschwaben Portal. S. 9–11, abgerufen am 11. Mai 2025.
  11. Anonym (vermutlich Christoph Schappeler): An die Versammlung gemeiner Bauernschaft. In: Bavarikon. Abgerufen am 11. Mai 2025.
  12. Pit Wuhrer: Bauernkrieg 1525: Die Revolution der kleinen Leute. In: Seemoz. 29. November 2024, abgerufen am 11. Mai 2025.
  13. Max Steinmetz: Deutschland von 1476 bis 1535. In: Hans-Joachim Bartmuss, Stefan Dornberg et al (Hrsg.): Deutsche Geschichte. 2. unveränderte Auflage. Band 1. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1967, S. 457–550, 527f..
  14. Gerd Schwerhoff: Der Bauernkrieg - Geschichte einer wilden Handlung. 1. Auflage. C.H. Beck, München 2025, ISBN 978-3-406-82180-6, S. 186–193.
  15. Elmar L. Kuhn: Der Seehaufen. In: Oberschwaben Portal. S. 11, abgerufen am 11. Mai 2025.
  16. Vertrag von Weingarten mit Stellungnahme Martin Luthers, Wittenberg 1525 (Landesbibliothek Coburg, Lu Ia 1525,12), auf bavarikon.de
  17. Redaktion Schwäbische Zeitung: Ein Denkmal für den Weingartener Vertrag, in: Schwäbische Zeitung (Ausgabe Ravensburg), vom 16. März 2015.
  18. Stefanie Rebhan: Denkmal in Weingarten findet keinen Platz, in: Schwäbische Zeitung (Regionalausgabe Ravensburg) vom 23. Juli 2023.
  19. Nach langem Zoff: Arbeiten an umstrittenem Denkmal beginnen, Schwäbische Zeitung, 9. Februar 2025
  20. Weingartener Vertrag: Denkmal auf dem Münsterplatz, Stadt Weingarten
  21. Historiker kritisiert geplantes Denkmal in Weingarten scharf, Schwäbische Zeitung, 6. Juli 2024
  22. „Es bedarf bisweilen der Unruhe“, Blix, Mai 2024
  23. Protest begleitet die Enthüllung des umstrittenen Denkmals, Schwäbische Zeitung, 10. Mai 2025